Diskussion:ISM-Band

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 94.219.0.157 in Abschnitt Neue ISM-Anwendungen weiterhin erlaubt
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2,4GHz Videoübertragungssystem

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Weiss jemand, ob die üblichen Videoübertragungssysteme die Signale Amplituden- oder Frequenzmoduliert ausstrahlen? Diese Information währe mir sehr wichtig.

Vielleicht sollte man zu diesen Systemen einen Artikel schreiben, ich weiss aber zu wenig darüber.

FM. AM wäre den Mikrowllenherden völlig ausgeliefert. 84.156.22.206 12:05, 24. Apr 2006 (CEST)

Danke!!!

ISM ist staatlich reguliert

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"...der nicht der staatlichen Regulierung unterliegt und lizenzfrei genutzt werden darf." Diese Aussage ist meines Wissens nach nicht korrekt. Die im Artikel beschriebenen Frequenzbänder sind lizenzfrei nutzbar, jedoch sehr wohl staatlich reguliert. Geräte zum Senden in diesen Bereichen benötigen eine staatlich anerkannte Zulassung. --Illik 12:00, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich gebe Illik recht: Siehe auch die Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur. Ich habe den mißverständlichen Teilsatz "der nicht der staatlichen Regulierung unterliegt" entfernt. --Kkoehne 10:42, 9. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Neustart

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Nachdem der Artikel meiner Meinung nach eine Ansammlung von Un- und Halbwahrheiten enthielt, habe ich Ihn jetzt komplett überarbeitet. Insbesondere wird jetzt deutlich gemacht, dass ISM-Bänder international zum großen Teil durch die ITU standartisiert sind, und dass WLAN, Bluetooth etc KEINE ISM Anwendungen sind, sondern diese Bänder lediglich mit nutzen. Die ursprüngliche Liste der Bänder, deren Herkunft unklar war, wurde durch die Liste der Bundesnetzagentur ersetzt. Über die Ansammlung von Beispielen für ISM-Nutzungen bin ich noch etwas unglücklich, da sie mir beliebig erscheint. Ich hab sie aber erst einmal drin gelassen. Kommentare/Einsprüche? --Kkoehne 07:50, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten


Herr Kkoehne:
WLAN, Bluetooth, DECT usw. sind laut Bundesnetzagentur sehr wohl ISM-Anwendungen. Siehe http://emf2.bundesnetzagentur.de/pdf/ISM-BNetzA.pdf

--89.246.71.91 11:20, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

150 MHz?

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Entschuldigung, aber weiß jemand, welche Funkanwendungen auf der ISM-Frequenz 150 MHz genutzt werden? --(nicht signierter Beitrag von 84.156.74.124 (Diskussion) 18:18, 14. Mär. 2007 (CET))Beantworten

Laut Bundesnetzagentur sind es "ISM-Anwendungen im Rahmen der Hochfrequenzmagnetfeld-Therapie" --Kkoehne 11:27, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

868MHz Band in Deutschland frei?

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In der Liste der ISM-Bänder taucht der 868MHz-Bereich nicht auf. In der Liste der Anwendungen ist er allerdings dabei. "Funk-Kopfhörer oder Funk-Lautsprecher (864-MHz-Band)" Hat das einen Grund? --(nicht signierter Beitrag von Hbaerbel (Diskussion | Beiträge) 11:06, 12. Apr. 2007 (CEST))Beantworten

Vielleicht, weil es kein ISM-Band sondern ein Frequenzbereich für SRD ist? Was anderes fällt mir spontan nicht ein. --Dg6xu 19:09, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
ich denke schon dass die 868 unter das ISM band fallen. Das 868 band ist auf jeden fall "frei" das heißt soweit man halt die Auflagen zum duty cycle und zur Sendeleistung beachtet ..... wir funken da wie die Weltmeister :-P --Wiki 15:44, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Nun, das Denken sei dir unbenommen ;-), aber es macht aus dem SRD-Band 868 MHz noch lange kein ISM-Band. Schade, dass es hier im Artikel nach dem Umbau nun wieder als solches einsortiert worden ist, das hatte ich schon mal repariert. Ja, das Band besitzt Allgemeinzuteilungen für diverse Funkanwendungen (insofern ist es "frei"), aber das ist ja kein Kriterium für ein ISM-Band. Der Begriff "ISM-Band" ist halt in der VO Funk geregelt, und da gehört das europäische SRD-Band nicht dazu. Wenn es recht ist, Links in andere Wikis zu platzieren, bei mikrocontroller.net gibt es einen Artikel, der zumindest den Status der diversen Allgemeinzuteilungen in der BRD abbildet: [[1]] Ich denke, dass die Details für Wikipedia schon zu weit gehen würden. -- Dl8dtl 20:07, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Frequenzen 9 KHz - 10 KHz

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Auch wenn dieser Frequenzbereich kaum für ISM-Anwendungen genutzt werden dürfte stellt sich die frage ob dieses "Band" in Deutschland überhaupt zugelassen ist. Ich glaube es war mal die Rede davon, dass es nicht so ist. Wenn es stimmt könnte man es ja in "Anmerkungen" vermerken.

F. B. - 2.08.2007 - 19:40

9 KHz - 10 KHz sind in Deutschland definitiv zugelassen (siehe Verfügung 76 / 2003), allerdings nicht international freigegeben. Ich habe den Artikel jetzt in "ISM Bänder International" und "ISM Bänder Deutschland" unterteilt, eventuell kann jemand ja noch Österreich/Schweiz nachtragen ;-) 15:36, 20. Aug. 2007 (CEST)

Einheitenwirrwar

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Im Artikel gehen die kHz und MHz komplett durcheinander, mal ist von 15??? kHz die Rede, weiter unten sind's dann jedoch 15,?? MHz usw. Warum nicht mehrheitlich MHz benutzen und kHz nur wenn < 1 MHz?

-- 15:49, 17. Sep. 2007 (CEST)

Die Verwendung der Einheiten entstammt der Originalliteratur (siehe Links unten). Inwieweit der allgemeine Sprachgebrauch jeweils eine bestimmte Nutzung nahelegt, kann ich nur für einige Frequenzen sagen, aber ich persönlich spreche eher von "2,4 Ghz Bereich" als vom "2400 MHz Bereich". Habe die Einheiten deshalb entsprechend dem Vorschlag angepasst. Kkoehne 09:50, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

802.11a

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Im Artikel wird dieses Wlan Protokoll als ISM Beispiel angeführt bei 5,2 GHz. Laut der Tabelle ist bei der Frequenz aber gar kein ISM Band. Wurde hier etwas abgeändert? (nicht signierter Beitrag von 217.230.251.60 (Diskussion) 19:49, 5. Jun. 2008)

Bin auch der Meinung, dass WLAN und Hiperlan im 5GHz-Bereich keine Überschneidung mit ISM hat. Habe die Beispiele deshalb aus der Liste herausgenommen. Danke für den Hinweis! --Vhfuhf 23:17, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Amateurfunk

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Eventuell sollte noch in den Artikel aufgenommen werden, dass dieser Frequenzbereich (auch) eine Amateurfunkfrequenz ist und die Funkamateure dort (soweit ich weiß) vorrang haben. Leider kenne ich mich damit nicht genau aus. Vielleicht kann jemand der sich damit besser auskennt hierzu etwas ergänzen.

--87.165.84.121 23:01, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Habe einen Hinweis auf die Funkdienste eingearbeitet, die Primär- und Sekundärnutzer sind, mit dem 433-MHz-Bereich vs. 70-cm-Amateurfunkband als Beispiel.
--Dl8dtl 21:16, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Eine Quelle für die Behauptung eines Amateurfunkers, dass medizinische Anwendungen Störungen durch Amateurfunker hinzunehmen haben, wäre sinnvoll. Gegenteiliges steht z.B. dort, Zitat: Radiocommunication services operating within these bands must accept harmful interference, which may be caused by these applications.. – Rainald62 08:48, 15. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Das ist doch genau die umgekehrte Richtung: Störungen von Funkanwendungen, die im ISM-Band arbeiten durch "echte" ISM-Anwendungen (in diesem Falle das "M" von "ISM"), die im gleichen Band arbeiten. Die Kommunikation ist halt nicht der primäre Zweck dieser Bänder, sondern sie läuft nur "huckepack". Du kannst dich halt als CB-Funker nicht beschweren, wenn die Plasma-Ätzanlage des Industriebetriebs neben dir deinen Lieblingskanal (und noch 5 andere) stört, sofern diese Anlage ihre rechtlichen Auflagen bezüglich zulässiger Abstrahlungen erfüllt, oder als Flugmodellbesitzer, wenn der Mikrowellenofen deines Nachbarn deine Fernsteuerung im 2,4-GHz-ISM-Band unbenutzbar macht. Dass all diese Einrichtungen jedoch eine Störung durch legale Funkdienste, egal ob nun Amateurfunkdienst oder mobiler Landfunkdienst (GSM-Basisstation, GSM-Mobilgerät, BoS-Leitstelle) hinzunehmen haben (natürlich wiederum, sofern diese ihre jeweiligen rechtlichen Bestimmungen einhalten), sollte einerseites als Selbstverständlichkeit klar sein (das sind ja alles Funkdienste mit einer gültigen Frequenzzuteilung), andererseits ergibt es sich insbesondere aus den Regelungen des [EMVG], siehe u. a. § 4 in selbigem. -- Dl8dtl 20:17, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Einparkhilfe?

