Diskussion:Insolvenzrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Blaua in Abschnitt Kategorie "Insolvente Firmen in D"
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WL Insolvenz auf Insolvenzrecht

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halte ich für nicht so günstig: hier würde ich es umdrehen, die wirtschaftlichen aspekte des thema sind eigentlich die viel interesanteren.. - dass die nationalen artikel auf Insolvenzrecht stehen, ist sicherlich passender (den die länder unterscheiden sich j nicht durch den sachverhalt an sich, sondern die spezifischen rechtlichen rahmenbedingungen), wenn auch ebenfalls nicht ganz treffend, vergl. etwa den Abschnitt Insolvenzrecht (Österreich) #Daten, der - wenn auch aktueller - in keinem landesspezifischen artikel fehlen sollte.. --W!B: 07:43, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

volle zustimmung: die beiden begriffe haben unterschiedliches zum kerninhalt. hier erfährt man praktisch nichts über das verfahren. hier sollte jemand den mut zum "stub" aufbringen wenn nicht schon geschehen. bitte den redirect entfernen.--Zwölfvolt 00:26, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Da sind wohl die Versionen in anderen Sprachen "vergessen" worden. --House1630 (Diskussion) 14:55, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

nach Verschiebung

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hierher aus Diskussion:Insolvenzrecht (Deutschland)#nach Verschiebung, dort off topic --W!B: 16:14, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe den sog. "allgemeinen Teil" aus dem Hauptlemma wieder entfernt. Gründe:
  1. Katastrophale Beleglage und Struktur
  2. einheitliche Lemmagestaltung von Rechtsgebieten
  3. Redundanzen
  4. imho für das Verständnis nicht notwendig
  5. der größte Teil war in der tat nach wie vor Deutschland bezogen, EG-Richtlinien gelten nicht für die Schweiz etc. Werde zumindest die Darstellung der deutsche Rechtslage demnächst komplett überarbeiten müssen. Beste Grüße --UHT 15:53, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

da hast Du recht, das problem sind jetzt noch die ca. 25 weiterleitungen auf diese seite, die jetzt komplett in der luft hängen: diese artikel gehören dann alle geschrieben - sollen wir die wieterleitungen löschen, um klarzumachen, dass der artikel dazu fehlt --W!B: 14:22, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

PS und nach der auslagerung der rechtsgeschichte gibt es eigentlich gar keinen grund mehr, das nicht auf den vorrangigeren suchbegriff Insolvenz zu stellen (als überblicksartikel zum thema) --W!B: 14:22, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
hab deinen beitrag nicht ganz verstanden: inwieweit sind die weiterleitungen auf insolvenzrecht ein problem? meine vorstellung ist ein hauptlemma "insolvenzrecht", von dem aus die verschiedenen rechtslagen und die rechtsgeschichte verlinkt werden und auf das alle anderen verwandten lemmata (zb. Insolvenz und Insolvenzverfahren) weiterleiten; vgl. auch z.B. Urheberrecht, Erbrecht oder Internationales Privatrecht u.a. Beste Grüße --UHT 14:31, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
weil wir im artikel, so wie er jetzt ist, überhaupt nichts über Insolvenzquote, Zahlungsplan oder Illiquidität, Falissement oder Resolvenz erfahren, da könnten wir dann auch Falsifikat auf Urheberrecht oder Adoptivkind auf Erbrecht verlinken, und der leser würde nicht schlauer: in erster line schreiben wir halt eine enzyklopädie, die begriffe erklärt, und keinen bibliotheksführer, der sagt, in welcher abteilung literatur zu einem suchbegriff zu finden ist.. (überigens lernen wir in allen vier hier verlinkten artikeln genausowenig dazu) --W!B: 17:13, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Dass wir im Artikel über ein bestimmtes Gebiet (noch) nichts erfahren, spricht ja nicht gegen das Lemma, sondern dafür, es zu erweitern. Ansonsten gilt: Auch sollte man sich vor dem Anlegen eines Artikels fragen, ob sich das Thema nicht sinnvoller in einen übergeordneten Artikel einarbeiten lässt. Andernfalls kann der Leser durch die Atomisierung der Inhalte den Zusammenhang nicht mehr erkennen, und es entstehen sehr viele Artikel, die entweder sehr kurz oder in weiten Teilen redundant sind. Beispielsweise sind Ausführungen zum Hosenknopf besser im Artikel Knopf (Kleidung) aufgehoben als in einem eigenständigen Artikel. Über Einzelfragen lässt sich selbsteverstädnlich streiten. Sehe hier aber keine Notwendigkeit für Einzelartikel. Beste Grüße --UHT 11:40, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
ja schon klar, aber genau diese erweiterungen (Insonvenzquote, ua) hast Du ja aus dem Hauptlemma (Insolvenzrecht) wieder entfernt, mit der begründung imho für das Verständnis nicht notwendig - und jetzt sagst Du irgendwie das gegenteil: sie sollen dort stehen (Hosenknopf bei Knopf/der Hose = Insolvenzquote bei Insolvenz/Insolvenzrecht) --W!B: 14:49, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
PS, übrigens ist jetzt ein ziemlicher kuddelmuddel: die diskussionen zum artikel Insolvenzrecht sollten auf Diskussion:Insolvenzrecht stehen - vielleicht liegts daran, das wir den überblick verlieren, was wo stehen soll: was dagegen, wenn ich diese diskussion ab 15:53, 16. Jun. 2009 dorthin siedle?
EoHierher

