Diskussion:Hundefell

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von NikelsenH in Abschnitt Katzen- und Hundeleder
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Katzen- und Hundeleder

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(Verschoben von Diskussionsseite Kürschner)

Ich würde dich bitten, in Zukunft Bearbeitungen mit Einzelnachweisen nicht ohne vorherige Diskussion rückgängig zu machen. Es sind EU-weit 119 Proben, und davon waren mindestens 17 positiv. Exakter könnte man die Aussage auch nur für Frankreich formulieren, aber Aufgrund der kleinen Stichprobe scheint mir das eher ein Ausreißer. Solltest du kein Gegenargument haben, so werde ich den Ausgangszustand wieder herstellen. LG --NikelsenH (Diskussion) 20:33, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

@NikelsenH: Wenn Du Dir sicher bist - bitte gern. Es tut mir leid, ich war mir eigentlich sicher, dass es so nicht stimmt. Ich blicke allerdings bei der Einzelauflistung nicht durch, da steht die Zahl 17 nur für Frankreich? Eventuell sollte dann noch klarer herausgestellt werden, dass das eine Zahl für ganz Europa ist. Vielleicht habe ich irgendwas übersehen? Auf jeden Fall hast Du recht, ich hätte mal bei Dir anfragen sollen, sorry.-- Kürschner (Diskussion) 21:09, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Die einzige Stelle, an der die Zahl 17 in Deiner Quelle vorkommt: Frankreich || 46 (von denen 17 einen Verstoß aufwiesen[11]) || 20 (alle Proben waren negativ)
@NikelsenH: Wie kommst Du dann auf eine Gesamtzahl von 17? -- Kürschner (Diskussion) 21:17, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Unten in den Fußnoten steht: Verstoß gleich positiver Test auf Hunde/Katzenleder. --NikelsenH (Diskussion) 21:20, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@NikelsenH: Ich verzweifle. Auf dieser Seite? http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52013DC0412 -- Kürschner (Diskussion) 21:30, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
"Tabelle 5: Anzahl der analysierten Proben", dann bei "Frankreich: 46 (von denen 17 einen Verstoß aufwiesen[11])" Fußnote [11]:"Ein Verstoß bezeichnet ein positives Ergebnis hinsichtlich des Nachweises von Katzen- oder Hundefell." Schönen Abend noch, --NikelsenH (Diskussion) 22:47, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@NikelsenH: Ja doch, das betrifft doch aber nur Frankreich?! Insgesamt sind es doch mehr!!?? Ich scheine heute abend besonders begriffsstutzig zu sein. -- Kürschner (Diskussion) 23:15, 23. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Mein Gedanke war: Es ist eine EU-weite Maßname und Regelung, und mindestens 17 positive Testergebnisse sind sicher. Daher: EU-weite Tests mit mindestens 17 positiven Ergebnissen. Alternativ könnte man auch sagen: "Bei Tests in Frankreich im Jahr 2009 waren 17 von blabla getesteten Proben positiv auf Hunde- und Katzenleder". Das ist zwar etwas präziser, wird aber der EU-weiten Regelung, um die es geht, nicht gerecht. --NikelsenH (Diskussion) 10:52, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@NikelsenH: Ich lese in der Quelle, oben unter dem Jahr 2010: Es gab in dem Jahr in Europa 25.275 geprüfte eingeführte Handelssendungen, denen Proben zur Analyse entnommen wurden, , davon wurden 2 nicht zur Einfuhr zugelassen, 67 beschlagnahmt und 11 vernichtet. Wobei mir nicht ganz klar ist, ob man das jetzt zu 80 Beanstandungen zusammenaddieren muss, wahrscheinlich. Das war es, was mich zu der Entfernung deines Beitrags bewog.
Vielleicht sollten wir diese Unterhaltung besser auf die Diskussionsseite Hundefell verschieben, damit andere ebenfalls draufschauen können? -- Kürschner (Diskussion) 11:06, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Dazu noch eine Anmerkung. Wenn meine Lesart stimmt, dass 25.275 Proben entnommen wurden, ist ein Beanstandungsquote von 80 Proben sehr gering, in Anbetracht der Tatsache, dass nicht nur in ganz Asien einschließlich Russland Hundefell ein ganz normaler Handelsartikel ist. Ein Teil der unrechtmäßigen Importe dürfte da völlig unabsichtlich passieren. Auffallend ist eher, welch ein Aufwand betrieben wird wegen eines Artikels, der bis vor Kurzem bei uns auch noch legal gehandelt werden durfte und in anderen Ländern zur Kulturgeschichte gehört (30 € die Probe x 25.275 = 758.250 €) ;-). -- Kürschner (Diskussion) 11:29, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Meine Leseart: Einfuhrkontrollen (Tabelle 3) sowie Kontrollen bei Einzelhändlern (Tabelle 4) und positive Tests Trennen. Nirgens steht, dass bei der Einfuhr alle per DNA kontrolliert werden. Wäre dies so, wäre in Tabelle 3: "Anzahl der eingeführten Handelssendungen, denen Proben zur Analyse entnommen wurden" nicht sinnvoll. Nicht bestreiten lässt sich bsp Tabelle 4: 2009 || 119 Kontrollen bei Einzelhändlern || 46 Probenentnahmen|| 66 beschlagnamt|| 56 vernichtet oder Tabelle 5: Anzahl der analysierten Proben 2009+10:119 mit mindestens 17 positiven Tests. Für einen Beleg, dass noch Hunde- und Katzenfell im Umlauf ist, recht das aus. LG --NikelsenH (Diskussion) 13:04, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten