Diskussion:Hotel Holländer Hof (Heidelberg)
Löschantrag
[Quelltext bearbeiten]Das Hotel Holländer Hof ist sehr wohl identisch mit dem Gasthaus zum Schwert. Dies ist auf den Archivkarten des Stadtarchives ersichtlich. Der Text ist doch eindeutig nicht als Werbung gestaltet, sondern als geschichtliche Information. --Moni.abt 12:02, 14. Okt. 2010 (CEST)
Überarbeiten 17. Nov. 2010
[Quelltext bearbeiten]Die geschichtlichen Daten können nicht stimmen, 1864-70 gab es höchstens einen Krieg unter den örtlichen Gastwirten oder meinetwegen den schlagenden Verbindungen. Wahrscheinlich ist der Pfälzer Erbfolgekrieg gedacht, den ja als Einziges mW das Haus zum Ritter überstand. Dann wäre das als um etwa zweihundert Jahre vorzuziehen. Außerdem ist die Bausubstanz meines Erachtens nach barock, nicht historistisch, so dass auch die Wiedereröffnung 1878 nicht plausibel erscheint. Port(u*o)s 13:44, 17. Nov. 2010 (CET)
- Friedrich IV. (Pfalz) († 1610) soll in seinem Tagebuch geschrieben haben: Seint wir in des Wirtz Schwert'z garden gewest - das Haus hieß damals "Herberge zum Schwert". --Marcela 14:50, 17. Nov. 2010 (CET)
So steht es in den Heidelberger Hauschroniken im Jahr 1935 (aus dem Heidelberger Stadtarchiv): "Dieses Gasthaus hatte im Mittelalter das Schild "zum Schwert" und wird bereits im ersten Jahrhundert der Universität (1386-1486) genannt (Thorhecke: die älsteste Zeit der Universität)." und in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 29.11.1973: "Am 1.Mai 1878 wurde das "Hotel de Hollande" an der Alten Brücke eröffnet, ein Unternehmen, das - später als "Holländer Hof" - bis 1887 im Besitz der Familie Spitz blieb.109.192.89.74 17:17, 17. Nov. 2010 (CET)
Habe den Text jetzt überarbeitet. Wieso wurde der Weblink entfernt? sollte man nicht alle Hotels gleich behandeln, die in Wikipedia einen Artikel veröffentlichen? Moni.abt 12:04, 18. Nov. 2010 (CET)
Überarbeiten 18. Nov. 2010
[Quelltext bearbeiten]- wenn Literatur genannt wird, dann muss sie auch irgendwie nachvollziehbar sein, insbesondere bei Zeitungsartikeln.
- die hehren Gäste sollten schon mindestens mit einer Jahreszahl ihres Aufenthaltes versehen werden, sonst ist es schwierig sie zwischen 1380 und 2010 früher oder später unterzubringen.
- die zwölf Jahre Leerstand ? zwischen 1866 und 1878 tun schon weh.
- es gibt ohnehin eine Wiederholung des Jahres 1878, die noch gestrichen werden muss.