Diskussion:Heinrich Petters
Geburtsdatum
[Quelltext bearbeiten]Das bisher angegebene Geburtsdatums 3. November 1810 hält einer Überprüfung in den Parchimer Kirchenbüchern (St. Georgen) nicht stand. Dies ist der Geburtstag einer Schwester Charlotte Auguste Sophia. Das korreliert auch mit der Altersangabe 77 Jahre im Sterbeeintrag von 1884 Schwerin, demnach er älter ist. Tatsächlich ist ein Taufeintrag am 27. November 1806 mit dem Geburtsdatum 24. November 1806 zu finden. Demnach ist Christoph Heinrich Hermann Petters Spurius = unehelich gezeugtes Kind von Johann Jacob Petters und Madame Charlotte Dorothea Ullrich, geb. Kychenthal, Ehefrau des längere Zeit abwesenden Schauspielers Ullrich. Nach der Scheidung der Frau heirateten die Eltern am 26. Mai 1807 in Parchim. --Ruchhöft-Plau (Diskussion) 19:39, 29. Jan. 2022 (CET)
- Hallo Ruchhöft-Plau, hast Du eine Idee, ob/wie/wo sich in solchen Fällen eine spätere Naturalisierung belegen läßt? Muß doch eigentlich ein Rechtsakt gewesen sein?!? -- Gruß, STA (Diskussion)). 22:36, 29. Jan. 2022 (CET)
Gute Frage. Ich kenne mich aber nicht aus mit der damaligen Rechtsgeschichte. Normal war es, dass uneheliche Kinder mit der Ehe der Eltern legitimiert wurden. Doch nicht immer heirateten diese. Rechtlich gesehen (welche Verordnung?) hat das Kind den Vaternamen getragen, wenn bekannt. Man findet aber auch öfter den Mutternamen, dann mit Zusatz "genannt ... (Vatername)". In diesem Fall war die Mutter ja sogar noch verheiratet (Ehebruch!), auch wenn der Mann sie offensichtlich verlassen hatte. So war der Scheidungsantrag wohl die logische Folge. Die ist sicher nur über eine herzogliche Rechtsentscheidung möglich gewesen. Sicher gibt es im LHA irgendwo die entsprechende Spruchakte auf Basis irgendeiner herzoglichen Rechtsverordnung. - Ob der Sohn in diesem Fall den Noch-Ehe-Namen der Mutter Ulrich trug, möchte ich fast bezweifeln, siehe vor. Doch das kann nur ein Rechtsexperte genau sagen. Ruchhöft-Plau (Diskussion) 11:49, 30. Jan. 2022 (CET)