Diskussion:Hilfsantrag
Abgrenzung
[Quelltext bearbeiten]was soll denn bitte "schwächer" und "stärker" bedeuten? Diese Nomenklatur ist juristisch nicht üblich und ich sehe auch keine Möglichkeit für eine Gewichtung. Ra-raisch (Diskussion) 08:46, 16. Aug. 2014 (CEST)
Beispiel unechter Hilfsantrag
[Quelltext bearbeiten]Eine Prozesspartei wird auf Herausgabe eines Gegenstands verurteilt, hilfsweise auf Schadenersatz nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist.
ok ... es ging ja um den unechten Hilfsantrag ... das Beispiel ist nicht besonders gut geeignet, da nicht klar wird, ob es sich um einen zweiten Antrag oder einen irgendwie zeitlich bedingten Antrag handeln soll.
Die Frist muss verstrichen sein, sonst wird der Hilfsantrag wohl abgewiesen, aber die Fristsetzung ist dann keine Bedingung, damit das Gericht über den Hilfsantrag entscheiden soll. Ob über den Hilfsantrag dann entschieden werden soll, wenn der Hauptantrag abgewiesen wird oder umgekehrt, muss sich durch Auslegung des Antrags ergeben. Sollte das Verstreichen einer Frist als Bedingung für den Hilfsantrag gelten, so wäre dies eine "Potestativbedingung" sofern das Gericht die Frist selbst ohne Nachforschungen prüfen kann. Anderenfalls wäre es ein unzulässiger bedingter Antrag.
Ra-raisch (Diskussion) 09:14, 16. Aug. 2014 (CEST)
Wie gesagt, das Beispiel ist nicht sehr glücklich, weil es (allenfalls) einen einfachen zweiten Antrag darstellt. Es gibt Fälle, bei denen der Kläger ein Interesse daran hat, dass der Zweitantrag nur entschieden wird, wenn der Erstantrag positiv entschieden wurde, etwa wenn der Kläger den Kaufpreis zurückhaben will und nur in diesem Fall die Abholung des Kaufgegenstandes verlangt. Auch dies ist noch kein gutes Beispiel, weil es für den Kläger auch nicht negativ wäre, wenn er nur mit dem Zweitantrag obsiegt, da dies dem Beklagten noch kein Recht gibt, den Gegenstand abzuholen, und der Beklagte das Urteil nicht vollstrecken muss.
Nur bei einer Feststellungsklage ergibt sich aus dem Urteil unmittelbar eine Rechtsänderung, die ggf nur für den Fall der anderweitigen Verurteilung gewünscht wird:
I) Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld zu bezahlen.
nur für den Fall der Verurteilung gemäß I wird weiter beantragt:
II) Es wird festgestellt, dass der Kaufvertrag vom 1.1.2014 zwischen den Parteien wirksam ist.
oder noch realistischer:
I) Es wird festgestellt, dass der Kaufvertrag vom 1.1.2014 zwischen den Parteien wirksam ist.
nur für den Fall der Verurteilung gemäß I wird weiter beantragt:
II) Es wird festgestellt, dass der Kaufvertrag vom 2.2.2014 zwischen den Parteien unwirksam ist.