Diskussion:Joachim Schrey
Kürzungen seiner Aufsätze
[Quelltext bearbeiten]Ich weiß wirklich nicht, welche seiner Aufsätze hier wichtiger sind. Ich habe einfach die Älteren abschnitten. --LÄDl DEI 14:57, 17. Feb. 2012 (CET)
Aufgrund der Frage nach der Relevanz, siehe unten, habe ich sie wieder reingestellt. --LÄDl DEI 17:19, 17. Feb. 2012 (CET)
Relevanz?
[Quelltext bearbeiten]Mir erschliesst sich nicht wirklich die Relevanz dieser Person. Ist er prominent (Medienpräsenz?), hat er einen Standardgesetzeskommentar geschrieben o.s.ä.? Die Honorarprofessur reicht nicht aus bei den WP:Relevanzkriterien. Es gibt rund 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland, die auch keinen Wikipedia-Artikel haben, weil WP kein allgemeines Personenverzeichnis ist (WP:Was Wikipedia nicht ist). Damit will ich keinesfalls seine Person kleinreden oder ähnliches. Wenn die Relevanz nicht im Artikel erkennbar wird, wird es allerdings auf eine Löschung des Artikels hinauslaufen, sorry. --Atlasowa 16:09, 17. Feb. 2012 (CET)
- Ich denke, vier Sachbuchpublikationen (die vielen Fachaufsätze nicht mitgerechnet) sollten reichen, um für eine Wikipedia relevant zu sein. Gibt es dafür irgendwelche allgemeinen Richtlinien, die weiter helfen? --LÄDl DEI 16:47, 17. Feb. 2012 (CET)
- Macht es einen Unterschied, dass er schon 1989 im Vademecum deutscher Lehr- und Forschungsstätten im Band 1, Seite 120 erwähnt wird? --LÄDl DEI 17:04, 17. Feb. 2012 (CET)
- Dass er von der Wirtschaftswoche regelmäßig als IT-Spezialist zitiert wird? [1] [2], dort schon 1996 die rechtliche Einordnung von Spam in einem Leserbrief vorgenommen hat? --LÄDl DEI 17:15, 17. Feb. 2012 (CET)
- Naja, der Leserbrief ist IMHO irrelevant. Das Vademecum von 1989 ist ein umfangreiches Personenverzeichnis, dort steht sein Name in einer Aufzählung, aber nichts über ihn (der damals gerade 2. Staatsexamen machte und promovierte). Auch die kurzen Soundbites als Anwalt für die Presse sprechen noch nicht für dauerhafte Bekanntheit oder Relevanz. Zu den vier Sachbuchpublikationen: bei zwei davon scheint er nicht Hauptautor zu sein und seine Dissertation erschien in der Schriftenreihe der Studiengruppe seiner Uni. Und ja, er hat einige Fachaufsätze veröffentlicht, das machen Fachanwälte halt so. Ich denke damit ist er noch nicht über der Relevanzschwelle, genauso wie 99,9 % der Bevölkerung. --Atlasowa 23:47, 21. Feb. 2012 (CET)
- Habe den Artikel jetzt zur Löschdiskussion gestellt, bitte dort weiterdiskutieren. --Atlasowa 00:00, 22. Feb. 2012 (CET)
- Naja, der Leserbrief ist IMHO irrelevant. Das Vademecum von 1989 ist ein umfangreiches Personenverzeichnis, dort steht sein Name in einer Aufzählung, aber nichts über ihn (der damals gerade 2. Staatsexamen machte und promovierte). Auch die kurzen Soundbites als Anwalt für die Presse sprechen noch nicht für dauerhafte Bekanntheit oder Relevanz. Zu den vier Sachbuchpublikationen: bei zwei davon scheint er nicht Hauptautor zu sein und seine Dissertation erschien in der Schriftenreihe der Studiengruppe seiner Uni. Und ja, er hat einige Fachaufsätze veröffentlicht, das machen Fachanwälte halt so. Ich denke damit ist er noch nicht über der Relevanzschwelle, genauso wie 99,9 % der Bevölkerung. --Atlasowa 23:47, 21. Feb. 2012 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.messe-frankfurt.de/content/dam/contact/2011/download_area/kongress_tag2_transparenz2/tag2_track14_joachim%20schrey_v%C3%B6.pdf.res/tag2_track14_joachim+schrey_v%C3%B6.pdf
- http://www.noerr.com/pdfprint/?id=1623
- http://www.wi-frankfurt.de/frames/frameset2_personal.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Wechsel zwischen http und https erforderlich