Diskussion:Impfgesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Ebnater in Abschnitt Bitte prüfen, ob korrekt
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Lemma "Impfgesetz" (neu) oder "Impfgesetz vom 8. April 1874" (alt)

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Hallo, ich habe gestern diesen Artikel unter dem Lemma "Impfgesetz vom 8. April 1874" gestartet und wurde heute geändert/gekürzt zu "Impfgesetz". Danke an Bendix Grünlich für die Mitarbeit und die Kurzinfobox!

Frage: Es gibt doch noch andere Impfgesetze als das gegen Pocken, das von 1875 bis 1982/83 in Kraft war? Deshalb ist die Verallgemeinerung des Lemma zu "Impfgesetz" ggf. ungenau, da der Leser denken könnte, es gehe auch um ein aktuelles Impfgesetz. Ich plädiere deshalb für das alte Lemma Impfgesetz vom 8. April 1874". Vielleicht gibt es noch eine Alternative?

@CPallaske:. Klammerergänzungen werden in der Wikipedia immer erst dann eingeführt, wenn es gleichnamige Lemmata gibt. Nicht schon, wenn es welche geben könnte. D.h. sollte es in Zukunft einen weiteren Artikel geben, wird dieser Artikel wieder verschoben. Die Frage ist halt, wie die anderen Gesetz offiziell hießen/heißen. Auf Anhieb fiel mir die recht aktuelle Masernimpffplicht ein. Das Gesetz heißt aber Masernschutzgesetz. Raymond Disk. 13:27, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten
@Raymond Ich habe eine Lösung gefunden, indem ich im Einleitungstext den Begriff Impfgesetz erläutere und deutlich mache, dass das mit dem heute umgangssprachlichen Begriff Impfgesetz eigentlich das Infektionsschutzgesetz gemeint ist. Das scheint mir plausibel. --CPallaske (Diskussion) 14:30, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Ich empfinde den Einleitungstext als problematisch. Ich kenne niemanden, der das Infektionsschutzgesetz als Impfgesetz bezeichnet. Daher wäre eine Quelle sinnvoll, die belegt, dass diese beiden Begriffe tatsächlich verwechselt oder in einen Topf geworfen werden. --Bendix Grünlich (Diskussion) 17:53, 11. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Da kein Beleg geliefert wurde, habe ich den Einleitungstext entsprechend gekürzt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:36, 20. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Bitte prüfen, ob korrekt

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Bitte prüfen und gegebenenfalls ändern:

  • Meines Erachtens ist in folgendem Satz ein „in“ zu viel: „Jedenfalls bin ich der Ansicht, dass hier das in ‚in dubiis libertas‘ maßgebend zu sein hat.“ Oder sehe ich das als Nichtlateiner falsch?
  • Folgendes verstehe ich nicht: „mit einer Mehrheit von 160 zu 122 (bei 115 abwesenden Abgeordneten) angenommen …“ Wie konnten 282 Stimmen abgegeben werden, wenn nur 115 Abgeordnete anwesend waren?

-- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:41, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Um die Antwort auf die letzte Frage einfach zu machen: "bei 115 abwesenden Abgeordneten" vs. "wenn nur 115 Abgeordnete anwesend waren?"  ;-) --Ebnater (Diskussion) 14:51, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten