Diskussion:IMSI-Catcher

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rainiger Winkler in Abschnitt Belege fehlen - abgehörtes Telefonat
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Abhören von Gesprächen in Deutschland per IMSI-Catcher ?

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Hallo, weiß jemand ob in Deutschland aktiv Gespräche abgehört werden? Oder werden nur die IMSI Nummern protokolliert? --84.58.12.81 23:47, 25. Aug 2006 (CEST)

In Deutschland DÜRFEN von den Ermittlungsbehörden nur die Bewegungsdaten sowie IMEI und IMSI protokolliert werden. Ich halte es aber für illusorisch, dass ein Mensch mit den gegebenen technischen Möglichkeiten, auf den kleinen zusätzlichen Schritt verzichtet, Gespräche mitzuhören.Kleinalrik 14:08, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Sowohl von den Nachrichtendiensten als auch von Strafverfolgungsbehörden sowie dem ZKA dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gespräche mitgehört/mitgeschnitten werden. Ein Sonderfall ist/war insofern der BND, der nicht nur konkrete Gespräche abhört(e), sondern den Telekommunikationsverkehr allgemein nach Schlüsselwörtern abhört/abgehört hat. Seit einer Entscheidung des BVerfG ist aber auch das eingeschränkt worden. --C.Löser Diskussion 14:12, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
IANAL... aber unabhängig von der Rechtslage in Deutschland, ist davon auszugehen, daß diplomatische Vertretungen, NATO etc... IMSI-Catcher ganz legal einsetzen könnten (sofern es ihre Gesetze und Statute erlauben) um Gespräche innerhalb Deutschlands abzuhören. Dabei muß der abgehörte Bereich sich nicht nur unbedingt auf eine Zelle um Botschaft, Konsulate und Militärbasen herum beschränken: auch ein mobiler Einsatz von IMSI-Catchern aus Fahrzeugen des Fuhrparks diplomatischer Vertretungen heraus wäre denkbar. Ob das Gastland (hier Deutschland) dies stillschweigend duldet (z.B. im Rahmen des Kriegs gegen den Terrorismus und einer gemeinsamen Sicherheitszusammenarbeit) wird wohl kaum in der Öffentlichkeit breitgetreten. Cghost 03:45, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten
"unabhängig von der Rechtslage in Deutschland [...] ganz legal" Nein, das ist de jure bspw. durch Art. II des NATO-Truppenstatuts ausgeschlossen, obwohl ich dir natürlich insofern Recht gebe, dass auch ich davon ausgehe, dass es die NATO oder andere Staaten bei entsprechender Interessenlage einen Schei* interessiert, solange sie glauben, dass es niemand mitbekommt oder jedenfalls das Gastland nichts dagegen unternimmt. --C.Löser Diskussion 13:17, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Punkt 7 nimmt die Abhörproblematik noch einmal in den Blick. Das müsste tatsächlich auf einen neueren Stand gebracht werden. -- Gerrit229 08:02, 1. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

RiS

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wäre kein Rechtsgut betroffen, bräuchte man keine Gesetzegrundlage.

Da subsidiär die allg. Handlungsfreiheit besteht ist so gut wie immer ein Rechtsgut betroffen; nur etwa bei Streifenfahrten sollen Kompetenznormen ausreichend sein. Dein Beitrag ist also nicht gerade weiterführend. Mal abgesehen davon, dass "RIS" genausowenig wie "RaiS" oder "GRaiS" eine allgeminverständliche Abkürzung ist. Auch deine Ergänzung im Artikel war falsch. --C.Löser Diskussion 15:50, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


so wie es sich im Artikel liest, steht da das der Einsatz gegen kein Grundrecht verstößt.
das stimmt aber nicht
Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist sehr wohl betroffen


ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt.


sogar in Wiki wird die Abkürzun RIS verwendet http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
vielleicht mal Einigkeit herstellen ?!


--89.53.39.208 17:04, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Richtig, im Kontext ist "RiS" verständlich, für sich alleine aber eben nicht.
Der Absatz im Artikel bezieht sich auf die gesetzliche Grundlage, die per se nicht grundrechtswidrig ist. Das vom Gesetz und der auf ihr basierenden Maßnahme die Schutzbereiche von einem oder mehreren Grundrechten betroffen sind ist klar. Darum geht es aber dort nicht. Ganz abgesehen davon, dass das Telekommunikationsgeheimnis gegenüber dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung lex specialis ist und letzteres so oder so nicht betroffen ist. Das GRaiS gilt erst für die durch die jeweilige Maßnahme erlangten Daten. Siehe auch hier. --C.Löser Diskussion 18:41, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wirkungsbereich

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Im Artikel steht was vom "Wirkungsbereich von ca. 60 km²". Das sind viel zu viel; vermutlich kommen eher 0,1 bis 1 km² in Frage und auch das wäre schon ziemlich viel, denn der IMSI-Catcher kann auch nur soweit aktiv sein, wie die normale Zellengröße vom Mobilfunkbetreiber ist. Jemand mehr Infos dazu? Sonst würde ich das ändern in "bis zu 1km²". --Cstim 10:22, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Funkzellen sind unterschiedlich groß; 0,1 km² gelten höchstens im großstädischen Bereich auf dem flachen Land sind auch die 1 km² zu klein bemessen. Weiterhin haben IMSI Catcher der Marke Rohde & Schwarz die Eigenart (insbesondere im D1 Netz) auch die jeweils benachbarten Funkzellen gelegentlich zu stören. Was die 60 km² betrifft, habe ich keine Ahnung wo diese Zahl herkommt; evtl. ein Maximalwert wenn man im ländlichen Gebiet die abgehörte Funkzelle und alle anliegenden zusammenrechnet? Gruß Stefan.
Unter Berufung auf die Folge im ChaosRadio kann ich sagen, dass 30km der maximale Radius ist (60km also im durchmesser). In der Folge selber, sprechen sie aber auch eher von kleineren Zellen. Hier wird ein IMSI-Catcher mit einer Reichweite von 200 metern veranschlagt.
--Indyaner 12:07, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

hä?

