Diskussion:Hellern (Meschede)
Bebilderung
[Quelltext bearbeiten]Diskussion hierhin verschoben, Spezial:Diff/153560889, .gs8 (Diskussion) 17:33, 17. Apr. 2016 (CEST):
Schade! Die Bildangaben stammten aus dieser Quelle. Optimal wäre dieses Foto. Gruß --S.Didam (Diskussion) 15:24, 10. Apr. 2016 (CEST)
- Ja, ich hab mich auch erst über die Bebilderung gefreut, bis ich merkte, daß das nicht ganz passen kann. Die Brücke soll es ja noch geben, ein anderes Bild zeigt aber auch die falsche Brücke. Das von Dir verlinkte Bild gibt es auch hier (S.38), kann aber wohl nicht hochgeladen werden. Weblink? Foto des Geschichtssteins (Panoramafreiheit)? .gs8 (Diskussion) 15:33, 10. Apr. 2016 (CEST)
Das verlinkte Bild stammt offensichtlich aus dem Jahr 1905. Nach dem UrhG könnte die Schutzfrist gegebenenfalls erloschen sein. Das Urheberrecht von Lichtbildwerken erlischt nach § 64 UrhG 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers. Das Urheberrecht an "einfachen" Lichtbildern erlischt nach § 72 UrhG 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Siehe auch Bildrechte#Lichtbildwerke. Da wir den Fotografen nicht kennen können wir die Frage zur Gemeinfreiheit durch Zeitablauf nicht beantworten. Gruß --S.Didam (Diskussion) 20:05, 10. Apr. 2016 (CEST)
- Ich habe nun einen Weblink ergänzt, in dem das Foto auf einen Stauversuch im Jahr 1904 datiert wird. Diesen Abschnitt werde ich auf die Diskussionsseite des Artikels verschieben. .gs8 (Diskussion) 11:02, 17. Apr. 2016 (CEST)