Diskussion:Johann VI. (Nassau-Dillenburg)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 37.120.81.110 in Abschnitt Zu Werk
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Zu Leben

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Dort steht: "... starb er 70-jährig ..."
Wenn seine Geburts- und Sterbedaten richtig sind, starb er aber im Alter von 69 Jahren.
Von: Rolf H., Berlin (kein Fachmann, nur Ahnenforscher) (nicht signierter Beitrag von 37.120.115.101 (Diskussion) 18:05, 5. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Zu Werk

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Im 2. Absatz steht:
"... wurden 70 Hexenprozesse geführt, die zu 40 Hinrichtungen einschliesslich dreier Selbstmorde führten; diese Gesamtzahl liegt deutlich unter den umliegenden Herrschaften."
Vorschlag für eine bessere Formulierung:
"... wurden 70 Hexenprozesse geführt, die zu 40 Hinrichtungen und drei Selbstmorden führten; diese Gesamtzahl liegt deutlich unter denen der umliegenden Herrschaften."

Begründung 1.: Zu Hinrichtungen zählen keine Selbstmorde.
Begründung 2.: Sicherlich ist nicht die Gesamtzahl der umliegenden Herrschaften (schätzungsweise unter 10) gemeint, sondern die der Gesamtzahl (der in den umliegenden Herrschaften) geführten Hinrichtungen und Selbstmorde.

Von: Rolf H., Berlin (kein Fachmann) (nicht signierter Beitrag von 37.120.81.110 (Diskussion) 12:48, 7. Dez. 2015 (CET))Beantworten