Diskussion:Hinterbliebener

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Belege

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Der Begriff scheint wichtig zu sein, er kommt im SGB VI unzählige Male vor. Nur habe ich vom Rentenrecht nahzu keine Ahnung. Könnte bitte jemand Belege für den juristischen Sprachgebrauch eibauen? Leider ist er im SGB VI wohl nicht definiert. -- Zartonk talk 19:33, 12. Nov. 2008 (CET)Beantworten