Diskussion:Internationaler Führerschein
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EU-Führerschein
[Quelltext bearbeiten]Soweit es im Text heißt, ... es ist mittlerweile jedoch weitgehend obsolet, da die meisten Unterzeichnerstaaten der EU beigetreten sind und somit der EU-Führerschein die Funktion übernommen hat ... frage ich mich, ob das so stimmt. Gibt es einen echten EU-Führerschein oder handelt es sich eher um einen nationalen Führerschein, dessen Ausgestaltung sich nach EU-Recht bestimmt? Mein letzter Stand war: Der Führerschein, den deutsche Behörden ausstellen, ist eine nationale Fahrerlaubnis, die kraft EU-Rechts auch EU-weit gilt. Wer also ins EU-Ausland verzieht, muss dort keine neue nationale Fahrerlaubnis erwerben (war früher anders). Die deutsche Fahrerlaubnis bleibt hingegen eine deutsche Fahrerlaubnis (und ist kein EU-Führerschein!) und kann daher von einer ausländischen Behörde auch nicht entzogen werden. Wäre schön, wenn das im Text klargestellt werden könnte. --Opihuck 09:56, 7. Mär. 2011 (CET)
- Nunja, theoretisch wohl richtig. Mal abgesehen von dem "kann entzogen werden", bleibt allerdings kein großer Unterschied mehr zu einem "EU-Führerschein"... Der "nationale" Wisch wird in der gesamten EU anerkannt. --arilou (Diskussion) 08:51, 26. Mär. 2014 (CET)
Klassen
[Quelltext bearbeiten]Auf meinem aktuellen Internationalen Führerschein ausgestellt in Deutschland gibt es deutlich mehr als die bisher im Artikel genannten Klassen, nämlich: A, A1, B, B1, C, C1, D, D1, BE, CE, C1E, DE und D1E. Die Führerscheinklasse B1 ist mir aus dem nationalen deutschen Führerschein unbekannt, die Abbildung ähnelt dem italienischen Piaggio-Ape. Keine Felder gibt es für die in Deutschland vorhanden Klassen S, M, T und L --79.245.184.147 13:57, 24. Dez. 2011 (CET)
Nationale Führerscheine in den USA ebenfalls akzeptiert
[Quelltext bearbeiten]m.E. scheinen in einigen Staaten der USA die nationalen Führerscheine ebenfalls akzeptiert, siehe hier:
http://dps.alabama.gov/Home/wfContent.aspx?ID=30&PLH1=plhDriverLicense-FAQ#anchor785667 (nicht signierter Beitrag von 149.211.153.80 (Diskussion) 09:04, 1. Okt. 2012 (CEST))
- Link defekt / 404. --arilou (Diskussion) 08:53, 26. Mär. 2014 (CET)
- Jetzt geht er (wieder). Ich glaube aber, der Benutzer meint diese Seite. --{Lkoteht • Diskussion • Hilfe} 14:01, 9. Apr. 2016 (CEST)
- Ich kann aus eigner Erfahrung bestätigen, dass z.b. der deutsche Führerschein oft ohne weiteres anerkannt wird. Ich habe damit z.b. in FL, NY, MA, CA, UT jeweils ohne Problem Autos mieten können und auch z.t. Polizeikontrollen überstanden. Dreht sich aber immer nur um Urlaub, da gibt es eine 90 Tage "Duldungs"regel. --Soulman (Diskussion) 01:07, 26. Jun. 2021 (CEST)
„Pariser Abkommen“ von 1926
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel nicht erwähnt finde ich das sogenannte „Pariser Abkommen“ von 1926. Das ist insofern noch relevant, als dass man in Deutschland die Wahl hat, einen intl. Führerschein nach Anlage 8c zu §25b Abs.2 FeV (Paris) oder nach Anlage 8d zu §25b Abs.3 FeV (Wien) ausstellen zu lassen. Aber ich kann keine Informationen finden, für welche Länder welcher Führerschein benötigt/empfohlen wird oder ob sich nur Unterschiede bezüglich der internationalen Führerscheinklassen ergeben. Jedenfalls wäre ein Hinweis auf das Abkommen wünschenswert. --84.61.106.50 10:08, 24. Aug. 2018 (CEST)
Großbritannien?
[Quelltext bearbeiten]Wie ist denn die Lage in GB nach dem Brexit? Braucht man da jetzt den internationalen Führerschein oder reicht der nationale aus? --helmutvan (Diskussion) 12:55, 31. Mär. 2022 (CEST)
Thailand
[Quelltext bearbeiten]Zitat: “Für über 125 ccm ist sogar die Fahrklasse A erforderlich.”
Stimmt dies tatsächlich? Früher gab es in Deutschland “A beschränkt” und “A unbeschränkt”, wobei “A beschränkt” jetzt “A2” heißt.
Kann jemand verifizieren, dass tatsächlich A und nicht A2 für mehr als 125 ccm notwendig ist? Meines Wissens setzt A2 bei PS und PS/kg an, sodass ich diese Aussage wie im Artikel infrage stelle.