Diskussion:Jagdtrophäe

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Oberfoerster in Abschnitt Kronenhirsche
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Unterscheidungen

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Bei Jagdtrophäen sollte man Unterscheidungen vornehmen. Das könnte im Vergleich die Tradition aus der Vergangenheit zu heute sein, insbesondere der Entwicklung rechtlicher Veränderungen. Ein Eichelhäher kann keine Trophäe liefern, da er nicht (mehr?) dem Jagdrecht unterliegt: eine Aneignung des Vogels oder von Teilen von ihm ist nicht erlaubt. Nur Wild kann demnach eine Trophäe haben. Eine Trophäenzucht gibt es heute rechtlich nicht mehr. Beim Rehwild gibt es eine Altersklasseneinteilung als Abschusskriterium. Auch beim Rotwild dient die Geweihentwicklung inzwischen wohl eher als phänotypischer Indikator für Gesundheit, denn dem Trophäenkult. Das alles bezieht sich auf Deutschland. Deswegen wäre eine weitere Unterscheidung zu anderen Ländern zu treffen, wohl auch zu Auslandsjagd, wo die Dinge oft wohl kaum noch mit der Vorstellung von deutscher Waidgerechtigkeit zu tun haben.--Gabrikla (Diskussion) 07:28, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Lieber Gabrilka, Du irrst mal wieder: der Eichelhäher unterliegt mindestens in bayern dem Jagdrecht, er sogar seine Jagzeit:https://www.jagd-bayern.de/jagd-wild-wald/jagdpraxis/jagd-und-schonzeiten/--2003:C2:3F1E:BF00:6448:40EA:30D0:FEE5 13:37, 11. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ja, da sind einige Unstimmigkeiten im Artikel. Der Eichelhäher unterliegt hiernach übrigens noch in NRW dem Jagdrecht. Der Abschnitt "künstliche Selektion" hört sich sehr nach "gestrigem" an. Die Selektion dient offiziell in erster Linie der Erhaltung eines gesunden Bestandes und nicht der Trophäenverbesserung. Auch das "Schmücken mit fremden Federn" hat nichts mit Jadgtrophäen direkt zu tun. "Eine nicht selbst erlangte Trophäe wird von Jägern als wertlos, unbedeutend und beschämend erachtet." hört sich auch ziemlich nach Jagdromantik an. Es gibt genug Museen oder jagdliche Sammlungen, in denen "fremde" Trophäen gezeigt und von Jägern bewundert werden. --Of (Diskussion) 09:57, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Die Selektion dient offiziell der Erhaltung eines gesunden Bestandes. Welchen wildbiologischen Sinn hat es denn, einen Rehbock im November nicht mehr zu schießen, die Ricke aber schon? Welchen wildbiologischen Sinn hat es, einen Hirsch mit drei Verzweigungen am Stangenende erstmal leben zu lassen, den andern aber auf die Decke zu legen? Ihr wollte mir nicht wirklich weis machen, dass sich jemand für 20.000 Euro/a ein Hochwildrevier im Rotwildkerngebiet pachtet und dann keinen Wert drauf legt, besonders große Geweihe über'n Kamin hängen zu können. Trophäenkult und -zucht ist heute immernoch wesentlicher Bestandteil der Jagd. Beim Rotwild ist es gesetzlich vorgeschrieben, wer einen Kronenhirsch vor Erntealter erlegt, bekommt die Trophäe eingezogen und ein Strafgeld aufgebrummt. In Schweiz und Österreich beschäftigen sich sogar die Gerichte damit[1][2]. Auf einer Trophäenschau werden Punkte und Medaillen für die größten und interessantesten Geweihe von Reh und Hirsch und so weiter verteilt, sie sind aktuell im gesamten deutschsprachigen Raum zu finden [3][4][5]. Gastjäger im Staatsforst zahlen für's Gewicht der Trophäe [6][7]. Lasst uns doch einfach mal ehrlich sein: Die Trophäe bei einem braven Bock ist wesenlich mehr Wert als das Wildbret, beim Hirsch ist das ebenso. Wo ist das Problem?--DonRolfo (Diskussion) 10:25, 2. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Habe die Änderungen in künstliche Selektion revidiert, die entgegen dieser Diskussion vorgenommen wurden. Bei der Ergänzung Neuere wildbiologische Erkenntnisse, die der Möglichkeit einer Zuchtwahl in freier Natur widersprechen, finden sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Jagdgesetzen wieder. Insbesondere beim Rehwild gilt heute oft das Ziel "Zahl vor Wahl" nach der Vorgabe "Wald vor Wild" um den Wald vor Verbissschäden zu schützen. Der enorme Schälschaden durch Rotwild führt auch bei dieser Wildart allmählich zum Umdenken. erschließt sich mir der Sinn nicht. Wenn laut waldbaulichem Gutachten[8] Verbiss und Schälung überhand nehmen, dann werden die Abschusspläne erhöht oder gar nach oben geöffnet. Die Vernunft nimmt langsam Einzug, Zuchtwahl ist damit aber nicht ausgeschlossen, der Zusammenhang fehlt. Die pauschalen "neueren wildbiologischen Erkenntnisse" kommen zusätzlich ohne Beleg daher. Da klingt zwar recht nett, ist aber weder passend und noch belegt. Hat jemand die Muße, diese Mängel zu beheben und es wieder sinnvoll in den Artikel einzubauen?--DonRolfo (Diskussion) 23:54, 20. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Änderung in der Literaturliste

