Diskussion:Hitler-Prozess

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Golf-ulk in Abschnitt Hitlers Verteidigung
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"a.a.O."s

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Die sind in Einzelnachweisen unerwünscht, siehe WP:EN. Bitte auflösen. --Asthma und Co. 23:32, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke, ist erledigt! --KLa 00:28, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Verfilmungen

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Ich habe (aus erster Hand) eben noch einige Infos zur geplanten Verfilmung des Prozesses bzw. der Ausstrahlung in BR-alpha hinzugefügt. Ich hoffe, die Formulierungen sind so i. O. und für Wikipedia nicht zu "werbelastig". Katzenjammer 12:58, 9. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Verhoeven-Film 1971

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Im Archivsystem der ARD gibt es keinen Eintrag zu diesem Film. Demnach wurde er weder im Bayerischen Fernsehen noch in einem der anderen Fernsehkanäle der ARD-Anstalten ausgestrahlt. Laut diverser Internet-Quellen handelt es sich um eine Produktion des ZDF (z.B. The Internet Movie Database).--194.187.160.94 15:29, 9. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Unbelegt =

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Ich hab folgenden Abschnitt hierher verschoben:

Kritisiert wurde das Urteil in der Presse vom Heidelberger Strafrechtsprofessor Alexander Graf zu Dohna und dem Rechtsanwalt Max Hachenburg. Dieser schrieb:
Zitat: Es erscheine merkwürdig, daß man dem Vaterlande in seiner Not beisteht, indem man in fremde Gebäude eindringt, dort haust, ärger als es im Krieg im Feindeslande geschah, und sich dann vaterländische Gesinnung bescheinigen läßt. Gewöhnlich hilft man durch Aufbauen und nicht durch Zerstören, durch Achtung vor dem Gesetz und nicht durch seine Verletzung.
Ref: zitiert nach Wolfgang Weitzdörfer: Der Prozess nach dem Hitler-Putsch im Frühjahr 1924. www.suite101.de

Der angesprochende Artikel ist zwar auf suite101.de zu finden, darf aber lt. Spamfilter nicht verlinkt werden. Ich habe auch keine weiteren Vorkommen des Zitats gefunden. Hier [1] könnte auf Seite 20 der Quellartikel Hachenburgs genannt sein. Falls jemand die DJZ im Zugriff hat, möge er nachlesen. PumpingRudi (Diskussion) 19:00, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Leipzig versus Bayern; vorläufig versus Verhaftung

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ich finde diesen Satz verbesserungswürdig:

Zuständig für den Hochverratsprozess wäre eigentlich das Reichsgericht in Leipzig gewesen, Bayern weigerte sich jedoch, der nach dem Putsch eingegangenen Anordnung auf Verhaftung Hitlers, Hermann Görings und Erich Ludendorffs im Hinblick auf die Eröffnung vorläufiger Ermittlungen gegen sie Folge zu leisten.

Ich zerlege diesen Satz so:

1. Das Gericht in Leipzig war zuständig

2. Gegen Hitler, Göring und Ludendorff wurde vorläufig ermittelt (von wem?) War es wirklich so, bei vorläufigen Ermittlungen einen Haftbefehl zu erlassen, ist es nicht vielmehr so, dass ein Haftbefehl am Ende der Ermittlungen steht, die dann nicht mehr „vorläufig“ sind?

3. Es gab eine „Anordnung auf Verhaftung“ (ist das etwas anderes als ein Haftbefehl?) gegen Hitler, Göring und Ludendorff (durch wen?)

4. Bayern weigerte sich - das widerspricht aber dem ersten Absatz, wo steht „...der Standortkommandeur der Landespolizei Weilheim in Oberbayern, ... Belleville, ... Befehl, Hitler ... festzunehmen. ... Hitler ließ sich schließlich widerstandslos von Belleville ...verhaften.“ Oder ist Oberbayern in diesem Zusammenhang was anderes als Bayern?
--Hundehalter (Diskussion) 15:13, 23. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Und was soll das jetzt? Zuständig nach dem Republikschutzgesetz war das Reichsgericht in Leipzig. Damit wurden die Angeklagten schon mal dem zuständigen Gericht entzogen, was eine schwere Straftat darstellt. daneben wurden bekanntlich noch eine ganze Reihe anderer Rechtsbeugungen begangen. Z.B. wäre ein Ausländer bei Straftaten gegen das Republikschutzgesetz unbedingt auszuweisen gewesen. U.v.a.m. (nicht signierter Beitrag von 84.168.236.78 (Diskussion) 18:53, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

DRINGEND KOMPLETT ÜBERARBEITEN

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Es gibt ausgezeichnete Quellen, wie zB das Buch "Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H.", welche den Skandal dieses "Prozesses" aufarbeiten. Was dagegen hier im Artikel steht, ist blanke Verharmlosung dieses Justizskandales. Ist Schönfärberei der Pflichtvergessenheit des späteren bayerischen MinPräs. Ehard bei der "Vernehmung". Etc. etc. etc.

Das muss geändert werden! (nicht signierter Beitrag von 84.168.236.78 (Diskussion) 20:04, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Bilderleiste

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Ich hab diverse Photos der verschiedenen Angeklagten des "kleinen" Hitler-Prozesses (Stoßtruppleute, z.T. später aber recht wichtige Persönlichkeiten) ausgegraben. Da ich technisch so versiert bin: Kann die jemand in eine Bildleiste, in der sie en bloc horizontal nebeneinander angeordnet sind , wie man das in diversen anderen Artikeln sehen kann, umwandeln? DankeZsasz (Diskussion) 15:35, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Johann Wegelin (* 21. Juli 1900 in Riesa; † 1968 in Glückstadt)

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@Zsasz: Gibt es für Todesjahr und -ort einen Beleg? Bitte nachtragen. --Glypho45 (Diskussion) 18:41, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Hitlers Verteidigung

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In dem Buch "Atatürk in the Nazi Imagination " von Stefan Ihrig finden sich etliche Angaben zum Hitler Prozess, die hier nicht auftauchen und auf einige Punkte ein anderes Licht werfen. Vielleicht sollten einige Punkte noch ergänzt werden. Insbesondere fehlt meiner Meinung ein Abschnitt über Hitlers Verteidigung. Hier wird gar nicht klar, weshalb Hitler behauptete, dass der Putsch kein Hochverrat gewesen ist. Ihrig schreibt, Hitler habe sich mit Atatürk verglichen. Dessen Putsch sei nicht Hochverrat gewesen, da er letztlich seinem Volk genützt habe. Das spricht für einen Absatz 3.2 über Hitlers Verteidigung. Ohne weitere Angaben wird auch nicht klar, warum Lossow umgeschwenkt ist. Er war offenbar an den Vorbereitungen beteiligt. Bei Ihrig wird ein Memorandum von Lossow erwähnt, in dem Lossow darauf drang, in die Führung des Putsches auch Militärs aus Preußen einzubeziehen. Ohne das käme es zu einer Konfromtation Bayern - Preußen. Dieses Memorandum war Ludendorff bekannt. Das wird auch in dem Wikipedia-Artikel über Lossow nicht erwähnt. So fehlt jede Begründung des "Verrats" von Lossow an den Putschisten.--Golf-ulk (Diskussion) 17:34, 17. Okt. 2022 (CEST)Beantworten