Diskussion:Johann Ernst Philippi

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Literaturangabe in Abschnitt Amo war kein "Rechtswissenschaftler"
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Amo war kein "Rechtswissenschaftler"

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Auch wenn man dies an diversen Stellen im Internet liest und Aktivist*innen es konstant fingieren, war Amo kein "Rechtswissenschaftler", wie umseitig behauptet wird. Denn er hat mit der 1729 abgehaltenen mündlichen Disputation "De iure Maurorum in Europa" keinen akademischen Grad erworben. Vielmehr handelte es sich nur um eine Zwischenprüfung, nach der sich Amo lediglich als "Candidatus Iuris" bezeichnen durfte. Das Thema war ihm vorgegeben worden (s. Brentjes 1976: 38). Danach hat Amo ein Philosophiestudium absolviert und sich später nur ganz selten und auch nur beiläufig, kurz und ganz vorsichtig zu Themen aus der Rechtswissenschaft geäußert. --Literaturangabe (Diskussion) 19:32, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten