Diskussion:Italiener (Begriffsklärung)
Änderungsvorschlag
[Quelltext bearbeiten]Änderungsvorschlag:
Italiener kann sich beziehen auf:
• einen Staatsbürger Italiens, unabhängig von seiner Herkunft.
• eine ethnische Gruppe (südeuropäisches Volk mit italienischer Muttersprache) vor allem in Italien und in einer größeren Diaspora in West-Europa, Amerika und Australien oder
• eine Hühnerrasse, siehe Italiener (Huhn).
• umgangssprachlich ein Restaurant mit italienischer Küche. (nicht signierter Beitrag von 89.166.175.204 (Diskussion | Beiträge) 13:42, 25. Mai 2009 (CEST))
Änderungsvorschlag
[Quelltext bearbeiten]Italiener kann sich beziehen auf:
• einen Staatsbürger Italiens, unabhängig von seiner Herkunft.
• eine ethnische Gruppe (südeuropäisches Volk mit italienischer Muttersprache) vor allem in Italien und in einer größeren Diaspora in West-Europa, Amerika und Australien oder
• eine Hühnerrasse, siehe Italiener (Huhn).
• umgangssprachlich ein Restaurant mit italienischer Küche. (nicht signierter Beitrag von 89.166.175.204 (Diskussion | Beiträge) 13:42, 25. Mai 2009 (CEST))
"Juristisch"
[Quelltext bearbeiten]Dieser Satz geht weit über eine BKL hinaus, sprengt auch ihre formalen Kriterien. Hier bitte streichen und an gegebenem Ort einbauen-- Parakletes 00:19, 2. Aug. 2009 (CEST)