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Eine von mir verwendete Quelle " Haseder, Stinglwagner" mit entsprechenden genauen Angaben einer in meinem Besitz befindlichen Ausgabe aus dem Jahr 2000 mit eigener ISBN wurde verändert in eine Ausgabe von 1999 mit unterschiedlicher ISBN. Das finde ich schon ziemlich stark. Lieber Mitwikipedianer, such dir doch Arbeitsgebiete, die sich das Ändern lohnen und vertraue darauf, dass auch andere sauber arbeiten. Mit der Bitte, dass du selbst revertierst. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 18:19, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Kritik

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Gabrikla hat meinen Beitrag vom 15.10.2017 rückgängig gemacht, weil er "eine Wertung enthält".

Für den ersten Teil kann ich das nicht nachvollziehen. Deshalb bitte ich Gabrikla darum, auf jeden Fall den ersten Teil meiner Änderung wieder herzustellen.

Für den 2. Teil ist es sicherlich richtig, dass "unethisch", "unmoralisch" und "ekelhaft" wertende Adjektive sind. Dass es aber Jäger gibt, die das so empfinden ist keine Wertung. Die Begründung dafür habe ich ja angegeben.

Ich bitte, darüber zu diskutieren, ob dieses Rückgängig - Machen in Ordung ist, und bescheid zu sagen, ob ich den Text wiederherstellen darf.--Bihlar (Diskussion) 17:53, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Wie auch immer, aber ohne Belege geht so etwas auf keinen Fall, das gilt auch schon für den ersten Teil. --Zollernalb (Diskussion) 17:58, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Konsequenterweise wäre doch erstmal zu belegen, dass "dass eine, oft noch vorgeschriebene, Trophäenschau dem körperlichen Nachweis erfolgter Abschüsse und der Beurteilung des im Jagdgebiet lebenden Wildes dient". Dass sie das eben NICHT tut ist ja gerade die Kritik an der Trophäenschau, nämlich, dass sie ihrem Zweck nicht gerecht wird. Und das erklärt sich aus 2 Tatsachen, die meines Erachtens weder eines Beleges bedürfen (weil logisch), noch diskussionswürdig sind:
1) es wird nur das männliche Wild präsentiert, also NICHT die entscheidenden Zuwachsträger, nämlich die weiblichen Tiere.
2) Sind die vorgezeigten Abschüsse "repräsentativ" für den Wildbestand, also +/- zufällig (was das Jagdgesetz z.B. bei Rotwild durch die Vorgaben des Abschussplanes unmöglich macht) oder selektiv, so dass der Rückschluss auf den Wildbestand anhand der "Stichprobe", die eben keine zufällige ist, unmöglich ist.
Dann gibt es noch weitere vielleicht schon diskussionsfähige Punkte, die wenigstens nachvollziehbar machen, dass die Trophäenschau nicht dem Nachweis der Abschüsse dient:
1) es müssen alle an der Jagdbehörde angegebenen Trophäenträger präentiert werden. Wird ein Trophäenträger bei der Jagdbehörde nicht angegeben, muss er auch nicht präsentiert werden.
2) Dass Trophäen so markiert werden, dass sichergestellt ist, dass sie nur einmal vorgezeigt werden, ist meiner Erfahrung nach eher die Ausnahme als die Regel.
Und dann gibt es noch den diskussionswürdigen Punkt, ob die Trophäe tatsächlich was über den Zustand des Wildes aussagt, oder ob es einfach nur eine gute Trophäe ist.--Bihlar (Diskussion) 18:50, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Der erste Teil ist wieder drin, passt ja auch zu der Quelle, den Rest muss wie gesagt belegt werden. Und "worte wie"ekelhaft haben in einer Enzyklopädie eh nichts verloren. --Zollernalb (Diskussion) 20:41, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Trophäenjagd auch auf geschützte Tiere erlaubt

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https://www.srf.ch/news/schweiz/trophaeenjagd-schweizer-jaeger-toeten-im-ausland-pro-jahr-50-geschuetzte-tiere --Fonero (Diskussion) 16:16, 19. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Künstliche Selektion

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Der gesamte Abschnitt über die "Künstliche Selektion" beschränkt sich ausschließlich auf das trophäentragende Schalenwild, obwohl - wie oben richtig dargestellt, auch andere Tierarten "Trophäen" tragen. Er ist mangelaft bequellt und und stellt verschiedene Thesen auf, die m.E. fragwürdig sind. so wird beispielsweise behauptet: "Um „schlecht“ veranlagte Tiere von der Reproduktion auszuschließen, werden bevorzugt junge und schwache Hirsche erlegt", wobei sich die Frage stellt, von wem das so gemacht wird. Wenigstens müsste formuliert werden: "Um die Qualität der Trophäen zu verbessern, wird....". Wie ist belegt, dass "Zumindest bei Rehwild verliert diese Zuchtwahl an Bedeutung."? Obwohl einige Jagdgesetze die Trophäen als Kriterium für den Abschuss nicht mehr heranziehen, orientieren sich - wie richtig bemerkt wird - die Schusszeiten für Shalenwild einiger bundesländer nach wie vor an der Trophäe: keine Trophäe=Schonzeit. Außerdem werden nach wie vor auf den Triphäenschauen Bewertungen der Trophäen vorgenommen, teils offiziell, teils inoffiziell, und bei den unterschiedlichen Trophäen auch unterschiedlich stark. Der Absatz versucht, dem Laien die Logik der Trophäenjäger plausibel zu machen, und ist außer für diesen Zweck absolut irrelevant. (nicht signierter Beitrag von 2003:C2:3F1E:BF00:6448:40EA:30D0:FEE5 (Diskussion) 13:25, 11. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Nach Überarbeitung habe ich den Vermerk revertiert.--Gabrikla (Diskussion) 22:39, 28. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Kronenhirsche

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Stimmt die Aussage "Beim Rothirsch ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Abschuss von Kronenhirschen (das Ende des Geweihs weist mindestens drei Spitzen auf) ab dem Erntealter von zehn Jahren erlaubt" wirklich für Deutschland? In Hessen kenne ich keine solche Vorgabe. --141.90.2.15 10:57, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

In den Abschussrichtlinien legen die Hegegemeinschaften fest, wie viele Hirsche einer Klasse jeweils geschossen werden dürfen. Kronenhirsche unter 10 Jahren gehören der Klasse II an. Wenn die Abschussrichtlinien hier eine Freigabe geben (diese Freigabe beinhaltet eine begrenzte Anzahl von Hirschen), dürfen auch jüngere Kronenhirsche geschossen werden. Hier die Rotwildrichtlinie aus BaWü [9]. --Of (Diskussion) 20:22, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten