Diskussion:Johann Caspar Goethe

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Anaxagoras13 in Abschnitt Belege fehlen
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Frage

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Frage: Hat Johann Caspar Goethe wirklich in der Sankt-Katharinen-Kirche in Frankfurt am Main geheiratet? Es war wohl doch eine Privattrauung, wie denn auch Goethe selbst nicht in der Sankt-Katharinen-Kirche, sondern privat, getauft wurde. --195.243.22.144 Unterschrift nachgetragen

Die Trauung wird mehrfach erwähnt u.a. in Joachim Proescholdt (Hrg.), St. Katharinen zu Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1981. Verlag Waldemar Kramer, ISBN 3-7829-0240-8. Es heißt ausdrücklich, daß die Trauung öffentlich und unter großer Anteilnahme der Gemeinde durch Pfarrer Johann Philipp Fresenius in der Kirche erfolgte.
Daß Johann Wolfgang Goethe wahrscheinlich nicht in der Kirche, sondern privat getauft wurde, steht auch so im Artikel Katharinenkirche (Frankfurt). --Flibbertigibbet 19:51, 22. Dez 2005 (CET)

Frage: Ist Catherina Elisabeth Textor die älteste oder jüngste Tochter ihrer Eltern? Siehe unter Johann Capar Goethe und Catherina Elisabeth Textor - zwei verschiedene Angaben! (nicht signierter Beitrag von 80.121.115.242 (Diskussion) )

Sie ist die älteste Tochter der Textors. Ich habe den Fehler korrigiert. --Flibbertigibbet 21:53, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Skizzen

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Die im Artikel wiedergegebenen - zugegeben sehr schönen - Skizzen stammen definitiv nicht von J. C. Goethe, sondern von Elmar Hillebrand, der vermutlich identisch mit dem gleichnamigen Bildhauer sein dürfte. In meiner Buchausgabe (4. Aufl. der Originalausgabe von 1986) ist das auch auf dem Titelblatt (S. 3) angegeben: Mit 15 Zeichnungen von Elmar Hillebrand. Es wäre also zu überlegen, diese Commons aus dem Artikel zu entfernen. --Leiwandesk 12:00, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Diese Überlegung teile ich; zwar habe ich die betreffende Buchausgabe nicht selbst vorliegen, vertraue aber auf Dein Urteil und auf den Eintrag der dtv-Ausgabe dieses Werks von J. C. Goethe in der Deutschen Nationalbibliothek (per ISBN-Suche). Falls Deine Bedenken zutreffen sollten, wäre zusätzlich eine Überprüfung der Lizenz der Zeichnungen auf Commons angebracht, da sie in diesem Fall urheberrechtlich geschützt wären. Darum habe ich die Skizzen aus dem Artikel entfernt. Grüße, — frank 17:08, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Guten Abend nochmal. In der Tat wäre es dann wohl urheberrechtlich bedenklich, die Commons weiterhin zu verwenden, zumal es sich bei meinem Buch um die unveränderte Dtv-Ausgabe handelt, die Du auch über Die Deutsche Bibliothek recherchiert hast. Beste Grüße, --Leiwandesk 22:10, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für die Zustimmung – des is fei leiwand. Habe gerade die betreffenden Dateien auf Wikimedia Commons mit der Bitte um dortige urheberrechtliche Prüfung markiert. Beste Grüße zurück, — frank 23:18, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Belege fehlen

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Für die Ausführungen im Artikel fehlen Einzelnachweise. Mir sind bei einer ersten oberflächlichen Lektüre beispielsweise folgende inhaltliche Schwächen aufgefallen:

  • Der Nachlass: Teilweise sind Formulierungen ungenau und anscheinend gedankenlos von irgendwo übernommen, beispielsweise wird ein Nachlass im Wert von 90.000 Gulden erwähnt, ohne dass präzisiert wird, welche Währung in diesem Fall mit „Gulden“ gemeint ist oder welche Kaufkraft und Bedeutung dieser Betrag seinerzeit hatte.
  • Doctor beider Rechte: Im Artikel heißt es: „1739 wurde er wiederum in Gießen zum Doctor beider Rechte promoviert […].“ Was im Himmelswillen soll ein Mensch, der nicht Rechtsgeschichte studiert hat, dem entnehmen?! Welche zwei Rechte? Das Werktags- und das Feiertagsrecht? (SCNR) Staats- und Privatrecht? Völkerrecht und nationale Gesetze? Strafrecht und Vertragsrecht? Ohne Präzisierung versteht das kaum ein Laie.
  • Das angestrebte Amt: „Die Übernahme des angestrebten politischen Amtes in seiner Vaterstadt blieb ihm verwehrt, […].“ Welches Amt? Oberwurstkontrolleur, Bürgermeistermundschenk? Weder vor noch nach diesem Satz wird präzisiert, welches Amt er angestrebt habe. Johann_Caspar_Goethe: Leben, Absatz 3

--Parzi (Diskussion) 18:42, 12. Feb. 2014 (CET)Beantworten

"beider Rechte" bedeutet des weltlichen und des kirchlichen Rechts.--Anaxagoras13 (Diskussion) 10:54, 14. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe es mal direkt auf den Artikel "Doktor beider Rechte" verlinkt, vorher war es falsch auf "Doktor der Rechte" verlinkt.--Anaxagoras13 (Diskussion) 11:30, 14. Feb. 2021 (CET)Beantworten