Diskussion:Hutgesetz
Fehlerhafte Verknüpfungen
[Quelltext bearbeiten]ich habe für diese Seite zwei Fehlermeldungen erhalten, betreffend die Seite "www.tuerkei-recht.de".
Der vollständige, jeweils aktualisierte Text der Verfassung ist unter dem link "http://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf" zu finden. Das Hutgesetz findet sich nicht auf der Seite www.tuerkei-recht.de. Allerdings ist es in diesem Beitrag richtig verknüpft. Das erste verknüpfte Gesetz ist das Verfassungsgerichtsgesetz. -- 91.47.54.76 21:29, 2. Mai 2011 (CEST)
Allgemeine Punkte
[Quelltext bearbeiten]- Ist das Gesetz noch in Kraft? Siehe Meldungen [1]
- Wie sah das Gesetz konkret aus? Es wird immer erzählt dass das Tragen eines Hutes zur Pflicht wurde. Aber ich lese auch, dass nicht das Tragen, sondern nur die Wahl des Hutes als Kopfbedeckung Pflicht wurde. Mir fallen in den Bildern zwischen 1925-1930 manchmal Menschen ohne Hut auf. Manche halten ihn versteckt nur in der Hand (wegen des Fotografen). Man muss also genau hinschauen. Ab 1930 sind die barhäuptigen häufiger und ab Inönü sowieso. Atatürk verzichtet gegen Ende selbst auf das Tragen eines Hutes. --Zoylab (Diskussion) 02:32, 18. Jan. 2014 (CET)
- Das sind Fragen, die Benutzer:Hukukçu vielleicht von allen hier am besten beantworten kann. Der Gesetztestext [2] sieht das Tragen nur für bestimmte Personengruppen vor. Es gibt ferner immer eine Lücke zwischen Realität und gesetztlicher Regelung. Ob es noch in Kraft ist, weiß ich momentan nicht, müsste aber leicht ergooglebar sein. Gruß --Koenraad 06:27, 18. Jan. 2014 (CET)
- Der türkische Anwaltverbund sagt auf Seite 192 [3] "Gerçekten Kanun, asıl olarak Türkiye halkının “başının açık olmasını” istemekte, ancak, kamu görevlisi olsun veya olmasın, başını örtmek isteyen kişilerin, başörtüsünün, yani serpuşunun mutlaka “medeni giyim” olan “şapka” olmasını emretmektedir". Bedeutet also laut dem Anwaltverbund: keine Pflicht zum Huttragen, aber eine Kopfbedeckung darf nichts anderes als der Hut sein. Hmm.. Gruß --Zoylab (Diskussion) 16:20, 18. Jan. 2014 (CET)
- Das Gesetz ist noch in Kraft (siehe jedoch PDF-Datei; 152 KB).
- Schon nach dem Ministerratsbeschluss Nr. 2413 vom 2. September 1925 (Amtsblatt Nr. 168 vom 5. September 1925, S. 446, PDF-Datei; 198 KB) hatten sämtliche Staatsbeamte – abgesehen von Heeres- und Flottenangehörigen, Geistlichen sowie Richtern, für die besondere Bestimmungen galten – die den zivilisierten Nationen der Welt gemeine Kleidung (dünyā yüzündeki medenī milletleriñ müşterek ve ʿumūmī ḳiyāfetleri) – Anzug und (außerhalb von Gebäuden) Hut – zu tragen. Der Bevölkerung war das Tragen besagter Kleidung anheimgestellt (devlet meʾmūrlarınıñ ḳiyāfetleri bi-ʾl-ʿumūm ṣınıf ve ḫalḳ ṭarafından ʿaynen veyā ḥāl-i mesāʿīlerine muṭābıḳ ṣūretde ḳabūl olunabilir). Durch das Hutgesetz wurde das Tragen des Hutes für einen im Vergleich zum Beschluss Nr. 2413 erweiterten Kreis (etwa für Abgeordnete) zur Pflicht. Ansonsten galt der Hut als Türkiye ḫalḳınıñ […] ʿumūmī serpūşı und dem widersprechende Gewohnheiten wurden verboten, vgl. auch das Gesetz Nr. 676 v. 30. November 1925; Art. 526 Abs. 1, (und später) Abs. 2 tStGB aF; Art. 222 tStGB. -- Hukukçu Disk. 19:14, 18. Jan. 2014 (CET)
- Vielen Dank für deine Mühe! So informativ hätte ich es nicht erwartet. Masallah du bist eine fleischgewordene Schreibmaschine. --Zoylab (Diskussion) 20:50, 18. Jan. 2014 (CET)
- Man kann aber insoweit von einem faktischen Zwang sprechen, als es für viele, vor allem auf dem Land, als Schmach galt, sich baren Hauptes in der Öffentlichkeit zu zeigen. Zudem gab es die Auffassung, dass das Gebet bedeckten Hauptes verrichtet werden muss (u.a. deswegen war z.B. die Schiebermütze so beliebt, da diese zum Gebet nach hinten gedreht werden kann). In Istanbul (und vermutlich auch in Städten wie Izmir) sah es wohl etwas anders aus. So schreibt Ernst Eduard Hirsch, der acht Jahre nach Einführung des Hutgesetzes in Istanbul eintraf (Oktober 1933), über Menschen auf der Galatabrücke: „Was […] auffiel, war das Fehlen eines Huts als Kopfbedeckung der Männer. Die meisten gingen […] barhäuptig oder trugen eine einfache Mütze.“ (Ernst E. Hirsch: Als Rechtsgelehrter im Lande Atatürks. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8305-1533-3, S. 40 f.). -- Hukukçu Disk. 17:15, 19. Jan. 2014 (CET)
