Diskussion:Hermann (Brandenburg)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von TumtraH-PumA in Abschnitt Verweis wie Otto V. an das Erbe der Pflege Coburg von seinem Schwiegervater Hermann I. Graf zu Heldburg
Verweis wie Otto V. an das Erbe der Pflege Coburg von seinem Schwiegervater Hermann I. Graf zu Heldburg
[Quelltext bearbeiten]sollte der Satzteil in Leben: "Daher fiel das Erbe an Hermanns Schwester Judith und deren Ehemann Otto V. Da Otto sich überwiegend in der Mark Brandenburg aufhielt ..." nicht besser lauten: "Daher fiel das Erbe an Hermanns Schwester Judith und deren Ehemann Otto V. von Brandenburg. Da Otto sich überwiegend in seiner Mark aufhielt ...". Damit wird hier sichtbarer, dass Otto V., der Vater von Hermann dem einzigen Brandenburger Markgrafen dieses Erbe von dessen Großvaters Hermann antrat. --TumtraH-PumA (Diskussion) 11:17, 17. Jun. 2017 (CEST)
- Mach mal, wenn es um solche Dinge geht (bessere/klarere Darstellung des geschilderten Sachverhaltes), brauchst Du nicht lange zu fragen. Gruß -- Engeser (Diskussion) 18:47, 17. Jun. 2017 (CEST)
- ich kenne die Quelllage nicht, aber im Mittelalter wurde im allgemeinen ein männlicher Nachfahre Erbe (d.h. der noch unmündige Hermann (Brandenburg)) und der eingeheiratete Vater desselben eher nur der vorübergehende Verwalter, dass scheint mir hier auch wahrscheinlich. Darum Diskussion und nicht einfache Satzverbesserung. --TumtraH-PumA (Diskussion) 17:58, 18. Jun. 2017 (CEST)
- Ne, Otto V. war richtiger Besitzer der Herrschaft Coburg, Selbsttitulatur in Urkunden etc.pp. Er ließ die Herrschaft von einem Stellvertreter oder Pfleger verwalten, da er selbst meist in der Mark Brandenburg weilte, daher der Name Pflege Coburg (dort auch genauer). Hermann (Brandenburg) erbte daher nicht den Besitz vom Großvater, der schon lange tot war (†1290) sondern von seinem Vater. Zunächst hatte ja der Sohn des Hermann I., Poppo VIII. die Herrschaft Coburg geerbt, der aber nur wenig später gestorben war. Von ihm kam die Herrschaft an Otto V. (so sagt es eine Urkunde von 1290). Der Vater des Hermann (Brandenburg), Otto V., genannt „der Lange“ starb 1298. Danach war Hermann (Brandenburg) alleiniger Herrscher der Pflege Coburg. Gruß -- Engeser (Diskussion) 19:02, 18. Jun. 2017 (CEST)
- Wenn Du die/eine Quelle kennst ist das ja ok. Aber "der schon lange tot war (1290)" ist ja nach der Geburt von Hermann 1275. Wo das lange da her kommt, verstehe ich nicht. Aber auch Heinrich der Stolze der Welfenfürst erbte von seinem Schwiegervater Kaiser Lothar von Supplinburg Sachsen insofern gab es auch immer schon im Mittelalter solch eine indirekte Erbfolge. Wie schon gesagt, wenn es bequellt ist, .., mich hatte die Formulierung stutzig gemacht, und schlechte Formulierungen deuten manchmal auf ungenaues Wissen, sodass eine verpönte Theoriebildung in Diskussion zur Aufklärung von Tatsachen führen kann. In solch einem Falle glätte ich nicht, wie sonst häufig einfach brüchige Formulierungen. Kannst du mit Kenntnis der Quellle das umformulieren - die mir ja fehlt? --TumtraH-PumA (Diskussion) 00:04, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Ne, Otto V. war richtiger Besitzer der Herrschaft Coburg, Selbsttitulatur in Urkunden etc.pp. Er ließ die Herrschaft von einem Stellvertreter oder Pfleger verwalten, da er selbst meist in der Mark Brandenburg weilte, daher der Name Pflege Coburg (dort auch genauer). Hermann (Brandenburg) erbte daher nicht den Besitz vom Großvater, der schon lange tot war (†1290) sondern von seinem Vater. Zunächst hatte ja der Sohn des Hermann I., Poppo VIII. die Herrschaft Coburg geerbt, der aber nur wenig später gestorben war. Von ihm kam die Herrschaft an Otto V. (so sagt es eine Urkunde von 1290). Der Vater des Hermann (Brandenburg), Otto V., genannt „der Lange“ starb 1298. Danach war Hermann (Brandenburg) alleiniger Herrscher der Pflege Coburg. Gruß -- Engeser (Diskussion) 19:02, 18. Jun. 2017 (CEST)
- ich kenne die Quelllage nicht, aber im Mittelalter wurde im allgemeinen ein männlicher Nachfahre Erbe (d.h. der noch unmündige Hermann (Brandenburg)) und der eingeheiratete Vater desselben eher nur der vorübergehende Verwalter, dass scheint mir hier auch wahrscheinlich. Darum Diskussion und nicht einfache Satzverbesserung. --TumtraH-PumA (Diskussion) 17:58, 18. Jun. 2017 (CEST)