Diskussion:Impetigo contagiosa

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Benachrichtigungspflichtige statt Meldepflichtige Krankheit
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Amy Winehouse

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Das Amy Winehouse an der Krankheit leiden soll hat bestimmt nichts mit der Ursache der Krankheit zu tun. (Es sei denn man macht sie in einer Art Generalschuld dafür verantwortlich, aber dann muss das auch bei Drogensucht, Alkoholmissbrauch und was weiss ich an was Frau Winehouse noch leidet stehen) Ich würde den Hinweis darauf ganz entfernen (das ist Bildzeitungsniveau), oder höchstens unter Trivia aufführen. -- ~~~~

Ich würde das komplett weglassen, es ist doch für die Information über die Krankheit einfach nur unwichtig. Auch als Trivia find ich's nur affig. --Zornfrucht 12:42, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin völlig deiner meinung. Gerüchte der boullevardmedien über bekannte persönlichkeiten und deren mutmasslichen gesundheitsbeschwerden haben in fachertikeln einer seriösen enzyklopädie keinen platz. Wer dürfte wohl Prominentestes Opfer der hochansteckenden grippeviren sein? @:-P -- 84.227.144.50 14:56, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Alternative Therapien

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Im Internet finden sich einige Berichte über Salben auf Basis von keimfreiem Filtrat aus Bakterienkulturen die bei dieser Krankheit Linderung versprechen. Das sind grob gesagt Salben, die aus Abfallstoffen von vielen verschiedenen Bakteriensorten bestehen, und tatsächlich im Regelfall eine sehr stark antibiotische Wirkung zu haben scheinen, da die Bakterien in der Haut aufgrund dieser Abfallstoffe absterben. Es sind keine Nebenwirkungen bekannt und die Bakterien entwickeln keine Resistenz dagegen, allerdings ist die Wirksamkeit bis dato nicht durch Studien belegt. Höchst wahrscheinlich, um darauf hinzuweisen, dass die Wirksamkeit noch nicht hinreichend in Studien belegt wurde.

Ich stelle das ganze jetzt hier mal gerne zur Diskussion ob und wie man das in den Artikel eventuell aufnehmen möchte. Wenn es Menschen die daran leiden helfen kann, wäre es doch eine gute Sache, leider sind diese Salben eigenartiger Weiße nur in Ostdeutschland bekannt, kaum im Westen.

Die Suchmaschine liefert relativ wenig dazu, eventuell aber genug, um es in den Artikel aufzunehmen mit Hinweis auf fehlende Studien. MFG --79.240.121.127 01:17, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Die Behandlung von Impetigo contagiosa ist nach §24 IfSG mit Bezugnahme auf §34, Abs. 1 ausschließlich Ärzten vorbehalten. Insofern ist die Empfehlung solcher Salben hier fehl am Platz. Micha S 12:37, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

So ein Schwachsinn, Micha S.! "Behandlung" meint in diesem Zusammenhang "Heiltätigkeit". Es steht jedem Menschen frei, sich mit anderen über Heilverfahren auszutauschen und solche zu empfehlen, solange das nicht gewerblich erfolgt. Egal um welche Krankheit es geht. Wäre ja auch ein schöner Maulkorb, wenn nur Ärzte drüber REDEN dürfen. Eigentlich eine Frechheit. Ich empfehle, die Salbe in den Artikel einzuarbeiten. Vielleicht hilft das ja Betroffenen. (nicht signierter Beitrag von 114.48.57.179 (Diskussion) 02:11, 1. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Obdachlose/Stadtsteicher …

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… sind auch von der Schleppe starkl betroffen. Warum? Wer kann das im Artikel einarbeiten? (nicht signierter Beitrag von 79.209.198.83 (Diskussion | Beiträge) 21:52, 3. Feb. 2010 (CET)) Antwort: Wegen fehlender Hygienemöglichkeiten und teilweise engem Körperkontakt, der die Übertragung erleichtert. (nicht signierter Beitrag von Hauswaldt (Diskussion | Beiträge) 15:07, 11. Jul 2011 (CEST)) Beantworten

Ich kenne das aus der Straßenhängerszene von Anfang der Achtziger unter der Bezeichnung "Schleppscheiße". Lange nicht mehr dran gedacht. Manchmal ist Wikipedia wie eine Zeitreise. — 217.224.90.35 23:13, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Wiederspruch?

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"Laut derzeitigen Behandlungsleitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft ist eine systemische Antibiotikatherapie wegen der möglichen Folgeerkrankungen bei einer durch Streptokokken oder Staphylokokken verursachten Impetigo contagiosa vorgesehen.[5][6]"

"Nur fortgeschrittene Fälle machen eine systemische Behandlung mit Antibiotika (z.B. mit Cephalosporinen) erforderlich."

Ich finde, die beiden Sätze wiedersprüchlich. Soll man nun systematisch oder lokal behanden?(Oder: zuerst lokal probieren, dann systematisch, wenn es nicht erfolgreich war?) (nicht signierter Beitrag von 92.225.140.95 (Diskussion) 20:17, 29. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Dieser Wiederspruch ist mir auch sofort aufgefallen. Das sollte geändert werden -- Chriudel 11:27, 7. Jul. 2012 (CEST)

Der Abschnitt sollte bearbeitet werden, wegen Gefahr der Poststreptokokken-Infektionen sollte die Impetigo mit Streptokokken-Ätiologie in jedem Fall systemisch behandelt werden! Quelle auch RKI: "Therapie der Wahl bei Rachen- und Hautinfektionen mit S. pyogenes ist daher die 10-tägige Gabe von Penicillin (oral oder parenteral)" http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Streptococcus_pyogenes.html#doc2374548bodyText6 (nicht signierter Beitrag von Salut~commonswiki (Diskussion | Beiträge) 19:06, 7. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Bilder

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Im englischen Artikel sind Bilder, die von Commons eingebunden werden. Gibt es einen Grund, die hier nicht zu verwenden? Anka Wau! 09:52, 26. Mär. 2013 (CET) Ich seh gerade, ganz unten auf der Seite ist eine Galerie mit Bildern. Warum das? Warum keine „normale“ Illustration des Artikels? Anka Wau! 09:56, 26. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ursachenhäufigkeit: Streptokokken vs. Staphylokokken

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Im Artikel steht: „Sowohl bei der großblasigen Form (bullöse Impetigo) als auch bei der kleinblasigen Form ist überwiegend Staphylococcus aureus anzutreffen. Bei beiden Formen, vor allem aber der kleinblasigen Form, kann nicht selten auch Streptococcus pyogenes (Streptokokken der Gruppe A) Auslöser der Hauterkrankung sein.“

Im Merkblatt zu Borkenflechte des Gesundheitsamtes des Landkreises Diepholz steht: „Borkenflechte ist eine sehr ansteckende bakterielle Hautinfektion, sie wird meist (ca. 80%) durch A-Streptokokken und seltener (ca. 20%) durch Staphylokokken ausgelöst.“

--Seth Cohen 15:52, 1. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Benachrichtigungspflichtige statt Meldepflichtige Krankheit

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Die Benachrichtigungspflicht nach § 34 Abs. 6 IfSG macht die Erkrankung nicht zu einer Kategorie:Meldepflichtige Krankheit siehe auch RKI. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:38, 20. Okt. 2024 (CEST)Beantworten