Diskussion:Internetdienstanbieter

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von H7 in Abschnitt Staatslastig
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Providerhaftung

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Zum Abschnitt Providerhaftung: Ist noch niemandem aufgefallen, dass es das "Teledienstegesetz" nicht mehr gibt? Wahrscheinlich hat sich auch noch niemand die Seite hinterm Link gelesen...

Müsste der Artikel nicht eigentlich Internet-Dienstanbieter heißen? Eigentlich bin ich aber eher für eine Umbenennung zu Provider, da dies die gängigste Bezeichnung ist. Jemand anderer Meinung? -- akl 01:07, 4. Jan 2004 (CET)

Sowohl mit als auch ohne Bindestrich ist korrekt, vgl. [1]. Der Artikel hieß ursprünglich anscheinend Internet Service Provider (vgl. History), da hatte anscheinend jemand was gegen. --Head 01:15, 4. Jan 2004 (CET)
Der Bindestrich steht dann, wenn es sonst zu Missverständnissen kommt, wie bei See-Elefant. Hier steht m. E. keiner. Die deutsche Bezeichnung ist ansonsten schon in Ordnung, weil gängig. 82.82.141.164 01:34, 4. Jan 2004 (CET)
Der Bindestrich darf auch verwendet werden, wenn das Wort aufgrund seiner Länge unübersichtlich wirkt. Der Seeelefent sieht doch gut aus ;) --Head 01:38, 4. Jan 2004 (CET)

Es fehlen die wichtigen Informationen

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2006-09-10 (klaus pt bitto@gmail pt com): Es fehlt die wichtige Information: Warum brauchen wir Internetdienstanbieter überhaupt? -> Wieso kann nicht jeder selbst einen Rechner ans Internet hängen, sich eine IP vom DHCP server seines lokalen Subnetzes holen und sowohl auf externe Inhalte zugreifen, als auch eigene Inhalte hosten?

Muss das wirklich in den Artikel? Vermissen auch andere Leser diese Information?
Fuer mich ist das ein bisschen wie wenn jemand fragt: Wozu brauchen wir Bäcker? Man koennte doch auch seine Broetchen selber backen :-} -- Wikifh 17:03, 11. Sep 2006 (CEST)

Also ich fände diese Information klasse! Wieso kann ich das nicht selbst machen? Oder kann man das? Wenn ja - wie? --80.143.118.219 16:41, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich fände es auch wichtig -- Pugu123 (Diskussion) 17:58, 8. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Vom Doppeleintrag „Internetdiensteanbieter“ habe ich nun einen Redirect hierhin erstellt. Evtl. bitte nochmal prüfen, ob in dieser Version was zum Thema „Providerhaftung“ übernommen werden müsste. --Raymond Disk. 07:13, 10. Jul 2006 (CEST)

Registrierung/Haftung

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Wann ist eine Firma ein "Internetdiensteanbieter"? Wo muss sie sich registrieren (BNetzA vielleicht)? Kann ein Privatmensch ISP werden, wie? Ist z.B. auch für Seiten wie Freifunk interessant, da das Thema offensichtlich Auswirkungen auf Haftungsfragen hat. --131.246.120.30 14:27, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

moin, waise: ich bitte den anbieter aufzuarbeiten. mir fehlt da die kompetenz, danke. gruß ---Jan eissfeldt

Holger Voss

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Ausdruck: Ein Verfahren kann nicht rechtskräftig sein. Außerdem gehört da die Information rein, wie denn nun eigentlich entschieden wurde. (nicht signierter Beitrag von 78.53.157.71 (Diskussion) 20:35, 15. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Lahmlegen

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Anlässlich der Proteste in Ägypten 2011 habe ich als Laie als erste Frage, wie es der Regierung möglich war, das gesamte Internet in Ägypten auszuschalten. Zweitens: Könnte dies theoretisch/technisch auch in Deutschland / europaweit geschehen? Drittens: Wäre dies aufgrund von Notstandsgesetzen rechtlich möglich? Diese meine Fragen konnte mir der Artikel (noch) nicht beantworten... Mit freundlichem Gruß --217.247.102.236 12:01, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

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Was genau soll der Verweis auf den Aufsatz von Dr. Ralf Dietrich und insbesondere der Link auf seine Unterseite als ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter hier zu dem Satz vor der Fußnote 4 belegen? --pistazienfresser (Diskussion) 12:19, 9. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Er hat einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift verfasst. Muss an dieser Stelle allerdings nicht sein. Habe den Link ersetzt. Jesus Presley (Diskussion) 02:10, 1. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Staatslastig

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Es ist nicht Aufgabe einer Enzyklopädie, das Recht einzelner Staaten abzubilden. Enzyklopädisch wäre es dagegen, einen Überblick über Situationen zu geben, die in den meisten Ländern gegeben sind, dabei kann man natürlich auch mal auf rechtliche Besonderheiten einzelner Länder (z.B. Deutschland) eingehen. Da hier aber erkennbar ausschließlich die rechtliche Situation in Deutschland beschrieben ist, erlaube ich mir den entsprechenden Baustein dafür zu setzen. Entweder sollte der ganze Abschnitt sehr viel allgemeiner zusammengefasst werden, sodass er auch viele andere Länder beschreibt, oder wir brauchen hier einen allgemeinen Überblick. Sicherlich könnte man hier auch viele Länder zusammenfassen, wie z.B. die meisten lateinamerikanischen Länder, USA/Kanada und die meisten Nachfolgeländer der Sowjetunion, wo die Gesetze jeweils sehr ähnlich sind, sogar ähnlicher als zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 21:32, 7. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Du findest den leeren Abschnitt, der lediglich einen Verweis und nicht einen Satz enthält, "zu staatslastig"? --Matthäus Wander 19:18, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Sorry, ich hab's korrigiert. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 19:53, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten