Diskussion:Hofpfalzgraf
es fehlen Referenzen
[Quelltext bearbeiten]zum Abschnitt
so wüsste man aufgrund solcher Referenzen gerne, ob und ggf. welche Privilegien beispielsweise ein Päpstlicher Hofpfalzgraf im weltlichen Bereich des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (HR) gehabt hatte. Was zum Beispiel durfte jener brandenburgische Hofbaumeister Christian Eltester ?
Und: Kaiserliche Hofpfalzgrafen konnten nach Auflösung des HR 1806 keine Privilegien mehr haben - aber römisch-katholische Päpste gibt es bis heute. Gibt es also etwa auch noch Päpstliche Hofpfalzgrafen ? J.F.Seliger (Diskussion) 22:29, 20. Nov. 2017 (CET)
verwandter Artikel "Pfalzgraf"
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel fehlen der Bezug und die Abgrenzung zum verwandten Artikel über Pfalzgrafen[1]. --92.74.105.199 21:07, 6. Jan. 2018 (CET)
- Wenn Du den Artikel durchliest, wirst Du feststellen, dass schon seit Wochen sowohl inhaltlich als auch formal (also mit Baustein "siehe auch") in den ersten Zeilen des Artikel Hofpfalzgraf auf das Lemma Pfalzgraf verwiesen wird.
... und vorsorglich: umgekehrt wird auch im Lemma Pfalzgraf auf das Lemma Hofpfalzgraf verwiesen.... J.F.Seliger (Diskussion) 10:29, 7. Jan. 2018 (CET)- Wenn man die genannte Diskussion durchliest, wird man in erster Linie feststellen, dass es einen Unterschied zwischen dem Hofamt und den "tatsächlichen Pfalzgrafen" bzw. den konkreten Pfalzgrafen vor Ort gegeben haben muss. Im Heiligen Reich waren stets mehrere Personen an verschiedenen Ort mit dem Amt eines "Pfalzgrafen" betraut, so dass der Unterschied zum Hofamt offensichtlich ist. Daran kranken beide Artikel bisher. --188.105.247.124 15:23, 1. Mai 2020 (CEST)
- Was meint Anonymus mit den Begriffen "tatsächliche Pfalzgrafen" und "konkreten Pfalzgrafen" ? Und aus welcher öffentlich zugänglichen Quelle ergibt sich welcher von Anonymus für "offensichtlich" gehaltene Unterschied ? --J.F.Seliger (Diskussion) 21:26, 1. Mai 2020 (CEST)
- Wie im Artikel mittlerweile sehr gut dargestellt wird, gibt es große Unschärfen in der Begrifflichkeit. Dabei geht um die historischen Entwicklungen mit ihren Erweiterungen und Umdeutungen des Inhaltes. Sachlich so ganz synchron sind beide Artikel allerdings bis heute nicht. --94.217.10.123 13:14, 7. Okt. 2022 (CEST)
Nobilitierung?
[Quelltext bearbeiten]Sicher ist die Materie schwierig, um nicht zu sagen, schwammig; das sollte die Verfasser des Artikels aber nicht hindern, die Problematik der Zugehörigkeit der Hofpfalzgrafen zum Adel anzusprechen, und sei es nur, um auf die Schwierigkeit der Klärung dieser Frage hinzuweisen. Nach Lektüre des Artikels im bisherigen Zustand scheint mir, daß allein die Verleihung des Titels Hofpfalzgraf nicht zur Nobilitierung führte, insbesondere nicht in den Fällen des "kleinen Palatinats". Im Artikel Nikodemus Frischlin wird er allerdings als "geadelter Lyriker" bezeichnet...
Ich würde mich freuen, zu dieser Problematik alsbald Ausführungen von kundiger Hand zu sehen.
Terminallyuncool und Terminallyuncool2, begnadeter Verbassler von Passwörtern und bisher widerstrebend, es als Termnallyuncool3 erneut zu versuchen... (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:249B:4F00:7D1C:D2A:4937:552 (Diskussion) 08:02, 12. Sep. 2020 (CEST))
- Wir haben beispielsweise am Hof der österreichischen Erzherzöge ursprünglich Hofpfalzgrafen mit sehr umfassenden "beamtischen" Aufgaben, wie beispielsweise dem Ausfertigen und Bezeugen von Urkunden, sowie der Aufsicht über die Urbare. Nach damaliger Auffassung standen zunächst solche Tätigkeiten generell nur umfassend gebildeten, höheren Geistlichen, sowie umfassend gebildeten, "echten" Adeligen (aus entsprechend anerkannten Familien) zu. Für den Staatsdienst kamen aus naheliegenden Gründen (negative Erfahrungen mit Fälschungen von Dokumenten durch Kleriker, oft im päpstlichen Auftrag, gut dokumentiert für die salischen und staufischen Epoche) zunächst freilich nur die adeligen Kandidaten in Frage. In der Neuzeit wird diese Linie zunehmend ausgeweitet und aufgeweicht. --94.217.10.123 13:18, 7. Okt. 2022 (CEST)