Diskussion:Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2001:9E8:4634:8B66:A099:6123:100E:6345 in Abschnitt Internationales Zivilprozessrecht
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Internationales Zivilprozessrecht

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Gibt es zw. den Begriffen Internationale Zivilprozessrecht (IZPR) und Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) einen Unterschied in der Bedeutung oder sind die Begriffe vollständig synonym verwendbar. Und wenn ja, warum werden dann zwei Begriffe für die gleiche Sache verwendet? Insbesondere die Abkürzungen IZPR und IZVR erwecken den Eindruck, dass es möglicherweise Bedeutungsunterschiede gibt.

Der Artikel Internationales Zivilverfahrensrecht geht auf den Begriff Zivilprozessrecht nicht ein.

Der Artikel Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) geht auf das Zivilprozessrecht leider nur in den Literaturhinweisen ein.

Der Artikel Zivilprozessrecht (Deutschland) geht auf den Begriff Zivilverfahrensrecht nicht näher ein, verwendet ihn aber im nachfolgenden Verweis:

Darüber hinaus sind im Zivilverfahren das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beachten. Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind zudem die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit einheitliche EG-Richtlinien zu beachten.

Der Artikel Zivilprozessrecht verwendet die Begriffe Zivilprozessrecht und Zivilverfahrensrecht synonym. Im Abschnitt "Hauptartikel nach Rechtsordnungen" des Artikels wird auf folgende Artikel verwiesen:

  • Zivilprozessrecht (Deutschland)
  • Zivilverfahrensrecht (Österreich)
  • Zivilprozessrecht (Schweiz)
  • Zivilverfahrensrecht (Europäische Union)
  • Zivilprozessrecht (Frankreich)
  • Zivilprozessrecht (England und Wales)
  • Zivilprozessrecht (Vereinigte Staaten)

Für einen Nichtjuristen ist diese uneinheitliche Begriffsverwendung verwirrend.

Der Artikel Verfahrensrecht befeuert diese unklare Situation, da dort das Verfahrensrecht als Hauptgebiet definiert wird, das in Prozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht eingeteilt ist. Prozessrecht wird hier als gerichtliche Verfahrensrecht beschrieben und dem Verwaltungsverfahrensrecht gegenübergestellt.

Meine konkrete Frage lautet deshalb: Ist das Zivilverfahrensrecht umfassender als das Zivilprozessrecht (siehe Verfahrensrecht) oder sind die Begriffe synonym verwendbar? --2001:9E8:4634:8B66:A099:6123:100E:6345 16:37, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten