Diskussion:Herbert W. König
Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von Goetz48 in Abschnitt "Pensionierung"
"Pensionierung"
[Quelltext bearbeiten]Ein ordentlicher Univ.-Prof. wurde damals im Alter von 70 Jahren bei vollen Bezügen "emeritiert", das heißt, von seinen Pflichten entbunden. Er hatte aber das Recht auf ein "Emeritiertenkammerl" mit Schreibtisch etc. um weiter zu arbeiten, wissenschaftliche Arbeiten zu betreuen oder Wahlvorlesungen zu halten. Daher die Änderung im Text. --Goetz48 (Diskussion) 18:55, 8. Dez. 2024 (CET)