Diskussion:Hermann Lange (NS-Opfer)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Andrsvoss in Abschnitt Todesurteil
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Ich habe die Änderung vom 10. Juli 2010, 11.51 rückgängig gemacht. Das Dekret zur Seligsprechung wird nicht vom Papst, sondern vom Präfekten der Kongregation für Heiligsprechungen "in Geltung" gesetzt, Hierzu muss dieser vom Papst autorisiert werden. Im Vatikan geht's nun mal kompliziert zu. Eigentlich ist die vom Vorautor vorgenommene sprachliche Raffung wünschenswert, aber leider ungenau.

Fehler im Datum?

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Unter "Seligsprechungsverfahren": Der 60. Jahrestag der Hinrichtung ist nicht der 10. Mai 2003, sondern der 10. November 2003. Entweder ist "60. Jahrestag" oder "10. Mai" zu korrigieren. Da ich die Daten nicht kenne, kann ich es nicht berichtigen. --Sprachfreund49 21:19, 29. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Todesurteil

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Daß die Naziherrscher Lust hatten ihn zu töten ist klar, und daß sie skrupellos genug dazu waren auch, aber man hat ihn ja nicht heimlich still und leise durch einen gedungenen anonymen Attentäter ermorden lassen, sondern vor den Volksgerichtshof gestellt und dort zum Tode verurteilt, und auch wenn der Volksgerichtshof ein Willkür- und Unrechtsgericht war, so brauchte man dort doch doch immerhin konkrete Straftatbestände und ein konkretes Tätervehalten welches zumindest formal eine Verurteilung und die Todesstrafe stützte. Aus dem Artikel geht nicht hervor, womit das Todesurteil begründet wurde. Das Verteilen protokollierter (insbesondere gegen die Euthanasie gerichteten) Predikten des Münsterraner Bischofs alleine kann es wohl nicht gewesen sein (der Münsterraner Bischof blieb ja auch unangetastet, und sollte nach den Plänen der Naziherrscher erst nach dem "Endsieg" ermordet werden). Hat der Volksgerichtshof ihm vielleicht "Hochverrat" oder "Wehrkraftzersetzung" vorgeworfen, und falls ja, welches konkrete Verhalten des damaligen Angeklagten soll diese Tatbestände erfüllt haben?--2003:E7:7BD6:4501:DDA4:AA7B:8D0F:4F53 23:35, 10. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Im verlinkten Artikel über die Lübecker Märtyrer wird gesagt, dass sie wegen „Rundfunkverbrechen, landesverräterischer Feindbegünstigung und Zersetzung der Wehrkraft“ verurteilt wurden, das Urteil ist hier dokumentiert: [1]. Bezüglich Lange trifft der Volksgericht im Kern folgende "Feststellungen":
  • „Der Angeklagte hörte, wie geschildert, gemeinschaftlich mit Prassek und Müller auf dessen Zimmer seit dem Sommer 1941 wiederholt englischen Rundfunk und den genannten Sender auf Welle 31,6 ab.“
  • „Die von ihm dabei aufgenommenen Nachrichten erzählte er in Unterhaltungen ... und auch auf den von ihm veranstalteten Gruppenabenden [an Soldaten und Wehrpflchtige] weiter.“
  • Weitergabe folgender Flugschriften: „Programmpunkte der Nationalen Reichskirche Deutschlands“, „Auszug aus der Rede des Erzbischofs von Freiburg am Dreifaltigkeitssonntag 1941“. Ein Flugblatt mit der Überschrift „I. Priester der Erzdiözese Posen“ und Abdruck eines vertraulichen Erlasses des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. August 1941 über die Entfernung der Kruzifixe aus den Schulen.
----Andrsvoss (Diskussion) 16:49, 11. Nov. 2018 (CET)Beantworten