Diskussion:ISO 50001

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Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von Lvem95 in Abschnitt Veralteter Abschnitt
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Veralteter Abschnitt

[Quelltext bearbeiten]

Ist der folgende Abschnitt in der Einleitung des Artikels nicht veraltet?: "Außerdem ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung) in Deutschland Voraussetzung für die Teilbefreiung in Frage kommender, besonders energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage und zukünftig auch für die Entlastung von Unternehmen der produzierenden Gewerbe von der Strom- und Energiesteuer. Für alle anderen Unternehmen ist die Einführung freiwillig."

Soweit ich weiß müssen Unternehmen die EEG-Umlage ohnehin nicht mehr zahlen und die Entlastung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der Strom- und Energiesteuer bei Nutzung von EMAS/ISO50001 gibt es auch nicht mehr. Dies wäre hier schon ein bisschen lustig, da im Text von "zukünftig" die Rede ist. Falls ich mich irre sollte hier mindestens ein Beleg eingeführt werden.

Leider kenne ich mich mit den entsprechenden Gesetzen nicht gut genug aus um selber eine Änderung des Artikels vorzunehmen und hoffe, dass es hier jemanden gibt, der mehr Ahnung von der Materie hat. --Lvem95 (Diskussion) 15:33, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ich habe mich nun weiter mit dem Thema beschäftigt und mich dazu entschlossen die veralteten Abschnitte zu löschen. Die EEG-Umlage wird seit dem 1.Juli 2022 vom Bund bezahlt (Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Konto seit dem 1. Juli 2022) und die die Steuerentlastungen bei ISO 50001 Nutzung gibt es auch nicht mehr seit dem Beschluss des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 am 15. Dezember 2023 (Siehe Link im Kommentar oben). --Lvem95 (Diskussion) 15:43, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten