Diskussion:Heinz Brückner

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von PDD in Abschnitt Todesort
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Völkermord

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@Asthma Zur Frage aus deinem Editkommentar: Wird in den Quellen auch darauf hingewiesen, dass der ganze Entführungskrams et al die Straftatbestände von Völkermord erfüllt?

Hallo Asthma, inhaltlich gebe ich dir recht. Für den ANR ist das aber etwas schwierig, da es zu Brückner persönlich nicht viel an Sekundärliteratur gibt, Lumans erwähnt ihn z.B. nur ein paar mal en passant. Ich zitiere in den Urteilsgründen direkt aus dem NMT-Urteil. Den juristischen Begriff Völkermord gab es zur Urteilszeit im RuSHA-Prozess noch nicht. Die Deutung als Völkermord wäre mit Bezug auf Brückner daher OR. Für das VoMi insgesamt sieht die Literaturlage besser aus, ich sitze gerade an einem Entwurf dazu. Die Leniger-Monographie ist noch bestellt, vielleicht ergibt sich da nach Lektüre noch was. --Minderbinder 17:54, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 02:04, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Todesort

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Da ich gerade das Todesdatum ergänzt habe: Das ist als Aufschreibung im Dresdner Geburtsregister so vermerkt und ist demzufolge amtlich und verlässlich. Dort steht natürlich auch, wo er gestorben ist: als Referenz ist das Sterberegister des Standesamts „Linbach“ Nr. 6/1968 angegeben. Nun ist das offenbar ein Schreibfehler; vermutlich ist Limbach gemeint, noch vermutlicher Limbach (Kirkel), aber das müsste man natürlich erst nachprüfen. PDD 00:18, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten