Diskussion:Isolierung (Medizin)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von BlankeVla in Abschnitt Altenpflegeheime u.ä.
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Welche Krankheiten bzw. Erreger sind isolierungspflichtig?

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Ich vermisse zum Einen den Hinweis auf Muliresistente Keime (MRSA) und zum Anderen eine Verlinkung zu einer amtlichen Liste, welche die derzeit isolierpflichtigen Krankheiten listet. Wer kann und will dazu was beisteuern? --JARU Postfach Feedback? 19:56, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas darüber die Effizienz und das Schutzpotential einer Isolierung schreiben könnte.

Vielen Dank im Voraus. (nicht signierter Beitrag von 87.123.121.142 (Diskussion) 13:44, 12. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Altenpflegeheime u.ä.

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Hallo, diese Formulierung ist zu pauschal: Dagegen dürfen Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung wohnen, nicht streng isoliert werden, da eine solche Maßnahme das Selbstbestimmungsrecht und die Bewegungsfreiheit des Bewohners unangemessen einschränken würde.

Das Inf.Sch.Gesetz gilt auch für Menschen, die in APH leben oder arbeiten. Zumal dieser Satz direkt auf einer Erörterung zur Sonderisolierstation der Charité folgt. Die praktische Handhabung der Isolierung sollte die dortigen, Grund der Versorgung im APH etc, besonderen Bedingungen berücksichtigen. So allgemein ist der Satz wahrscheinlich falsch. --Antonine165 (Diskussion) 11:16, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Nein, da im Folgesatz Andererseits ist die Einrichtung gehalten, den Schutz der Mitbewohner weitgehend sicherzustellen. genau darauf hingewiesen wird. Es geht hier nicht um eine behördlich angeordnete Quarantäne für das ganze Heim, sondern um die strenge Isolierung (das hattest du einfach entfernt) einzelner Bewohner in "normalen" Zeiten (also außerhalb einer Pandemie-Situation), wofür eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. --BlankeVla (Diskussion) 11:55, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Hallo Blanke, das steht aber nicht dort. Es ist nicht erkennbar, dass (du oder andere Aut.) meinen, es gehe in dem neuen Satz nun um Isolierung einzelner Bewohner in "normalen" Zeiten. Die Überschrift / der Zusammenhang ist das Vorliegen einer ansteckenden gefährlichen Krankheit, vor der Gesunde / die Allgemeinheit geschützt werden soll. Das Inf.Sch.Gesetz gilt eben doch auch in APH - sei es für Einzelne (als Quelle) oder die gesamte Bewohnerschaft, die vor einer konkret drohenden Ansteckung von außen geschützt werden soll. Es geht nicht um Schnupfen. Lies das bitte nochmal. Und zwar bitte im Zusammenhang und nicht als irgendwie losgelösten Satz, der erst gültig wird, wenn Folgesätze oder Fußnoten oder ... vorab gelesen und beachtet worden sind. :-(
Selbst ein Fix in der Art „Dagegen dürfen Menschen, die nur in einer Pflegeeinrichtung wohnen und selbst gesund sind, ....“ würde das Verständnisproblem, das dieser Abschnitt auslöst, kaum heilen. Die Einleitung stellt einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Inf.Sch.Gesetz her. --Antonine165 (Diskussion) 12:25, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Im gesamten Artikel geht es um Isolierung (= räumliche Absonderung) einzelner Personen, ggf. einer Kohorte. Ohne behördliche Anordnung ist das im Pflegeheim normalerweise eine freiheitsentziehende Maßnahme, die aktuelle "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" ist da die Ausnahme und sollte in einem eigenen Abschnitt beschrieben werden. Was Du meinst, ist eher Quarantäne. --BlankeVla (Diskussion) 13:23, 24. Nov. 2020 (CET)Beantworten