Diskussion:Internationaler Gerichtshof/Archiv/1
Abkürzung ICJ
Warum wird als Abkürzung ICJ eingeführt, im Text dann aber IGH benutzt? --Okrumnow 21:14, 4. Jul 2003 (CEST)
- ICJ ist die englische Abkürzung für "International Court of Justice"; IGH steht für Internationaler Gerichtshof.
- Ich meinte auch mehr, warum die eine Abkürzung eingeführt wird, dann aber eine andere, nicht eingeführte, benutzt wird. Üblicherweise sollte die Abkürzung, die der Text benutzt, vorher auch eingeführt werden, auch wenn sie naheliegend ist. --Okrumnow 09:41, 5. Jul 2003 (CEST)
Atomwaffen
Hinzugefügt:
Hel. (nicht signierter Beitrag von 217.184.98.33 (Diskussion | Beiträge) 10:48, 16. Nov. 2004 (CET))
- Habe ich wieder gelöscht. Denn der Artikel gibt nur sehr verkürzt den IGH-Beschluss wieder und trägt in keinster Weise zum Verständnis des IGH bei. Es wird lediglich die - zugegeben sehr interessante und wichtige - Frage der atomaren Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Das hat aber mit dem IGH an sich leider äußerst wenig zu tun. Da der Link also zum Thema "IGH" wenig bis gar nichts beiträgt, insbesondere die völkerrechtliche Einordnung des sehr umstrittenen Gutachtens des IGH zum Gebrauch von Atomwaffen nur äußerst unzureichend bzw. gar nicht vorhanden ist, war der Link also zu löschen. Vielleicht sollte mal jemand einen Artikel zum Thema Atomare Teilhabe schreiben, da würde der Link prima passen! --legalides 12:45, 2. Apr 2005 (CEST)
meiner Meinung nach nicht neutral!
Zitat aus dem Text: "Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen, dies ist in der Realität jedoch nur bei Richtern der Fall, die aus demokratischen Staaten stammen."
Ich finde, dass kann man so nicht schreiben! Auch Richter aus demokratischen Staaten können sich in ihrem Urteil nicht immer ganz frei von den Interessen ihres Landes machen und Richter aus undemokratischen Staaten können auch neutral sein. Die Aussage trifft vielleicht in mehreren Fällen zu, in der Verallgemeinerung ist sie jedoch sicher falsch. Ich möchte den Passus nicht ohne eine zweite Meinung löschen und bitte deshalb um Rückmeldung. -- Knallfröschin 19:54, 6. Jan 2006 (CET)
Ich gebe Dir vollkommen recht - dieser Satz riecht ein wenig nach westlicher Überheblichkeit - auf jedenfall ist diese Aussage vollkommen aus der Luft gegriffen und sollte dort nicht stehen.
Danke, dann nehme ich mir jetzt die Freiheit und lösche diesen Halbsatz, am Inhalt verändert sich ja nichts weiter. -- Knallfröschin 14:15, 7. Jan 2006 (CET)
Völkerrecht
Muss ich das so verstehen, dass für rechtliche wirksame Konsequenzen erst ein Staat einen anderen verklagen muss, damit ein von diesem angeklagten Land ratifizierter Völkerrechtsvertrag in dessen Gesetzgebung nicht eingehalten wird? Wer schafft dem Völkerrecht also Geltung und kann wirksam dessen Einhaltung einfordern? --webmaster@sgovd.org (Diskussion) 18:38, 3. Feb 2006 (CET)
Der Rechtsprechung "Nachdruck" zu verleihen wäre wohl Aufgabe des UNO Sicherheitsrates. Aber wenn schon dessen Beschlüsse oft nicht das Papier wert sind auf dem gedruckt werden, schert sich kaum noch einer über die Urteile dieses eigentlichen sinvollen Gremiums. --Planet 09:59, 15. Apr 2006 (CEST)
Photographien
Was haltet ihr davon diesen Artikel etwas photografisch aufzuwerten ?
http://en.wikipedia.org/wiki/International_Court_of_Justice http://www.icj-cij.org/icjwww/igeneralinformation/igncompos.html
Nummer 4 trifft wohl eindeutig nicht zu. --Planet 09:59, 15. Apr 2006 (CEST)
- Kann archiviert werden, wenn niemand etwas dagegen hat. Harry8 12:06, 10. Aug. 2010 (CEST)
Die wichtigsten Fälle
Ich besuche im Moment eine Völkerrechtsübung, in der die wichtigsten Fälle des IGH behandelt werden. Meiner Meinung nach fehlt eine diesbezügliche Darstellung bisher in der Wikipedia, bzw. ist über andere Artikel verstreut (Bsp: Nicaragua vs USA). Wie ließe sich eine solche Darstellung eurer Meinung nach am sinnvollsten bewerkstelligen? Als Fließtext in diesem Artikel (wie bei den Fällen in Bezug auf Deutschland geschehen), als Überblicksartikel oder reicht die Relevanz für einzelne Artikel? Sophroniskos 15:27, 3. Dez. 2006 (CET)
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden, wenn niemand etwas dagegen hat. Harry8 12:07, 10. Aug. 2010 (CEST)
- Wie wäre es mit einer Antwort? Mich würde das auch interessieren. Gruß, Michael 85.127.216.9 16:40, 14. Sep. 2010 (CEST)
Schon wieder der Spiegel...
Ich weiß, es gehört nicht wirklich hier her, und dass Spiegel Online ein Quell von Fehlinformationen und Rechtschreibfehlern ist, wissen wir ja auch alle schon seit langem, aber dennoch kann ich es mir nicht verkneifen, auf einen Artikel von gestern hinzuweisen. Schon in der Überschrift heißt es: Deutschland erkennt Internationalen Gerichtshof an. Was soll das? Derart verkürzt ist der damit erweckte Eindruck ein völlig falscher. Die "Anerkennung" des Gerichts (was auch immer der Autor damit genau meinen mag) erfolgte natürlich bereits mit dem Beitritt Deutschlands zur UN-Charta im Jahr 1973; mit der heutigen Unterwerfungserklärung, von der im Artikel die Rede ist, wird die obligatorische Zuständigkeit des IGH anerkannt. Zwar wird die Überschrift dann gleich im ersten Satz relativiert, aber über ein trauriges Bild-Niveau kommt sie damit nicht hinaus. Ferner müssen wir lesen, dass den IGH nur Staaten oder internationale Organisationen anrufen können. Auch das ist nur mit einigem Good-will korrekt. Vor dem Gericht können ausschließlich Staaten ihre zwischenstaatlichen Streitigkeiten klären lassen. Allein die Gutachten können nur von den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen in Auftrag gegeben werden. Was müssen wir also aus diesem Spiegel-Artikel lernen?!? Nicht alles glauben, was man im Netz liest. Und: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Gruß! Henning Blatt 17:41, 1. Mai 2008 (CEST)
- Warum hast Du diese Information denn nicht einfach im Artikel ergänzt? Ich habe das jetzt nachgeholt. Giro Diskussion 13:02, 20. Mai 2008 (CEST)
Niemals US-Amerikaner vor den Internationalen Gerichtshof?
Stimmt es, dass die USA durchgesetzt haben, dass niemals US-Amerikanern vor dem internationalen Gerichtshof der Prozess gemacht werden kann? Dass der internationale Gerichtshof also aus Sicht der USA für die ganze Welt zuständig sein soll, ausser eben für die USA? (nicht signierter Beitrag von 84.44.229.182 (Diskussion) 18:31, 1. Dez. 2009 (CET))
- Hier liegt vermutlich eine Verwechslung mit dem Internationalen Strafgerichtshof vor, siehe Internationaler Strafgerichtshof#Ablehnung des IStGH. -- Athenchen speech 18:42, 1. Dez. 2009 (CET)
- Vermutlich, denn beim IGH können nur Staaten Parteien sein. --Lars 12:16, 5. Apr. 2010 (CEST)
Hinweis auf Unterschied IGH/IStGH
Meines Erachtens wäre es sinnvoll, auf den Unterschied zwischen IGH und IStGH aufmerksam zu machen. Viel zu oft - zugegebenermaßen auch bei mir - herrschte der Glaube vor, dass dies ein und dieselbe Organisation sei und dass das gemeinhin bekannte Faktum, dass die USA "den Gerichtshof ablehnen" oft missverstanden wird, da es eben nur auf den IStGH zutrifft! Was sagt ihr dazu? --Alex 'aZtec' Junger 12:11, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Am Rande kann man das sicherlich erwähnen – sollte aber nicht zu einem zentralen Punkt ausgearbeitet werden, ausser die Thematik würde auch die Arbeit der Gerichtshöfe betreffen. --Lars 12:17, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Auf die Verwechslungsgefahr wird direkt unterhalb des Lemmas hingewiesen. Ein weitergehender Hinweis ist mE nicht erforderlich. -- Athenchen speech 12:28, 5. Apr. 2010 (CEST)
Geschichte: Völkerrechtliches Vorläufergericht nach dem Völkerbundstatut?
Es gab vor einem insoweit völkerrechtlich zuständigen Gericht in den Haag in den frühen 1930er Jahren einen Prozess der damaligen Freien Stadt Danzig gegen die Republik Polen zur Hafenbetriebspflicht bezüglich damals unter polnischer Verwaltung stehender Teile des Danziger Hafens. Den Prozess hat die Freie Stadt Danzig damals gewonnen. Wer hat einen Ansatz dazu, wie das Gericht bezeichnet ist, - und wo man die Entscheidung findet? --84.142.158.109 22:34, 8. Mai 2010 (CEST)
- Das ist hier nirgends erwähnt: Westerplatte#Geschichte. Aber unter Freie Stadt Danzig#Demokratische Zeit ist von Gerichtsurteilen in Den Haag – vornehmlich vermutlich in anderen Angelegenheiten als dem Hafen, der ja unter Danziger Kontrolle war – zu lesen. Es handelt sich aber um Urteil des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Die Liste der Entscheidungen des Ständigen Internationalen Gerichtshofs enthält diverse Urteile, die Danzig betreffen. Dort findest du auch einen Link zu den vollständigen Entscheiden. Übrigens: Alle Antworten durch Recherche in der Wikipedia gefunden. --Lars 00:51, 9. Mai 2010 (CEST)
- Liebe IP, wenn Du mich in der ersten Fußnote Deiner Seminararbeit lobend erwähnst, verrate ich Dir, dass Du auf der Suche nach diesem Prozess bist. Den hat Danzig aber nicht wirklich gewonnen, da der StIGH ein Gutachten erstattete. Gruß! Henning Blatt 21:33, 9. Mai 2010 (CEST)
Die Geschichte müßte noch erforscht werden. Auch vor 1945 gab es in den Haag einen internationalen Gerichtshof! Gerade lese ich eine Meldung vom 30.07.1932 aus einer czernowitzer Tageszeitung (der Tag):
Rund um Grönland [S. 1, unten, rechts]
Haag, 29. Juli (Tel. des „Tag“). Gestern begann hier vor dem internationalen Gerichtshof die Verhandlung in Angelegenheit des staatlichen Hoheitsrechtes über Grönland, welches sowohl von Norwegen als auch Dänemark beansprucht wird.--Onkel Karlchen 13:20, 30. Jul. 2010 (CEST)
- Die Meldung bezieht sich entweder auf den Fall Legal Status of Eastern Greenland oder auf den Fall Legal Status of the South-Eastern Territory of Greenland; ersterer wurde 1933 vom StIGH entschieden, letzterer im selben Jahr ohne Urteil von der Liste der anhängigen Verfahren gestrichen. Was genau müsste Deiner Meinung nach erforscht werden? Henning Blatt 10:41, 31. Jul. 2010 (CEST)
Unterscheidung zum Internationaler Strafgerichtshof
- 'Nicht zu verwecheseln mit Internationaler Strafgerichtshof' wäre mMn angebracht, da Verwechslungsgefahr besteht. --79.220.28.239 20:54, 3. Mär. 2011 (CET)
- Und weiterhin nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Seegerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof, dem Ständigen Schiedshof, dem Internationalen Sportgerichtshof usw. usf. Henning Blatt 09:48, 4. Mär. 2011 (CET)
- Ich denke doch, dass die Verwechslungsgefahr zwischen IGH und IStGH besteht und man sollte doch irgendwo im Beitrag unterscheiden, dass die beiden zum einen nicht das selbe sind und zum anderen völlig andere Kompetenzen haben. -- 89.246.193.97 09:10, 12. Mai 2011 (CEST)
- Dafür gibt es ja ganz oben direkt unter dem Lemma den Hinweis. -- Athenchen speech 09:15, 12. Mai 2011 (CEST)
- Obwohl: "Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig" ist natürlich falsch. Der Titel ist gerade _nicht_ mehrdeutig. Henning Blatt 18:22, 25. Okt. 2011 (CEST)
- Hallo, wollte nur sagen, dass ich mir erlaubt habe den Link "Die Endstation für die Kriegsverbrecher dieser Welt (Bilder vom Gerichtshof und den angeschlossenen Gefängnis)" zu löschen, ich hoffe jemand sichtet diese Änderung und bestätigt sie. Sollte klar sein, dass hier jemand den IGH mit dem IStGH bzw. dem ICTY verwechselt hat. Der IGH verurteilt ja bekanntlich keine Kriegsverbrecher und es können überhaupt keine Einzelpersonen vor ihm als Angeklagte auftreten, zumal er ja auch kein Strafgerichtshof ist. (nicht signierter Beitrag von 143.50.236.73 (Diskussion) 18:04, 23. Apr. 2012 (CEST))
Vorläufige Ukraine-Entscheidung
@R2Dine: Aktuell hört sich das so an als sei das Ganze endgültig, tatsächlich wurde aber nur entschieden vorläufig mit bindender Wirkung einen Stopp der Invasion anzuordnen, damit überhaupt das Ganze geprüft werden kann und keine Fakten seitens Russland geschaffen werden. Habitator terrae 01:23, 19. Mär. 2022 (CET)
- Hallo, Habitator terrae, Du hast recht. Das habe ich anhand der verlinkten IGH-Order präzisiert. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:48, 19. Mär. 2022 (CET)
- Moin R2Dine Hab das nochmal nachgebessert. Ist das so OK? Habitator terrae 14:51, 19. Mär. 2022 (CET)
Entscheidungen
Der Abschnitt "Bisherige Verfahren" sollte meines Erachtens ersetzt werden durch einen Abschnitt über die Entscheidungen des IGHs. So können die Unterkategorien "Urteile" und "Gutachten" eingefügt werden. Diese unterscheiden sich besonders aufgrund der Verbindlichkeit eines Urteils und der Unverbindlichkeit eine Gutachtens. Ein wichtiges Gutachten ist das über die "Rechtmäßigkeit der Drohung und des Einsatzes von Atomwaffen". --Mahada123 (Diskussion) 10:50, 11. Jan. 2015 (CET)
- Das wäre tatsächlich eine wichtige Änderung. --Reims scholar (Diskussion) 18:35, 22. Apr. 2024 (CEST)