Diskussion:Johann Christoph Jauch
Namensform
[Quelltext bearbeiten]@ Omerzu:
- In der Neuen Deutschen Biographie Band 10, Seite 368, ist er als "Joh. Christopher (1669-1725)" aufgeführt.
- In der Publikation Nr. 4 in VD17 heisst es abweichend von Deinen Feststellungen: " ... exhibet Respondente Joh. Christoph. Jauch, Güstrov: Megapol." - Das scheint mir eine Abkürzung für Christopher zu sein.
- Der in der Literatur angegebene Titel lautet: "Franck, Johann Wolfgang, Heinrich Elmenhorst: Geistliche Lieder, herausgegeben von Johann Christopher Jauch, Lüneburg 1700, Reprint Hildesheim 2000, ISBN 3-487-11039-3 (= Denkmäler Deutscher Tonkunst 1. Folge, Band 45, Wiesbaden 1961)".
- In Deutsches Geschlechterbuch Band 200, 13. Hamburger, S. 337-416, ISBN 3-7980-0200-2, Band 209ff heißt er ebenfalls "Johann Christopher Jauch"
Demgegenüber scheint mir die vielleicht auf Nachlässigkeit beruhende oder der Vereinfachung dienende Katalogisierung in der DNB bzw. im VD17 nicht ausschlaggebend. Ich schlage deswegen vor, die Weiterleitung rückgängig zu machen.--Fifat 14:41, 8. Feb. 2008 (CET)
Da kein Widerspruch erfolgt, mache ich die Änderungen von Omerzu rückgängig.--Fifat 13:06, 15. Feb. 2008
(CET)
Durch die Weiterleitungsseite Johann Christoph Jauch wird auch jenen geholfen, die unter dieser Namensform suchen.--Fifat 13:15, 15. Feb. 2008 (CET)
Regierende Fürstin Magdalena Sybilla?
[Quelltext bearbeiten]"Regierende Fürstin" ist die Herzogin jedoch niemals gewesen; zeitgleich mit ihrem Witwenstand begannen in Mecklenburg die Turbulenzen im Vorfeld des Hamburger Vergleichs. (Anmerkung von Erichsohn aus der Versionsgeschichte)
- @ Erichsohn: "Regierende Fürstin", wie es auch Stieber in seinem Werk schreibt, meint vermutlich nicht, dass sie selbst reagiert hat, sondern das sie die Frau des regierenden Fürsten war. So schreibt Wilhelm Bärensprung 1781: An die durchlauchigste Regierende Herzogin von Mecklenburg-Schwerin, obgleich 1756–1785 Friedrich (der Fromme) Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin] war. Ebenso wird Regierende Herzogin auch andernorts ausdrücklich interpretiert: „als unverfängliches Kürzel für (Herzogin und) Gemahlin des regierenden Herzogs.“ (Petra Dollinger, Frauen am Ballenstedter Hof: Beiträge zur Geschichte von Politik und Gesellschaft an einem Fürstenhof des 19. Jahrhunderts, Band 2, 1999, S. 33) --Fifat 22:26, 2. Jan. 2011 (CET)
- Hallo Fifat! Du scheinst ja ein großes persönliches Interesse daran zu haben, diesen Unfug weiter zu verbreiten. Leider entbehrt er jeglicher landesgeschichtlicher Grundlage. Eine Falschaussage wird nicht dadurch richtiger, wenn man krampfhaft nach exotischen Belegstellen des Fehlers sucht. Es gab in Mecklenburg weder den Titel eines "Regierenden Herzogs" und schon garnicht einer "regierenden Fürstin". Frauen waren im mecklenburgischen Fürstenhaus per Hausgesetze über Jahrhunderte von der Regentschaft ausgeschlossen; selbst vormundschaftliche Stellvertreterfunktionen waren in der Neuzeit nicht zulässig. In anderen Fürstenhäusern war das anders geregelt; das Beispiel Ballenstedt ist für mecklenburgische Frage irrelevant. -- STA 23:45, 2. Jan. 2011 (CET)
- @ Erichsohn: Zum sachlichen Teil Deiner Ausführungen: (a) Sie erklären nicht, weshalb der Biograph der Herzogin sie 1745 in dem Titel seiner Biographie als „regierende Fürstin“ bezeichnet. (b) Sie erklären auch nicht die identische Bezeichnung der Herzogin von Mecklenburg-Schwerin durch Bärensprung. (c) Und die Erläuterung, die für Ballenstedt gegeben wird, ist nicht schon deswegen falsch, weil die denselben Sachverhalt lediglich für eine andere Region nachvollziehbar erläutert. Dort sticht Dein Argument nicht. Denn in Ballenstedt ging es gerade nicht um die Bezeichnung von Regentschaft oder Vormundschaft. (d) Ich lese Deine Ausführungen aber wie folgt: „Hallo Fifat, es trifft anscheinend zu, dass der Titel ‚regierende Fürstin‘ in beiden Teilen Mecklenburgs verschiedentlich von zeitgenössischen Autoren verwendet wurde. Wie in Deinem