Diskussion:Heller Wasserkunst
Denkmalschutz
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Von: xxxx [1]
Gesendet: Donnerstag, 25. November 2010 13:03
An: 'xxxx'
Cc: 'xxxx'
Betreff: Unterharzer Teich- und Grabensystem
Sehr geehrter Herr xxxx,
Ihre Anfrage zum Unterharzer Teich- und Grabensystem hat Dr. Dresely zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
Das Thema ist derartig umfassend, dass selbst die Frage nach den dazugehörigen Objekten kaum zu beantworten ist. Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege gehören alle künstlich angelegten historischen Teiche und Gräben zu den archäologischen Kulturdenkmalen unabhängig davon, ob sie noch in Funktion sind oder welches Alter sie haben (s. DenkmSchG LSA § 2(2)3.). Diese finden sich in erster Linie dort, wo die Wasserkraft zum Betreiben von Bergwerken, Hütten u.a. genutzt wurde, z.B. in den Altbergbaugebieten um Neudorf und Straßberg.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kollegen der Abteilung Baudenkmalpflege, xxxxp, sind eine Vielzahl dieser Objekte als Baudenkmale erfasst und in der Denkmalausweisung beschrieben worden. xxxx kann Ihnen diesbezüglich, aber auch im Hinblick auf Literatur weiterhelfen(Tel. xxxx).
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Gebitsreferent Archäologie
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--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 16:27, 1. Mai 2016 (CEST)