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"Verfassungsschutz verwenden Geräte, welche Gespräche abhören können, z. B. GA 090, nach eigener Auskunft noch nicht (Stand 2002)."

Man erkläre mir diesen Satz. (Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2008-01-19T02:18:33, von 87.172.93.117 (Beiträge) erstellt. --Saibo (Δ) 21:53, 19. Mai 2008 (CEST))Beantworten

Problematik - Abschnitt Humbug

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"IMSI-Catcher kann die Polizei (technisch gesehen) jederzeit einsetzen und somit die richterliche Überprüfung umgehen. Dieses Vorgehen ist zwar illegal, nachzuweisen ist das jedoch nur schwer." Die Polizei kann natürlich auch: einen Tatverdächtigen mit dem Streifenwagen absichtlich ohne richterlichen Beschluß plattfahren und damit ein Urteil umgehen. Illegal, aber nur schwer nachzuweisen. Oder dem Tatverdächtigen das Hirn in Rambomanier durch einen Sniper rausballern lassen und damit das Urteil umgehen. Illegal, aber schwer nachzuweisen. Will sagen: natürlich kann man vieles illegal treiben und es ist schwer nachzuweisen: die Länge dieser Artikel wird ja dann nur noch durch die (kranke) Phantasie des Autors begrenzt ... --141.91.129.4 11:50, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

es wäre schön, wenn das nur kranke phantasie des autors wäre. leider arbeiten bei der polizei genug leute mit ähnlich kranker phantasie... -- 217.231.37.170 10:43, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

DEFCON

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/IMSI-Catcher-fuer-1500-Euro-im-Eigenbau-1048919.html

Sollte vielleicht eingearbeitet werden (nicht signierter Beitrag von 92.225.9.233 (Diskussion) 16:06, 1. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

IMIS-Catcher von Polizei in Dresden eingesetzt

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...und nebenbei Handys abgehört. siehe: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/polizei-hoerte-doch-handys-ab/
--77.4.72.231 19:24, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

"...Handy sich zwar gegenüber dem Mobilfunknetz authentifiziert..."

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Wirklich? Wird nicht einfach nur die IMSI zur Netzeinwahl an den Betreiber geschickt? -- 217.231.37.170 10:46, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Authenfizierung läuft über A8_(Algorithmus)/A3. Glaube aber, dass der Betreiber entscheidet, ob das genutzt wird - von daher passt das schon. --Krishl (Diskussion) 02:39, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt Geräte

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Bei dem Preis zum selber bauen wird 1500 € angegeben. Hier (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ueberwachung/kommunikationsueberwachung-der-feind-schreibt-eine-sms-12632754.html) wird aber von 200- 300 € gesprochen. (nicht signierter Beitrag von 217.93.131.28 (Diskussion) 14:44, 9. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Ergänzt, erledigt. --Atlasowa (Diskussion) 19:52, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten

USA

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In den USA offerieren die Strafverfolgungsbehörden lieber sehr entgegenkommende "Deals", als Angaben über die eingesetzten IMSI-Catcher vor Gericht offenzulegen ([1]). --92.104.206.251 16:36, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Belege fehlen - abgehörtes Telefonat

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"Deshalb benötigt der IMSI-Catcher eine eigene SIM-Karte und leitet die abgehörten Daten als eigenes Gespräch weiter. Anrufe, die von einem abgehörten Mobiltelefon aus getätigt werden, zeigen dem Angerufenen daher auch nicht die Telefonnummer des tatsächlichen Anrufers an, sondern die des IMSI-Catchers, bzw. sie werden nicht angezeigt." - Da sich über VoIP Absender-Nummern fälschen lassen, ist für diese Behauptung wohl ein Beleg nötig. -- 141.30.146.64 15:50, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Nicht nur über VoIP: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungstechnische_Leistungsmerkmale_(%C3%B6ffentliche_Netze)#.C3.9Cbermittlung_kundeneigener_Rufnummerinformation_des_Anrufers_.28CLIP_-no_screening-.29 Geht also technisch. -- 12:54, 16. Feb. 2017 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 81.101.133.150 (Diskussion))

Ich behaupte mal, hier soll nur ausgedrückt werden, dass die durch den Angriff hergestellte Verbindung nicht transparent ist --Rainiger Winkler (Diskussion) 13:16, 14. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

IMSI Catcher in LTE Netzen

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Kürzlich ist folgende Arbeit über LTE IMSI Catcher auf Basis von Open Source Software Defined Radios erschienen: https://arxiv.org/pdf/1702.04434v1.pdf Falkenber9 (Diskussion) 14:48, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Wirkt der IMSI-Catcher wie ein Mobilfone oder nicht?

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Es wird eine Aussage in zwei verschiedenen Varianten getätigt:

Das Gerät arbeitet gegenüber dem Mobiltelefon wie eine Funkzelle (Basisstation) und gegenüber dem Netzwerk wie ein Mobiltelefon.

Weiter unten heißt es, dass es nicht wie ein Mobiltelefon wirkt. Dies sollte geklärt werden.