Diskussion:Hermann Niehoff (General)
Rechtsungültige Verleihung der Schwerter zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
[Quelltext bearbeiten]- Schwerter am 26. April 1945 (147. Verleihung)
Kein Nachweis in überlieferten Archivmitteln im Bundesarchiv. Die OdR nimmt die Verleihung auch nur an. Nach eigener Angabe wurde N. im April 1945 von Gauleiter Hanke vorgeschlagen. Das Verleihungsdatum und die Verleihungsnummer wurden von der OdR vergeben. N. war OdR-Mitglied.
Quelle: Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939-1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S.161
- Ich habe den Passus entsprechend aus dem Artikel genommen. --Nimro 20:33, 7. Dez. 2009 (CET)
Gratulation
[Quelltext bearbeiten]Gratulation zu dem sehr gut gelungenen und interessanten/relevanten Artikel. Vielleicht, aber eben nur vielleicht, wäre es möglich, kurz auf die Kriegsverbrechen, die ihm angelastet wurden, einzugehen, weil die gemachten Vorhalte dann durch den Leser beurteilbarer würden. HG --Glaubauf 10:55, 8. Dez. 2009 (CET)
- Danke. Bitte sei TAPFER und MUTIG entsprechend der Wikiquette. --Tiem Borussia 73 14:42, 21. Nov. 2010 (CET)
Nichts zu gratulieren...
[Quelltext bearbeiten]Welcher Zivilunke hat bloß den blühenden Unsinn verzapft, daß H.N. 7 Monate nach seinem Eintritt schon zum Leutnant befördert wurde? Das gibt es nicht, und das gab es auch nie, schon gar nicht zu Kaisers Zeiten! Und bevor jemand mit müßigen Spekulationen daher kommt: auch nicht im Krieg - im Gegenteil: Im Kaiserreich gab es die Vorschrift, daß während ein- und desselben Krieges niemand mehr als zweimal befördert werden durfte. Jemand, der während des Krieges als Fahnenjunker eintrat, konnte also, selbst wenn man ihn den Oberfähnrich übersprigen ließ, insgesamt nicht weiter bringen als bis zum Leutnant, und das bestimmt nicht binnen 7 Monaten!