Diskussion:Irma Grese

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Goesseln in Abschnitt BoD-Buch ?
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Urteil und Tod

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Der Satz macht nicht viel Sinn: Ihre Verhandlung fiel in die erste Periode der Verfahren (...), sowie bezogen sich auf die Genfer Konvention (...) über die Behandlung von Kriegs- bzw Zivilgefangenen.

Satz gelöscht:

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"Grese herrschte in Auschwitz in etwa über 30.000 weibliche jüdische Gefangene." --> Sinn?

Hier machen so einige Sätze keinen Sinn. Werde das mal überarbeiten

Wer "Sinn machen" will, sollte besser nichts überarbeiten! (nicht signierter Beitrag von 62.227.254.176 (Diskussion) 23:31, 25. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Dein Beitrag "Wer "Sinn machen" will,..." ergibt aber auch keinen Sinn "Klugscheißer", da "Sinn machen" umgangsprachlich ist und so auch im Duden aufgeführt wird. 80.110.190.18 11:48, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Unklarheit

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Was bedeutet der Satz Ihnen wurden "von Kriegsgesetzen und Kriegsgebräuchen" vorgeworfen.? Da ist wohl ein Fehler. --Mediocrity 09:48, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Dieser bedeutet gar nichts. Wurde richtig gestellt... --194.107.0.87 09:35, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Konkrete Verurteilung

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Wegen welcher Vergehen wurde Grese nun gehängt? Weil sie Häftlinge gschlagen hatte? Quellen wären hierzu (konkret) interessant.

Mal die angeführten Weblinks im Lemma genau ansehen, insbesondere den hier: Anklage: An Selektionen für die Gaskammer in Auschwitz teilgenommen, schwere Misshandlungen an Häftlingen vollzogen. --Schreiben 00:18, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Habe den Link angeklickt und das steht "Dokument nicht auffindbar" Gibt es andere Links? Ich meine dazu keine produzierten Videos, sondern seriös. (nicht signierter Beitrag von 2A04:4540:802:6200:C02A:C33:2A17:FB6 (Diskussion) 12:23, 19. Feb. 2023 (CET))Beantworten
Es gab zwei Anklagepunkte im ersten Bergen-Belsen-Prozess. Ich formuliere es hier einmal kurz, bei Interesse hänge ich aber gerne den kompletten Text an. Der erste Anklagepunkt war, dass den Angeklagten vorgeworfen wurde, zwischen dem 1.10. 1942 und dem 30. April 1945 als Mitarbeiter des Konzentrationslagers Bergen-Belsen, unter Verletzung des Kriegsrechts und der Kriegsnutzung, Gefangene misshandelt wurden oder Tode kamen. Es folgt eine Auflistung von Namen betroffener Häftlinge. Ebenso wird auf eine unbekannte Zahl namentlich nicht bekannter Häftlinge verwiesen.
Der 2. Anklagepunkt bezieht sich auf Auschwitz, auch hier werden namentlich bekannte Häftlinge aufgeführt und auf eine unbekannte Zahl namentlich nicht bekannter Häftlinge verwiesen. Grese wurde in beiden Punkten für schuldig gesprochen. Konkret wurde Grese im Prozess vorgeworfen, und durch Zeugenaussagen und eidesstattliche Versicherungen gestützt, dass sie u. A. eigenhändig weibliche Häftlinge erschoss. So bei einer Selektion im Block 9 des A-Lagers, als zwei Häftlinge aus dem Block flohen, um sich einer Selektion zu entziehen. Während der Ungarntransporte dann, so Zeugen, erschoss sie einen weiblichen Häftling, der nicht schnell genug in den Block ging. Weibliche Häftlinge, die in einer Kiesgrube arbeiten mussten, die von einem Drahtzaun umgeben und von Wachen mit Gewehren abgesichert waren, mussten befürchten, von Grese willkürlich über den Zaun geschickt zu werden, worauf Wachen sie dann erschossen. Ich weise noch einmal darauf hin, es ist nur eine kurze Auflistung an dieser Stelle, was in den Prozessakten steht. Auch sah es das Gericht als erwiesen an, dass sie Selektionen vornahm, vornehmlich mit Mengele. Körperliche Misshandlungen durch Grese, die oftmals zum Tode führten, sind ebenfalls belegt, siehe u. A. Äußerungen der Gynäkologin Dr. Gisella Perl oder Batsheva Dagan, die in ihrem offenen Brief an Grese einen Vorfall haarklein beschreibt. --111Hamburgensis (Diskussion) 12:50, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Peitsche