Begriff "Bankrott" entfernt

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Ich habe den Begriff "Bankrott" als "Kennzeichen der Insolvenz" entfernt, weil die Verwendung als Synonym für "Zahlungsunfähigkeit" technisch falsch ist. "Bankrott" bedeutet nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit, sondern bezeichnet einen Straftatbestand, bei dem durch den Schuldner Vermögensgegenstände beiseitegeschafft werden, um sie dem Zugriff des Insolvenzverwalters bzw. der Gläubiger zu entziehen. (nicht signierter Beitrag von 212.202.165.34 (Diskussion | Beiträge) 15:59, 20. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

resolvenz

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bin von resolvenz hierhergeleitet worden. der begriff wurde leider nicht erklärt. welchen sinn hat dann eine weiterleitung? (nicht signierter Beitrag von 93.129.25.125 (Diskussion) 19:08, 12. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Hier steht, es handele sich um eine Wortschöpfung von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Was der Unterschied sein soll steht dort aber auch nicht. Meine Vermutung ist, dass damit die sog. "geordnete Insolvenz" gemeint ist, d.h. dass es irgendeine Art von gesetzlicher Regelung zum Verlauf der Insolvenz gibt. --Dinarsad 21:00, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Rösler auf die Frage was er denn mit "Resolvenz" meint: "Ein geordnetes Insolvenzverfahren muss das Ziel haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Bei Insolvenzverfahren denken aber viele oft fälschlicherweise automatisch an eine Pleite. Darum geht es nicht. Deshalb ist der Begriff „Resolvenz“ passender. Dazu kann auch eine Umschuldung gehören.". Nach Rösler ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Resolvenz also, daß bei einer Resolvenz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder hergestellt wird. -- --Dinarsad 10:55, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich finde die Weiterleitung aktuell auch nicht hilfreich und habe sie gelöscht. Eine Erläuterung hier oder im Artikel Insolvenz führt wohl auch zu weit, wenn es sich dabei um keinen etablierten Begriff handelt. Bin auch skeptisch, ob Geordnete Insolvenz ein sinnvolles Lemma wäre. --Kurt Jansson 21:14, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Rösler hat es nicht erfunden. Es trat in etwa der Bedeutung in den letzten Jahren schon gelegentlich auf, siehe [1] (2007), [2] (2010), und in [3] (2011) steht: "Dies ist in der internationalen Finanzwelt spätestens seit den Krisen lateinamerikanischer Staaten in den 1980er-Jahren der Begriff für das Verfahren, in dem eine geordnete Um- und Entschuldung den betroffenen Staaten wieder ihre Handlungsfähigkeit zurückgibt". Auch die Weiterleitung war schon etwas älter. --84.130.170.88 11:05, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Artikelneufassung

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Hallo zusammen, ich habe in Wikipedia ergänzende Informationen zu dem Insolvenzplanverfahren (ist ein "unselbstständiges Nebenverfahren" i. R. des Regelinsolvenzverfahrens mit einigen besonderen abweichenden Sondervorschriften) gesucht, leider aber nicht gefunden. Der Artikel ist m. E. leider nicht brauchbar, er erklärt nicht den Sinn, die wichtigsten Regeln, den Ablauf und die Abweichungen vom Regelverfahren - einige Begriffe sind hier auch arg durcheinander geworfen. Da ich mit beruflich mit dem Thema "Insolvenz" beschäftige (Ausbildung) und weiß, das das Thema nicht nur in der Systematik der InsO besonders vorgesehen ist, sondern auch in der Praxis eine nicht unwesentliche Bedeutung besitzt, befürworte ich eine völlige Neufassung des Themas (hier sagt man ja "Lemma"). Leider bin ich eher "internetfremd" und damit wikipedianisch unbedarft, habe andererseits aber auch keine Zeit, mir das Spezialwissen insoweit anzueignen, sondern möchte Wikipedia nur als Nachschlagwerk benutzen und ab und zu mal mithelfen. Daher will ich zunächst auch keine feste Beteiligung meinerseits, verbunden mit Anmeldung usw. haben. Aber ich würde mich zumindest bereit erklären, eine gewisse Grundstruktur und die wichtigsten Inhalte dieses Sonderverfahrens unter Angabe der Rechtsquellen (§§) vorzubereiten - ein anderer, versierter Benutzer kann dann daraus einen schönen Artikel basteln. Reichen die §§ nicht aus, kann ich ggf. weitergehende Literatur zu konkreten Inhalten ergänzen. Allerdings müsste ich mich da auf deutsches Recht beschränken. Am Ende müsste dann ein brauchbarer Artikel mit den wichtigsten Inhalten zustandekommen. Sollte meine Hilfe insoweit gewünscht sein, wäre es schön, wenn die "Verantwortlichen" des Themenbereiches Recht sich dazu auf dieser Diskussionsseite mal melden. Ich schau gelegentlich rein und - wenn's meine Zeit erlaubt - meinen Beitrag liefern. --141.90.9.45 11:37, 5. Sep. 2013 (CEST) gehoBeantworten

Kategorie "Insolvente Firmen in D"

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Hallo, ich hatte gehofft, hier einen Link/Artikel/Kategorie auf all jene Firmen zu finden, die in Deutschland (aus welchen Gründen auch immer) insolvent gegangen sind. Fehlt leider. --Guenni60 (Diskussion) 23:18, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Würde ein bischen umfangreich werden, zB in 2014 gab es 23.800 Unternehmensinsolvenzen, Großinsolvenzen waren davon Metz, Prokon, Weltbild und MIFA, siehe [4].--Blaua (Diskussion) 08:50, 2. Mär. 2016 (CET)Beantworten