Diskussion:Heinricianum
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von CRolker in Abschnitt BKS
BKS
[Quelltext bearbeiten]Ich hatte Heinricianum als BKS angelegt, weil der Begriff nicht eindeutig ist. Wer auf Wikipedia lernt, dass das Ottonianum durch das Heinricianum bestätigt wurde, dem hilft die Weiterleitung auf Wormser Konkordat gerade nicht, im Gegenteil erweckt dass ja den Eindruck, Heinrich IV. habe 1122 mit dem im Artikel erwähnten Heinricianum das Privileg Ottos bestätigt. Die BKS-Seite hingegen hätte geklärt, dass es sich um zwei verschiedene Urkunden handelt. --CRolker (Diskussion) 19:52, 8. Aug. 2022 (CEST)