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Nahbereichsradar für Pkw? Wenn es so ist, sollte das vielleicht mit dem gebräuchlichen Wort Einparkhilfe-Sensoren verbunden werden. --Helium4 (Diskussion) 10:00, 18. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Mit Nahbereichsradar für PKW ist z. B. die Radar-Technologie gemeint, die für Abstandstempomaten und andere Assistenzsysteme eingesetzt wird. Einparkhilfe-Sensoren nutzen i.d.R. Ultraschall. Gruß --HHE99 (Diskussion) 11:47, 18. Nov. 2013 (CET)Beantworten

SRDs im 433-MHz-Band

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Der folgende Absatz im Artikel (letzter Satz im Kapitel https://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band#ISM-B.C3.A4nder) sollte gestrichen werden:

  • So wird das 433-MHz-ISM-Band in Deutschland nicht mehr für neue Geräte verwendet, alte 433-MHz-Geräte (Funkthermometer) können in soweit weiter benutzt werden, wenn sie das Amateurfunkband nicht stören.
  • Begründung: Dieser Absatz ist inhaltlich falsch. Das 433-MHz-Band ist nach wie vor ohne Einschränkungen für sogenannte "SRD"-Geräte zugelassen (SRD = "Short Range Devices", dazu gehört u.a. auch das erwähnte Funkthermometer) und es dürfen auch weiterhin neue Geräte in Verkehr gebracht und natürlich bestehende Geräte weiter genutzt werden. Beleg: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2014_69_SRD_pdf.pdf Die Bundesnetzagentur, von der dieses Belegdokument stammt, ist in Deutschland die zuständige staatliche Behörde für die Vergabe von Frequenzen bzw. Regelung der Frequenznutzungen. Grüße Thomas --88.67.142.155 20:50, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

    Lieber Thomas, danke für Deinen Hinweis. Ich habe Deinen Diskussionsbeitrag mal nach unten verschoben und zeitlich (hoffentlich) richtig einsortiert. Du hattest Deinen Beitrag ganz oben eingefügt, möglicherweise in der Annahme, dass er dort schnell gefunden und gelesen wird. Genau das Gegenteil ist der Fall. Bitte neue Beiträge hier immer unten anfügen, dort findet man sie dann auch. Jeder Wikipedianer, der hier mitliest, kennt das und hat sich so "daran gewöhnt". Gruß --BrunoBoehmler (Diskussion) 01:50, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
    Ich habe nun (endlich) den fraglichen Satz gestrichen, er war fachlich falsch. Nochmals dankeschön für den Hinweis. Du hättest den Satz auch selber streichen können, eine Quellenangabe dazu ist gut. Es gibt übrigens eine neue Verfügung Vfg 5/2018, die hier wohl greift. --BrunoBoehmler (Diskussion) 02:23, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
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    GiftBot (Diskussion) 17:40, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

    Beeinträchtigung des Amateurfunkdienstes im ISM-Band

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    Der folgende Nebensatz ist (zumindest laut österreichischem Recht) falsch und sollte daher entweder entfernt oder korrigiert werden:
    "alte 433-MHz-Geräte (Funkthermometer) können in soweit weiter benutzt werden, wenn sie das Amateurfunkband nicht stören."
    Begründung: Laut Amateurfunkverordnung (AFV) §11 Abs. 4 müssen Amateurfunkstellen Beeinträchtigungen in ISM-Frequenzbereichen in Kauf nehmen.
    Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12159635/NOR12159635.html
    Grüße, Philipp --(nicht signierter Beitrag von 178.165.131.73 (Diskussion) 16:11, 17. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

