Diskussion:Honorargutachten
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Beispiel
Beispiel
[Quelltext bearbeiten]Die Paragraphen beziehen sich vermutlich auf die GOZ. Eine Honorarnote vom Steuerberater, vom Heilpraktiker, vom Rechtsanwalt oder vom Tierarzt wird man damit kaum überprüfen können. Außerdem handelt es sich bei dem Wort Honorargutachten um eine Homographie, denn es hat noch eine andere Bedeutung, nämlich ein honoriertes, also möglicherweise parteiliches, Gutachten. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 23:56, 28. Aug. 2014 (CEST)