Diskussion:Jagdschloss Quitzin
Jagdschloss?
[Quelltext bearbeiten]Das Lemma als Jagdschloss erscheint prätentiös. Dieser Unfug wird von einer Website zur nächsten abgeschrieben. Es handelt sich vielmehr um das ganz normale Herrenhaus eines vormaligen Rittergutes, also eines bei der Ritterschaft immatrikulierten Adelssitzes. Sollte es sich hingegen um einen (zumeist ja landesherrlichen) Jagdsitz oder um das Jagdhaus eines Rittergutes gehandelt haben, wäre das zu belegen. Man sollte bei den rechtlich-historisch korrekten Bezeichnungen bleiben und nicht dem möglichen Marketing-Bedürfnis der gegenwärtigen Eigentümer die lexikalische Präzision opfern. - Und wenn wir schon bei Präzision sind: In den Herzogtümern Pommern war die Bezeichnung Schloss (unabhängig von Baugestalt oder Größe) landesherrlichen Häusern vorbehalten, genau wie in Mecklenburg und Schleswig-Holstein, allerdings mit Ausnahme jener bedeutendsten Geschlechter, die von den pommerschen Herzögen ausdrücklich das Prädikat Schlossgesessene verliehen bekamen; das könnte allerdings bei den Küssows der Fall gewesen sein, was zu prüfen wäre. Siehe Näheres bei: Schloss (Architektur)#Schloss, Burg und Herrenhaus.--Equord (Diskussion) 16:56, 2. Aug. 2019 (CEST)