    Ich habe nun (endlich) den fraglichen Satz gestrichen, er war fachlich falsch. Dankeschön für den Hinweis. Du hättest den Satz aber auch selber streichen können, eine Quellenangabe dazu ist gut. Es gibt übrigens eine neue Verfügung Vfg 5/2018, die hier greift. --BrunoBoehmler (Diskussion) 02:26, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten

    Neue ISM-Anwendungen weiterhin erlaubt

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    Hallo,

    bitte korrigieren und ergänzen:

    1) Den letzten Satz streichen: "So wird das 433-MHz-ISM-Band in Deutschland nicht mehr für neue Geräte verwendet, alte 433-MHz-Geräte (Funkthermometer) können insoweit weiter benutzt werden, wenn sie das Amateurfunkband nicht stören." Begründung: _Alle_ Frequenzzuweisungen sind seit Jahren nur noch befristet - und werden von der zuständigen Bundesnetzagentur regelmäßig verlängert. Daher dürfen auch weiterhin neue ISM-Geräte inbetriebgenommen werden (insbesondere auch SDR-Funkanwendungen, welche u.a. Funkthermometer umfasst, aber auch Funkkopfhörer, Funkalarmanlagen und viele andere Anwendungen). Beleg: Bundesnetzagentur, Verfügung "Vfg 30/2014": www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2014_69_SRD_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    2) Zum vorletzten Satz (Störungen des Amateurfunkdienstes durch ISM-Anwendungen) fehlt ein Beleg: Bundesnetzagentur: "Primär- und Sekundärnutzer [z.B. der Amateurfunkdienst (Ergänzung durch den Autor)] dürfen durch ISM-Funkanwendungen nicht gestört werden. Umgekehrt haben ISM-Anwender Störungen durch andere Funkdienste hinzunehmen." Beleg: Bundesnetzagentur, "Funkanwendungen auf den ISM-Bändern", http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html mit Stand vom 30.04.2015. Kritik: Im Regelfall bekommen die Anwender von ISM-Funkanwendungen garnicht mit, wenn sie Amateurfunkaussendungen stören. Daher trifft diese Regelung ins Leere und ist ein Kritikpunkt vieler Funkamateure.

    Gruß Thomas --(nicht signierter Beitrag von 88.67.137.242 (Diskussion) 09:14, 9. Dez. 2017 (CET))Beantworten

    Hallo Thomas (bist Du der gleiche Thomas von ein paar Diskussionsbeiträgen weiter oben?), ich habe den fraglichen Satz unter 1) gestrichen, er war fachlich falsch. Danke für den Hinweis. Du hättest den Satz aber auch selber streichen können, eine Quellenangabe dazu ist gut. Es gibt übrigens eine neue Verfügung Vfg 5/2018, die hier greift. --BrunoBoehmler (Diskussion) 02:30, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
    Thomas, Deinen Vorschlag unter 2) habe ich eingearbeitet. Prüfst Du mal bitte, ob das so in Ordnung ist? Danke und Gruß, und übrigens gutes Neues Jahr! --BrunoBoehmler (Diskussion) 02:56, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten


    Im derzeitigen Artikel steht: "Die Frequenzbereiche sind in der Regel anderen Funkdiensten auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen. So befindet sich beispielsweise das komplette 433-MHz-ISM-Band innerhalb des 70-cm-Amateurfunkbandes, in dem der Amateurfunkdienst Primärstatus hat. Dennoch haben die Nutzer dieser Bänder in der Regel Störungen, die durch ISM-Anwendungen verursacht werden, hinzunehmen.[5]" - Dies ist sehr mißverständlich, da eben lediglich Nutzer von ISM-Anwendungen Störungen durch andere solche Nutzer hinnehmen müssen, die Funkamateure allerdings mitnichten und sogar selbst stören dürfen! Das sollte also genauer dargestellt werden. (nicht signierter Beitrag von 94.219.0.157 (Diskussion) 05:01, 13. Dez. 2023 (CET))Beantworten