Diskussion:Jahrbuch des Vermögens und Einkommens der Millionäre

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Stolp in Abschnitt Großherzogtum Baden
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Zur Begrifflichkeit

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Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 nennt in Artikel 1 die heute nach dem Grundgesetz Deutschlands Länder (nicht Bundesländer!) genannten „Gebiete“ Staaten: „Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.“ Sollte die Begrifflichkeit im Artikel nicht denen der Verfassung angepasst werden? --Klaaschwotzer (Diskussion) 10:56, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Guten Tag, Klaaschwotzer. Ich habe mich bei der Nennung der Staaten und Gebiete auf die Titel-Ergänzungen in der Zeitschriftendatenbank bezogen. Gruß und Dank von --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 13:02, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Großherzogtum Baden

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Wenn ich es recht sehe, blieb in der 1912 bis 1914 erschienen Reihe der Jahrbücher des Vermögens und Einkommens der Millionäre des Deutschen Reichs das Großherzogtum Baden komplett unberücksichtigt. Man könnte vermuten, dass wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs diese Lücke entstanden ist, aber eigentlich weiß ich dazu leider nichts. Auch wenn sich die Frage eventuell nicht mehr mit letzter Gewissheit beantworten lässt, wenn sich in den anderen gedruckten Werken der Reihe dazu keine Informationen befinden, weiß jemand, warum das Großherzogtum Baden in der Reihe ausgespart blieb? --Stolp (Disk.) 13:04, 25. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass einige Informationen im Wikipedia-Artikel so nicht stimmen. Die Jahrbücher der Millionäre Deutschlands erschienen in den Jahren 1912 bis 1914. Als erster Band kam Mitte Mai 1912 das Buch der Millionäre im Königreich Sachsen heraus. Laut einer im Jahrbuch der Millionäre der Rheinprovinz vorne veröffentlichten Liste, als Band 9 der Reihe, erschienen im März 1913, sollten ursprünglich insgesamt 20 Bände herauskommen. Im Band 3 sollte das Köngigreich Württemberg zusammen mit dem Großherzogtum Baden, dem Großherzogtum Hessen und dem Reichsland Elsass-Lothringen behandelt werden, im Band 5 sollten ursprünglich die thüringischen Staaten und im Band 6 das Großherzogtum Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig und Anhalt, die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie die Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck erscheinen. Als dann Band 3 endlich im Juni 1914 erschien, behandelte er nur noch das Königreich Württemberg und den preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern. Von den mittlerweile 24 geplanten Bänden waren zu dem Zeitpunkt bereits 19 Bände erschienen. Es fehlten also noch fünf Bände, nämlich Band 5 (nun vorgesehen für das Großherzogtum Baden), Band 6 (nun vorgesehen für das Großherzogtum Hessen), Band 22 (nun vorgesehen für das Reichsland Elsass-Lothringen), Band 23 (nun vorgesehen für die thüringischen Staaten) und Band 24 (nun vorgesehen für das Großherzogtum Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig und Anhalt, die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie die Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck). Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Bände 5, 6, 22, 23 und 24 in Wirklichkeit nie erschienen sind und deshalb in keiner Bibliothek nachweisbar sind. Folglich stimmen auch die Angaben im umseitigen Wikipedia-Artikel m. E. nicht. Es fehlt eben in der Reihe nicht nur die Behandlung der Millionäre im Großherzogtum Baden, sondern auch die der Millionäre im Großherzogtum Hessen, im Reichsland Elsass-Lothringen, in den thüringischen Staaten und in sämtlichen übrigen kleineren Großherzogtümern, Herzogtümern und Fürstentümern, die im Band 24 hätten behandelt werden sollen. --Stolp (Disk.) 17:47, 25. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nun habe ich es im Artikel entsprechend angepasst. Nun sollte es stimmen, falls mir kein dummer Fehler unterlaufen ist. --Stolp (Disk.) 20:02, 25. Dez. 2023 (CET)Beantworten