Beispiel für Ballenstedt wird dies der Courtoisie entsprungen sein, findet aber keinen Anhaltspunkt in den staatsrechtlichen Gegebenheiten, welche die Herzoginnen durch Hausgesetze von jeder Mitwirkung an der Regentschaft ausschlossen. Um diesen Sachverhalt deutlich zu machen, wäre mein Vorschlag, Magdalena Sybille im Text als Herzogin zu bezeichnen und einen Hinweis in der Fußnote zur Biographie Stiebers zu machen. Dein Einverständnis vorausgesetzt passe ich das so an. Viele Grüße Erichsohn“ (e) Darauf antworte ich: „Hallo Erichsohn, das finde ich einen sachgerechten Vorschlag. Ich hatte mich (nur) an der Biographie Stiebers orientiert. Vielen Dank für die Erläuterung. Fifat“ Abgesehen von gelegentlichen Fehlbezeichnungen schade, dass die Courtoisie mit dem schwindenden Bürgertum allmählich verloren geht. Viele Grüße --Fifat 09:53, 3. Jan. 2011 (CET)
- Hallo Fifat! Du scheinst ja ein großes persönliches Interesse daran zu haben, diesen Unfug weiter zu verbreiten. Leider entbehrt er jeglicher landesgeschichtlicher Grundlage. Eine Falschaussage wird nicht dadurch richtiger, wenn man krampfhaft nach exotischen Belegstellen des Fehlers sucht. Es gab in Mecklenburg weder den Titel eines "Regierenden Herzogs" und schon garnicht einer "regierenden Fürstin". Frauen waren im mecklenburgischen Fürstenhaus per Hausgesetze über Jahrhunderte von der Regentschaft ausgeschlossen; selbst vormundschaftliche Stellvertreterfunktionen waren in der Neuzeit nicht zulässig. In anderen Fürstenhäusern war das anders geregelt; das Beispiel Ballenstedt ist für mecklenburgische Frage irrelevant. -- STA 23:45, 2. Jan. 2011 (CET)
Namensform
[Quelltext bearbeiten]Alle bislang von mir eingesehenen, zu Lebzeiten erschienenen Namensformen (darunter autographe Briefe und Beiträge in gebundener Rede in akademischen und privaten Gelegenheitsschriften) belegen entweder (im deutschen Kontext) "Christoph" als zweiten Vornamen oder (im lateinischen Kontext) "Christoph." - also die zeitübliche Abkürzung des Genitivs "Christoph[ori]". (Man vergl. z.B "D. Martini Lutheri Hauspostill") Die Angabe in DDT 1/45 beruht also auf einer Fehllesung, der das Deutsche Geschlechterbuch offenbar kritiklos folgt.
Seine "sämptl. Haußgenossen" im - naturhistorisch höchst interessanten - Rostocker Valedictionsbrief vom Oktober 1695 titulieren ihn übrigens als "Herr Johann Christoff Jauch". --Stubelius (Diskussion) 21:25, 19. Mär. 2018 (CET)
Fragliches Todesdatum Johann Christoph Jauchs
[Quelltext bearbeiten]- Im Artikel ist als Todesdatum der 26. Januar 1725 angegeben - leider ohne Quellenangabe
- Die einzige sichere Quelle - das Begräbnisregister von St. Johannis - ist verschollen und kann nicht herangezogen werden
- Die Personalakte im Stadtarchiv Lüneburg nennt ebenfalls kein konkretes Datum (auf dem zeitgenössischen Aktendeckel steht: "obiit d. [Leerstelle] Jan: 1725"
- In dieser Personalakte ist eine Eingabe des Seniors des geistlichen Ministeriums vom 24. Januar enthalten wegen Regelung zusätzlicher Predigt-Dienste, die durch den Tod erforderlich wurden. Der 24. ist somit das Datum post quem non.
- Der Holsteinische Correspondent vom 29./30. Januar nennt den 19. als den Tag, an dem Jauch plötzlich an einem "Stickfluss" verstarb. Allerdings wären 10 Tage für die Kommunikation der Nachricht von Lüneburg nach Hamburg-Schiffbeck eine ungewöhnlich lange Zeit.
- Am vertrauenswürdigsten erscheint die 1931 publizierte Mitteilung Wilhelm Linkes, der (als handschriftlichen Zusatz?) auf einem Exemplar der Leichenpredigt im Staatsarchiv Hannover den 21. Januar vorfand. Leider verbrannte dieses Exemplar am 9. Oktober 1943.
- Die Beisetzung Johann Christoph Jauchs fand übrigens am 6. Februar 1725 in St. Johannis statt mit der Aufführung einer von Georg Böhm komponierten Trauerkantate, deren Text erhalten ist.
--Stubelius (Diskussion) 20:39, 4. Jun. 2020 (CEST)
Weitere Belege hier: https://independent.academia.edu/MichaelHochgartz bzw. hier: https://github.com/michael-hochgartz/lectio-brevior