- Genau, der kulturelle Zwang zum Haareverdecken erklärt warum der Hut/ die Mütze so verbreitet war, lange gehalten hat und warum er auch auf dem Land vorzufinden war, anstelle der günstigeren Barhäuptigkeit. Ich bin mir ziemlich sicher das zur Anfangszeit des Gesetzes konservative Polizisten noch aus osmanischem Erbe heraus Menschen ohne Kopfbedeckungen (ohne Gesetzesvorlage) gerüffelt haben, schließlich wurden ja auch Muslime mit Hut vor 1925 ohne Gesetzesvorlage verhaftet. Letzendlich hat sich in relativer kurzer Zeit die Barhäuptigkeit durchgesetzt. Gut, auf dem Land hat es länger gedauert, aber man sieht dass die junge Landgeneration nach 1950 größenteils ohne Kopfbedeckung aufgewachsen ist und die Jugend in der Stadt auch schon ab 1930 es mal ausprobieren wollte. Ich bau mal ein paar Sachen ein --Zoylab (Diskussion) 00:43, 20. Jan. 2014 (CET)
- Man kann aber insoweit von einem faktischen Zwang sprechen, als es für viele, vor allem auf dem Land, als Schmach galt, sich baren Hauptes in der Öffentlichkeit zu zeigen. Zudem gab es die Auffassung, dass das Gebet bedeckten Hauptes verrichtet werden muss (u.a. deswegen war z.B. die Schiebermütze so beliebt, da diese zum Gebet nach hinten gedreht werden kann). In Istanbul (und vermutlich auch in Städten wie Izmir) sah es wohl etwas anders aus. So schreibt Ernst Eduard Hirsch, der acht Jahre nach Einführung des Hutgesetzes in Istanbul eintraf (Oktober 1933), über Menschen auf der Galatabrücke: „Was […] auffiel, war das Fehlen eines Huts als Kopfbedeckung der Männer. Die meisten gingen […] barhäuptig oder trugen eine einfache Mütze.“ (Ernst E. Hirsch: Als Rechtsgelehrter im Lande Atatürks. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8305-1533-3, S. 40 f.). -- Hukukçu Disk. 17:15, 19. Jan. 2014 (CET)
online). -- Hukukçu Disk. 20:04, 27. Apr. 2014 (CEST)
Info: Art. 222 tStGB wurde Mitte März 2014 aufgehoben durch Art. 16 lit. e) des Gesetzes Nr. 6529 vom 2. März 2014, Amtsblatt Nr. 28940 vom 13. März 2014 (Keine Hutpflicht
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mit Dr. Hale Yilmaz gesprochen, die einen außerordentlich guten Abschnitt zum Thema geschrieben hat [4]. Sie benutzt auch als einzige in der Literatur Dokumente und analysiert Fotos. Einige westliche Turkologen und türkische Geschichtswissenschaftler stützen sich nur auf Sekundärliteratur und es wiederholen sich Halbwahrheiten oder erfundene Schauermärchen. Leider kann in der Literatur nicht immer darauf Bezug genommen und diese berichtigt werden. Deshalb hab ich die unsicheren Punkte nachgefragt. Folgendes Thema:
- Gab es eine Hutpflicht für Zivilisten? A: Nein, aber einen sozialen Druck nicht barhäuptig auf die Straße zu gehen. - Wie oft gab es die Geldstrafe, wie oft die Gefägnisstrafe? Gab es die Todesstrafe für Nichttragen (damalige westliche Medien)? Es gab zu meist die Geldstrafe, die Gefängnisstrafe war seltener anzutreffen. Und letztere wurde bei kranken und alten Menschen in eine Geldstrafe umgewandelt. Die Todesstrafe steht nur im Zusammenhang mit Anstachelung zum Aufruhr. Gruß --Zoylab (Diskussion) 09:59, 10. Mai 2014 (CEST)
Bedeutung der Wörter Inkilap und Devrim
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht oben :
Das Geschehen wird auch als Hutrevolution (Şapka Devrimi) oder Hutreform(Şapka İnkılâbı) bezeichnet, mit dem sich der Artikel ebenfalls befasst.
Aber Inkilap und Devrim haben die gleiche Bedetung nämlich : Revolution , Umwälzung . Inkilap ist ein arabisches und Devrim ein türkisches Wort . Beides sind Synonyme. Avestaboy (Diskussion) 15:55, 27. Nov. 2018 (CET)