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Gibt es Belege für Greses Aussage, die Benutzung von Peitschen sei irgendwann verboten worden? Irgendwie passt ein solches Verbot nicht zu meiner Vorstellung von KZs, insbesondere von Auschwitz. --131.220.75.138 16:02, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Aussehen

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„Irma Grese war aufgrund ihres Aussehens und jugendlichen Alters während des Prozesses im Fokus der internationalen Presse“, heißt es im Artikel. Was war an ihrem Aussehen besonders? --Niels Wrschowitz (Diskussion) 14:20, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Niels Wrschowitz: Sie galt als hübsch (und sie ist auch hübsch), freilich nicht gemäß heutigen Scheußlichkeiten: Hungerhaken, Spargelärmchen, lange Zossen.
Zossen? Was soll das sein? Alte Pferde? Mehr weiß der Duden jedenfalls nicht dazu ... Was Irma Greses Gesichtszüge angeht, finde ich die eher maskulin ... --Niels Wrschowitz (Diskussion) 18:19, 23. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Bitte hört auf den "Duden" zu bemühen. Das ist lediglich eine Firma die von Rechtschreibreformen lebt. 2001:871:219:57D6:B066:753C:5AC7:F864 19:33, 20. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Bitte höre auf den Duden als Firma zu bezeichnen. Wenn du Hass und Hetze verbreiten möchtest, geh woanders trollen. (nicht signierter Beitrag von 2A04:4540:802:6200:C02A:C33:2A17:FB6 (Diskussion) 12:24, 19. Feb. 2023 (CET))Beantworten
Das 'Bibliographische Institut GmbH' ist ein Unternehmen und ein deutscher Verlag, der zur Cornelsen Gruppe gehört. Es ist legitim, es als Firma zu bezeichnen. Außerdem hast du die Begriffe Hass und Hetze wohl nicht verstanden, Kritik sieht nämlich anders aus. --176.0.154.204 17:02, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

BoD-Buch ?

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Dieser Titel ist (bisher) in keinem einzigen Bibliothekskatalog, auch nicht im Buchhandel und auch nicht im BuchShop von BoD selbst auffindbar! Existiert es das Buch überhaupt? --- STA (Diskussion)). 19:54, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Zustimmung: Das Buch erscheint nicht auffindbar, und BoD sind als Quelle in der WP auch zumindest nicht erwünscht?! Belege löschen? --Taigatrommel (Diskussion) 21:39, 27. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Die Titelangaben wurden erstmal hier geparkt, solange das (angebl.) Buch nicht irgendwo nutzbar nachgewiesen ist. -- STA (Diskussion)). 17:23, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Bitte dann ggf. auch diese Textpassage wieder einfügen:
Am 13. September wurde sie mit den weiteren Angeklagten in das Gefängnis von Lüneburg überstellt.[1]
  1. J. M. Müller, Angeklagte Nr. 9 - Die "Hyäne von Auschwitz" im Kreuzverhör. Das Protokoll. ISBN 978-3-7519-9549-8

(nicht signierter Beitrag von Erichsohn (Diskussion | Beiträge) 17:25, 28. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

