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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Joerg 130 in Abschnitt Urkundliche Erwähnung von Hagerinhusen/Herrenhausen
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Urkundliche Erwähnung von Hagerinhusen/Herrenhausen

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Zu: "Die Siedlung Hagerinhusen, ..., wurde 1216 erstmals urkundlich erwähnt. Zwar nannte die ... Stiftungsurkunde des Hildesheimer Michaelisklosters das Jahr 1022, sie war jedoch eine Abschrift oder Fälschung aus dem 12. Jahrhundert." Wenn die "Abschrift oder Fälschung" im 12. Jahrhundert vorgenommen wurde, war das vor 1200. Wie aber konnte das geschehen, wenn die tatsächlich erste Erwähnung erst 1216 geschah? -- Joerg 130 (Diskussion) 21:48, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten