Diskussion:Hitojichi shihō
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von R2Dine in Abschnitt Haftdauer
Haftdauer
[Quelltext bearbeiten]Die im Artikel für Terrorverdächtige in Großbritannien genannten 14 Tage dürften den Polizeigewahrsam betreffen, nicht die Unterschungshaft. Diese kann in Deutschland durchaus 6 Monate dauern (§ 121 StPO). R2Dine (Diskussion) 07:53, 10. Jan. 2020 (CET)