Diskussion:Islamische Ehe

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 89.12.124.190 in Abschnitt Eheschließung
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Eheschließung (2006–2016)

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Die islamische Ehe beginnt mit der Eheschliessung und kann auf verschiedene Arten zustande kommen. Möglich sind sowohl eine Liebesheirat als auch die Vermittlung der Ehepartner, meist durch deren Eltern. Eine dritte Möglichkeit besteht in dem Eheschluss durch einen Wali (Stellvertreter). Dies ist in Europa unter dem Begriff Handschuhehe bekannt.

Das hat hier meines Erachtens nichts zu suchen. Wenn man alle praktisch vorkommenden "Methoden" auflisten möchte, dann dürfte das nicht mehr "islamische Ehe" heissen. Im Übrigen sehe ich das genauso mit der Bemerkung, die zur Zeit im Artikel drinsteht: "Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil Muslime glauben, dass vermittelte Ehen langfristig stabiler seien als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren." wenn das nicht komplett falsch ist, dann ist es zumindest so allgemein nicht beweisbar. --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)

Bezieht sich das dreimalige Formulieren einer Rechtsfloskel nur auf die Scheidung oder (immer?) auch auf die Eheschließung? MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 18:37, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ende der Ehe (2006–2016)

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Die Ehe endet entweder mit dem Tod eines der beiden Ehegatten oder mit einer Scheidung. Die Scheidung ist in allen Glaubensrichtungen des Islam verpönt, aber sowohl für Männer als auch für Frauen grundsätzlich erlaubt.

Die Scheidung seitens der Frau heißt Khulla und seitens des Mannes Talaq. Die öffentliche Bekanntmachung der Scheidungsabsicht wird Verstoßung genannt. Zweimal kann eine Verstoßung zurückgenommen werden, beim dritten Mal gelten die Eheleute als geschieden.

Im Islam Untericht (bei einem Gelehrten aus dem Libanon der in Saudi-Arabien studiert hat) habe ich gelernt, daß es auch die Möglichkeit gibt, wenn sie auch selten angewendet wird, das der Frau bei der Eheschliessung das Zepter zugesprochen wird. Hiermit wird dann der Frau das Recht zugestanden den Talaq, also die Scheidung durch Auspruch, auszuführen. Meistens wird das gehandhabt, wenn die Frau aus sehr reichen und der Mann aus eher ärmlichen Verhältnissen kommt. Ich habe das auch mal gelesen, leider weiß ich nicht mehr genau wo. --88.73.26.207 13:16, 30. Apr 2006 (CEST)

Die Frau tut ihre Scheidungsabsicht durch einen Wali (Rechtsvertreter) kund.

Quelle? --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
Gegenquelle: Das Scheidungsrecht der Frau im Islam begründet sich vor allem anhand folgender Überlieferung (leider englisch):

"The wife of Thabit ibn Qays came to the Prophet (peace and blessings be upon him) and said, "O Messenger of Allah, I do not reproach Thabit ibn Qays in respect of character and religion, but I do not want to be guilty of showing anger to him. (Her meaning was that although Thabit was a good man, she was unable to get along with him and thus might not be able to show him the respect due to a husband.) The Prophet (peace and blessings be upon him) asked her about what she had received from him. She replied, "A garden." He asked, "Will you give him back his garden?" "Yes," she said. The Prophet (peace and blessings be upon him) then told Thabit, "Accept the garden and make one declaration of divorce." (Reported by al-Bukhari and an-Nasa'i) "

Es wird schnell deutlich, dass die Frau selbst die Scheidungsabsicht ausgesprochen hat. --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)

Eine Wiederverheiratungen nach Ablauf einer Wartefrist ist legal und erwünscht.

Anm: Für das Ende einer Ehe gibt es einige feste Vorgaben. So ist Beispeilsweise festgelegt wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt (der Mann). Das und andere Punkte (Geld der Frau, Stellung der Frau nach einer Scheidung) sollte man hier auch erwähnen - mit Angabe der Suren/Hadith, und die kann ich gerne beibringen wenn erwünscht --Sttn 01:19, 3. Jul 2006 (CEST)

3.) Soweit sogut. Nähern wir uns nun dem heikleren Thema, das es offensichtlich so schwierig macht in der intolleranten Stimmung im Europa im 21. Jahrhundert einen Artikel zu stande zu bekommen (schäm). Mein Vorschlag:

Momentan fehlt ein Anführungszeichen. Die zitierten Anmerkungen des Kommentators Muhammad Asad sind nur angefangen, nicht beendet. Außerdem verstehe ich den in Klammern stehenden Einschub "(sic!) nicht im ersten Satz des Zitats. Könnte mir das jemand erklären, wenn es denn wirklich dorthin gehört? Danke! --Marueka (Diskussion) 00:33, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten

das "sic!" bezieht sich wohl auf die derzeit ungebräuchliche Schreibung von "dass" als "daß". MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 18:18, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Fehlt im Artikel das Scheidungsrecht der Ehefrau aufgrund von Geisteskrankheit des Mannes oder Zeugungsunfähigkeit des Mannes oder gibt es keine derartige Regelung? MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 18:18, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Polygynie (2006–2015)

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Die Islamische Ehe erlaubt es dem Mann (nicht aber der Frau) mehrere Ehefrauen zu heiraten. Die Frau kann im Ehevertrag die Zweitehe ausschließen und hat die Wahl, eine Zweifrau zu akzeptieren oder die Scheidung einzureichen. Eine Ausnahmesituation stellt die Unfruchtbarkeit der Erstfrau dar, die in diesem Fall mittels einer Zweitfrau dem Schicksal der Kinderlosigkeit entgeht.

Der Islam sieht die Polygynie (vom Ausnahmefall der Unfruchtbarkeit abgesehen) für eine demographische Verschiebung mit Frauenüberschuss vor, wie sie oftmals nach Kriegen eintritt.

5.) Sö, ich denke das kann als Grundgerüst für dieses interessante Thema herhalten. Würde mich freuen wenn mein Ansatz als Skelett übernommen wird und jetzt von Leuten die Ahnung haben befüllt wird). Zu ergänzen wäre jetzt der Surenkram damit das ganze Hand und Fuss hat. Ich habe nachgeschlagen und muss die weiter oben aufgestellt Behauptung leider nur teils entkräften: die angegebenen Zitate waren nicht gefälscht, aber teilweise etwas unglücklich gekürzt. Wäre eventuell ganz gut wenn das jemand ergänzt, der sich das auskennt. Islamischer Priester oder so.

6) Ich finde es problematisch, wie die Polygamie auch noch gerade zu glorifiziert wird, indem man so tut als würde man den armen waisen Frauen auch noch einen Gefallen tun, so dass sie "legal" Sex haben dürften, was Frauen im christlich-geprägten Europa von Nachkriegszeit verwehrt geblieben sei. Das ist, glaube ich, starker Tobak. Neutral kann man das auf keinen Fall nennen; ich würde es nicht einmal logisch nennen. Sonst müßte man eigentlich auch den Frauen das Polygamierecht einräumen, so dass auch "waisen" Männern, die ihre Frau verloren haben, geholfen werden könnte, indem eine Frau einen zweiten, dritten oder gar vierten Mann gleichzeitig verehlichen könnte. [134.100.32.73]

Die Idee ist gar nicht schlecht. --Martin Vogel 00:29, 13. Mär 2006 (CET)
Darum geht's:
"Während im christlichen Europa nach zwei Weltkriegen die Frauen nur die Wahl hatten wie eine Nonne enthaltsam zu leben oder sich mit illegalen Beziehungen zu begnügen. Eine islamische Frau hat in dieser Situation zusätzlich die Möglichkeit als Zweitfrau zu heiraten mit allen Rechten der Erstfrau.": Der erste Satz ist -hier gänzlich unwissenschaftliche- Theoriefindung. Wenn überhaupt, könnte das Thema im Rahmen von soziologischer Expertise angesprochen werden, da Wikipedianer nichts zu werten haben. Die Bezugnahme auf die Situation der Frau im 2. WK stellt aber eine Exkulpation -behaupteter- islamischer Praxis da -> POV. Die Darstellung der Situation der islamischen Frau im Rahmen einer historischen Spekulation (was wäre wenn...) im zweiten Satz ist formal unenzyklopädisch und zudem tendenziös. Raus damit. --tickle me 01:39, 13. Mär 2006 (CET)

Ausserdem sollte jemand über die Zustände in verschiedenen Ländern berichten. Ich würde um ein möglichst großes Spektrum abzudecken folgende Länder vorschlages:

Türkei, Saudi Arabien , Marocco, Indien , Indonesien, Mauretanien, Iran

Kennst sich da wer aus ? Gruss und gutes Schaffen... [134.100.32.73]


Ergänzung zur Polygynie: Die Mehrehe wurde auch aus politschen Gründen und zum Versorgen von Witwen verdienter "Kämpfer" praktiziert. Mohammed soll ja aus diesem Grund so viele Frauen gehabt haben.--Sttn 01:28, 3. Jul 2006 (CEST)

Gibt es eine Quelle für das Verbot der Polyandrie? Mir scheint, dass das nicht festgelegt ist. (nicht signierter Beitrag von 5.146.89.97 (Diskussion) 10:44, 18. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Unbelegte Behauptung in Einleitung

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Im Artikel steht gleich zu Anfang "Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen.". Falls dies keine Interpretation ("POV", Scharia ...) oder Theoriefindung ist, sollte eine solche Behauptung auch (z. B. mit Angabe der entsprechenden Koranstelle/n) belegt werden. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 09:20, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Die Ehe wird stark empfohlen durch Hadithe wie: أخبرنا أبو عبد الله الحافظ، نا أبو العباس هو الأصم، ثنا يحيى بن أبي طالب، ثنا يعقوب بن إسحاق الحضرمي، ثنا الخليل بن مرة، ثنا يزيد الرقاشي، عن أنس بن مالك قال قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: إذا تزوج العبد فقد كمل نصف الدين فليتق الله في النصف الباقي "[...] wenn ein Diener Allahs (swt) [ein Muslim] eine Ehe eingeht, so hat er die Hälfte der Religion vervollkommnet. In der übrigen Hälfte soll er Allahs (swt) gedenken"

auch empfohlen durch den Qur'an, etwa: "Und es gehört zu Seinen Zeichen, daß Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken." (ar-Rum 21)

oder, noch deutlicher, als Aufruf formuliert: "Und verheiratet die noch ledigen (Männer und Frauen) unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und euren Sklavinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Huld reich machen. Allah ist Allumfassend und Allwissend." (an-Nur 32)

Das Zitat war also richtig, nur vielleicht nicht belegt. Da man den Qur'an überall auf arabisch findet, habe ich nur die Übersetzungen hier angegeben. 2A02:908:1D48:20:14D3:8888:1496:F884 20:07, 8. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Eheschließung

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Keine Ehe ist im Islam rechtlich gültig, wenn die Frau nicht einwilligt. Niemand auch niemand aus ihrer Familie ist rechtlich dazu berechtigt sie gegen ihren Willen zu vermählen. Außerdem vermisse ich den Hinweis auf die islamische Volljährigkeit der Frau, die nach islamischen Recht die Geschlechtsreife(Menstruation) darstellt. --89.12.124.190 14:15, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten