Diskussion:Infirmar
Satz ist nicht vollstänig
[Quelltext bearbeiten]Infirmar oder auch Infirmarius (aus dem Lateinischen: infirmus "schwach", "krank", Plural: infirmi) bezeichnet einen Bruder bzw. eine Schwester, der oder die im Kloster für die Versorgung der Kranken und die Versorgung der auf ständige Pflege angewiesenen zuständig ist. In größeren Klöstern wird er meist von weiteren Helfern unterstützt. Dieses Amt wird schon in der Regel des Hl. Benedikt von Nursia in Kapitel 36 beschrieben. Dort heißt es "Die kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben und einen eigenen Pfleger, der Gott fürchtet und ihnen sorgfältig und eifrig dient". Der Raum für die Kranken wird als Infirmarium bezeichnet. (nicht signierter Beitrag von Trümmerlotte (Diskussion | Beiträge) 14:16, 27. Mär. 2010 (CET))
siehe auch
[Quelltext bearbeiten]- Pro Infirmis - eine Schweizer Organisation für Behinderte
Im Text 2. Zeile oben fehlte noch ein Wort : die (nicht signierter Beitrag von Trümmerlotte (Diskussion | Beiträge) 14:16, 27. Mär. 2010 (CET))