Diskussion:Im Namen des Volkes

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 93.204.77.244 in Abschnitt Bevölkerung
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POV?

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Die am 15. Januar 2007 von einer IP vorgenommene Löschung habe ich wieder rückgängig gemacht, dabei allerdings leicht umformuliert und dabei die berechtigte Kritik am Wort "rassisch" berücksichtigt. Die Erläuterung dazu, warum im "Dritten Reich" die Formel Im Namen des Volkes in Im Namen des Deutschen Volkes abgeändert wurde, hat doch nichts mit POV zu tun. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des NPOV liegt nur vor, wenn es zu einem Thema verschiende Standpunkte gibt und sich der Artikel hier nicht neutral verhält. Im vorliegenden Fall liegt es aber anders: Mir ist keine ernstzunehmende Ansicht bekannt, die eine andere Deutung der Änderung der Formel im "Dritten Reich" vornimmt. -- Thomas Dancker 11:28, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Revert auf Version vom 28.02.07, 8.09 Uhr

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Die Ausführungen von Richard Schmidt sind zweifellos interessant, gehören aber nicht in den vorliegenden Artikel und finden sich auch schon wörtlich im Artikel über Richard Schmidt. -- Thomas Dancker 11:07, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe diese Version erneut wiederhergestellt, weil das, was danach eingefügt wurde, unenzyklopdädische Plaudereien und Meinungsäußerungen waren. Die Berufung auf die "Väter des Grundgesetzes" ist übrigens fehl am Platz, im Grundgesetz wird die Formel "Im Namen des Volkes" nicht erwähnt. -- Thomas Dancker 11:50, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten

im Namen des Rechts

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wirklich sehr interessant: Unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg ergingen die Urteile deutscher Gerichte im Namen des Rechts. - bis wann? Die angesprochenen Gesetze gab ja noch (Jahrzehnte, vor der Nazi-Herrschaft), waren aber von den Nazis irgendwie außer Vollzug gesetzt worden. 88.64.68.85 01:05, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Neutralität

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Ethische Appelle an die Richter gehören nicht in Wikipedia.Pelagus 21:12, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Frage, die vermutlich nicht hier her gehört. Vielleicht weiß aber jemand eine Antwort. Woher nehmen unsere Richter ihre demokratische Legitimation? Die Legislative wird gewählt…

Durch die Gesetze. Die Gesetze werden vom Parlament ausgefertigt. Diese bestimmen die Einstellung der Richter in die Rechtspflege. Damit sind sie indirekt demokratisch legitimiert. Genauso indirekt wie die Bundes-/Landesregierung. (nicht signierter Beitrag von 92.192.54.95 (Diskussion) 23:28, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten
Die Richter werden vom Richterwahlausschuss gewählt, dessen Mitglieder sich ebenfalls auf eine Wahl durch das Staatsvolk zurückführen lassen. Sog. Legitimationskette. --103II 13:28, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Drittes Reich

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Wurde im dritten Reich nicht "im Namen des Führers" geurteilt?(nicht signierter Beitrag von 84.133.119.158 (Diskussion) )

Nein, soweit ich weiß nicht, obwohl das ehrlicher gewesen wäre. --103II 22:05, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Naja, man sollte sich jetzt aber wohl auch nicht jedes Amtsgerichtsurteil aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 als kleinen Volksgerichtshof vorstellen. Auch im Dritten Reich wurden bspw. privatrechtliche Urteile gefällt, die dem Führer wahrscheinlich über die Maßen schnuppe gewesen sein dürften. --92.230.137.215 19:29, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

"Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste."

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Doch. Genau das bedeutet es, wie ja auch mit "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" vorher gesagt wird. Ist zwar alles nur Show, aber das ändert an der Aussage nichts. --213.221.250.85 12:28, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Nein, bedeutet es nicht. Denn der Richter ist nicht an Meinungsumfragen gebunden, sondern an Recht und Gesetz. Beugt er das Gesetz im Hinblick auf irgend welche Ansichten und Forderungen der Straße oder der Stammtische, macht er sich strafbar. Und das ist dann nicht nur Show ... --103II 23:05, 4. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Da immer mehr deutsche und europäische Gesetze von Parteispendern und Lobbyisten diktiert werden, hieße es in manchen Rechtsbereichen inhaltlich korrekt "im Namen des Parteispenders xy AG" oder "im Namen des Verbandes der ...-Industrie". Aber zumindest theoretisch geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, daher "im Namen des Volkes".--92.193.125.51 17:51, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten
@"Nein, bedeutet es nicht." Man sollte hier unterscheiden zwischen der Bedeutung der Worte "Im Namen des Volkes" in der deutschen Sprache und der praktischen Umsetzung. Es wurde nicht in Frage gestellt, dass Richter an Gesetze gebunden sind und ihre Urteile nicht dem Willen des Volkes entsprechen. Man kann aber durchaus aus der Floskel "Im Namen des Volkes" ableiten, dass Urteile auf genau diesem Willen basieren. Das wird im Artikel ohne Begründung bestritten. "Im Namen von jemandem handeln" heißt einfach "in Vertretung für jemanden handeln". (Wiktionary) Unabhängig der Vorgeschichte dieser Floskel kann man dabei unterstellen, dass das Interesse bzw. die Meinung der vertretenen Person gewahrt bleiben. Diese sind bei richterlichen Urteilen aber völlig außen vor. Daher stimme ich persönlich der Floskel "Im Namen des Rechtes" oder "Im Namen des Gesetzes" zu, nicht aber "Im Namen des Volkes", und damit insbesondere auch meinem Namen. 91.65.54.4 09:17, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Allerdings hat der Gesetzgeber trotz deiner fehlenden Zustimmung anders entschieden.--Albtalkourtaki (Diskussion) 10:00, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Der "tatsächliche Wille der Bevölkerung" wird im Rechtsstaat durch die Gesetzgebung (nicht etwa durch Meinungsumfragen) formuliert, und an das Gesetz sind Richter gebunden. --Albtalkourtaki (Diskussion) 10:05, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Fernsehsendung

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Auf Puls 4 gibt es eine Fdrnsehsendung mit dem Titel "Im Namen des Vomlkes". Ich denke darüber sollte es auchbeinen Artikel geben. Genaues über die Fernsehsendung weiß ich nicht. --MrBurns (Diskussion) 20:00, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Bevölkerung

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Müsste um der inhaltlichen Konsistenz der Satz nicht formuliert werden: "Da ihre Entscheidung allein an das Gesetz gebunden ist (Art. 97 Abs. 1 GG), bedeutet sie auch, dass das Urteil dem als Gesetz formulierten Willen des Volkes entspreche …" - schließlich lautet die gegenständliche Formel ebenfalls: "Im Namen des Volkes", und nicht: "Im Namen der Bevölkerung". Das hat nach meinem Empfinden auch Rechtscharakter, da "Volk" nach Ansicht des BVerfG das "Staatsvolk" darstellt, während der Begriff "Bevölkerung" im Grundgesetz nur in hier nicht interessierendem Zusammenhang ("Schutz der Zivilbevölkerung") auftritt. --93.204.77.244 23:30, 11. Nov. 2018 (CET)Beantworten