Diskussion:Jakob Kalt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Kleriker?
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Kleriker?

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Dass er einmal Dominus genannt wird, ist kein Beweis für den Klerikerstand, so wurden auch weltliche Würdenträger genannt, siehe zB Google für Mediziner. Gegen den Klerikerstand spricht das juristische Amt des Syndikus: Er war (weltlicher) Rechtsbevollmächtigter des Domkapitels, aber nicht Domherr. Außerdem war er verheiratet. --Rabanus Flavus (Diskussion) 22:30, 24. Nov. 2022 (CET)Beantworten