Diskussion:Internationales Gericht
Grundl. Begrifflichkeit Abgrenzung und Klarheit bzw. Eindeutigkeit - Internationales Gericht
[Quelltext bearbeiten]Der Terminus Internationales Gericht ist im Speziellen nicht klar abgegrenzt gegenüber dem Begriff Internationale Strafgerichte aber auch bez. dem Begriff Gerichte für Menschenrechte.
Der Begriff International hat im Kontext vielfälltige Bedeutungen, was verwirrlich und missverständlich wirkt. Ähnliche Begriffe wie Multilateral, Bilateral, Global etc. sollten eine verständlichere bzw. differneziertere Abgrenzung, Eindeutigkeit und Klarheit ermöglichen. Zmd. wenn nicht im Namen der Organisation, dann in der Erläuterung deren.--178.197.234.11 00:23, 2. Okt. 2012 (CEST)
Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen
[Quelltext bearbeiten]Bei der Bezeichnung Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen ist regional eine ungeschickte Begrifflichkeit, da es sich effektiv um mindest. bilateral bzw. multilateral handelt. Mind. in der Erläuterung dazu sollte dies ausdifferenziert werden.--178.197.234.11 00:25, 2. Okt. 2012 (CEST)
Einordnung zu weiteren Kategorien am Ende des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Justizwesen, Völkerrecht, Supranationalität, Internationale Beziehungen, Internationale Organisationen, UNO, etc. könnten zusätzich mögliche Kategorien zur Ergänzung des weitläufigen Kontextes sein.--178.197.234.11 00:43, 2. Okt. 2012 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 00:53, 7. Jan. 2016 (CET)
Dispute Settlement Body
[Quelltext bearbeiten]Der DSB ist bisher als internationales Gericht gelistet. Dabei ist das Gremium ein politisches Gremium, bestehend aus fast 200 Repräsentanten von Staaten. Das sollte man präzisieren, immerhin sind die Panels und der Appellate Body die Gerichtsinstitutionen der WTO. Die bisherige Angabe ist also nicht wirklich richtig. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:02, 20. Feb. 2022 (CET)