Ich schlage vor, dass das Buch im Selbstverlag entfernt wird, es scheint nicht hinreichend reputabel zu sein. --Benatrevqre …?! 22:00, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Einspruch. Ich finde Nachweise in der DNB und in den Verbundkatalogen HBZ, KOBV und K10plus. Wie im Lit.verzeichnis angegeben, ist 2021 eine Neuauflage mit dem verständnisfördernden Volltitel Angeklagte Nr. 9 - Die "Hyäne von Auschwitz" im Kreuzverhör. Das Protokoll. Erweiterte Neuauflage: Über 70 historische Dokumente, Handschriften und Fotografien erschienen. Der Autor heißt Jörg-Michael Müller; für einen Rotlink besteht kein Anlass. --Aalfons (Diskussion) 22:26, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Und ist dieses Werk genügend rezipiert, so dass es gerechtfertigt erscheint, es in den Literaturabschnitt aufzunehmen?
In jedem Fall würde ich den Namen des Autoren voll ausschreiben. Okay, das hast du ja schon getan. --Benatrevqre …?! 22:50, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das Buch ist sowohl in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt, als auch in Leipzig gelistet und vorrätig! --111Hamburgensis (Diskussion) 12:20, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
 Info: https://d-nb.info/1263275664
und
UB Bonn; Topographie des Terrors und DZ ; Bundesarchiv Koblenz;
nicht gerade häufig, auch nicht in meiner Lieblings-UB, aber immerhin
--Goesseln (Diskussion) 13:56, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
und nach längerer Suche nach dem Autor, hier mal eine Webseite
https://www.theapolis.de/de/profil/joerg-michael-mueller
er heißt also Jörg-Michael Müller
und hier die Sammlung seiner BoD-Bücher bei der DNB
Artikelversuche zu Jörg-Michael Müller sind bereits zweimal gelöscht worden. Mit dem Kopf durch die Wand wird also nichts bringen. --Goesseln (Diskussion) 14:20, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

lesbisches Verhältnis?

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aus dem Lemma Anneliese Kohlmann
Zudem habe ihr die ebenfalls inhaftierte ehemalige Oberaufseherin Elisabeth Volkenrath erzählt, dass die Aufseherin Irma Grese ebenso ein lesbisches Verhältnis im KZ Auschwitz eingegangen sei. Von Misshandlungen lesbischer Frauen im Außenlager Neugraben habe sie nur vom Hörensagen erfahren.[11]

[11] Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht. S. 106.

--Über-Blick (Diskussion) 19:34, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Grese und der BDM

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Im Artikel steht die Aussage, Grese trat dem BDM ein. Ich denke, dass das so etwas unpräzise ist. Aus den Gerichtsprotokollen des ersten Bergen-Belsen-Prozesses zeigt sich ein anderes Bild. Während des Kreuzverhörs sagte Grese zu ihrem Ankläger: "Wir alle (Grese und ihre Schwestern) wollten dem BDM, Bund Deutscher Mädchen, beitreten, und er (ihr Vater) hat es uns nie erlaubt, so dass wir nie dazu gehörten." In einem Interview aus dem Jahr 1983 mit Peter Wiebke (er übersetzte das Bergen-Belsen-Tagebuch von Renata Laqueur) hat ihre Schwester Helene es auch noch einmal ausdrücklich betont, dass die Schwestern nicht zum BDM durften. Der Vater lehnte übrigens auch Greses Eintritt ins Gefolge der SS ab, was zum Bruch mit der Tochter führte. Allerdings gibt es noch einen Aspekt, den wir betrachten müssen. Das "Gesetz über die Hitlerjugend" trat im Dezember 1936 in Kraft. Die bisherige freiwillige Mitgliedschaft wurde fortan zur Pflicht (Mädchen ab 14). So wird es formal wohl richtig sein, dass Grese beim BDM vermutlich gelistet war, bestätigendes Archivmaterial kenne ich allerdings nicht. Jedoch kam Grese aus einem kleinen Dorf. Die BDM-Heime waren jedoch eher in den etwas größeren Gemeinden zu finden, zu denen dann die Mädchen aus den umliegenden Dörfern fahren mussten. Das bestätigt auch Helen Grese in ihrem Interview aus dem Jahr 1983 (das gesamte Interview befindet sich heute im Archiv der Bergen-Belsen-Stiftung). Dort sagt sie: "Wir in Wrechen lagen doch ganz abseits des Weltgeschehens. Zwar war mein Vater Ortsgruppenleiter, doch wir Kinder durften nicht einmal zum BDM. Wir hätten allerdings dann auch nach Fürstenberg oder Fürstenwerder fahren müssen. Das wollte er nicht." Ich denke, es wäre also präziser, würde etwas in dieser Art geschrieben stehen: "Sie war, wie alle Mädchen in ihrem Alter, im BDM, in dem sie sich jedoch nicht engagierte, da ihr Vater es untersagte" Allerdings kenne aktuell auch keine Quellen, ob de facto alle Mädchen, trotz Pflicht, beim BDM gelistet waren, vor allem, wenn sie auf dem Land lebten. So gesehen wäre eine vorläufige Löschung der Passage mit dem BDM vielleicht besser? --111Hamburgensis (Diskussion) 11:50, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten