Diskussion:Herausgabeanspruch
unzutreffende spezifikation
[Quelltext bearbeiten]Der Herausgabeanspruch ist im Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche. Im Familienrecht kann die Herausgabe eines Kindes im Rahmen der Personensorge von jedem verlangt werden, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
Hier wäre wohl besser etwas in dieser richtung geschreiben.
"von jedem verlangt werden, der es den" Erzeihungsberechtigten ,zumeist "Eltern oder einem Elternteil" , "widerrechtlich vorenthält." (nicht signierter Beitrag von 217.110.184.148 (Diskussion) 10:16, 13. Mär. 2017 (CET))
Artikel falsch
[Quelltext bearbeiten]Art. 641 ZGB (Schweiz) führt zu der Regelung von Tieren im ZGB – nicht dem Herausgabeanspruch. FWS AM (Diskussion) 18:24, 14. Feb. 2022 (CET)