Diskussion:Johannes Thimme

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Häuslebauer in Abschnitt Verurteilungen
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RAF-Mitglied?

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Kann man Johannes Thimme als RAF-Terroristen bezeichnen? Ich habe nur das Buch seiner Mutter gelesen, und dort erscheint er als Sympathisant, der sicher in der Szene mit dabei war und auch Aktionen geplant hat, aber RAF-Mitglied war er laut Buch nicht, dann eher noch Bewegung 2.Juni. (Beitrag stammt von 62.203.94.52 22:16, 24. Apr. 2007)

Bei der Verhaftung von Siegfried Haag und Roland Mayer am 30. November 1976 wurden auch Arbeitspläne der RAF sichergestellt. Die Ermittler ordneten den darin benutzten Decknamen "Tim" dem Schulfreund Christian Klars Johannes Thimme zu. Diese Zuordnung führte zur Verurteilung Johannes Thimmes nach §129a. Der Kodename "Tim" bezeichnete aber in Wirklichkeit Peter-Jürgen Boock. Heute weiß man, daß Thimme 1976 kein Mitglied der RAF war. --Knud Klotz 15:15, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn das so in deiner Quelle steht, dann füge es doch - inklusive Quellenangabe - dem Artikel hinzu. Hybscher 16:40, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Untergrundorganisation

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Bei den einzelnen Artikeln zu den RAF-Mitglieder werdern ja viele Bezeichnungen für die RAF verwendet, aber "Untergrundorganisation" ist ja fast schon ein bisschen verharmlosend, oder? Grüße. 212.152.174.211 12:10, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verurteilungen

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Wenn ich mich richtig erinnere, wurde Thimme einmal (1986?) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (RAF) verurteilt. Dies gilt heute als Fehlurteil, da das Gericht einen Decknamen fälschlicherweise Thimme zugeordnet hat. Ein weiteres Mal wurde er für ein verteiltes Flugblatt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Beides jetzt nur aus dem Gedächtnis, aber das sollte dringend mal recherchiert werden. Ich denke da ist mal wieder ein grober Fehler in einem Artikel aus dem Themengebiet... Auf das Fehlurteil wurde ja bereits 2007 hingewiesen, leider wurde dem bloß nie nachgegangen... --Häuslebauer (Diskussion) 01:53, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nochmal unterstützt mit Quellen. In einer Rezension des Buches Eine Bombe für die RAF für den Deutschlandfunk schreibt Tom Schimmeck, dass Thimme 1981 zum zweiten Mal ins Gefängnis kam: „Er hatte anlässlich eines weiteren Hungerstreiks der RAF ein Solidaritäts-Flugblatt verteilt und wurde nun der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" angeklagt. Das Urteil lautete auf anderthalb Jahren Haft.“ Bei der ersten Verurteilung (1977 während des deutschen Herbstes) ist die Quelle noch ungenauer: „In Notizen eines untergetauchten RAF-Anwalts, die den Fahndern in die Hände gefallen waren, war von einem Helfer namens "Tim" die Rede. Die Ankläger glaubten: "Tim" sei Thimme. Mit Hilfe geänderter Gesetze, die den Nachweis der einzelnen Tat nicht mehr erforderlich machten, wurde Thimme zu 22 Monaten Haft verurteilt. Im Urteil stand: "Der genaue Umfang der vom Angeklagten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit hat sich nicht ermessen lassen."“ Unklar, ob damals wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft verurteilt wurde (übrigens beides Tatbestände des §129a). Von weiteren Verurteilungen ist nicht die Rede. Die Quelle ist leider nicht ganz eindeutig, nährt doch aber zumindest begründete Zweifel an der Behauptung im Artikel Thimme habe „mehrere (sic!) Haftstrafen wegen Mitgliedschaft (sic!) in einer terroristischen Vereinigung“ verbüßt. Leider fehlt unserem Artikel hier mal wieder jede Quelle. --Häuslebauer (Diskussion) 20:04, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Und um die Quellenlage ein bisschen zu ergänzen: Joachim Feldmann schreibt 2005 in einem Artikel für den Freitag, dass „Zweimal deswegen bereits Gefängnisstrafen verbüßt [hatte], zuletzt wegen "Werbung (sic!) für eine terroristische Vereinigung".“ Tom Schimmeck schreibt in einem Artikel für die Webseite SchimmecksArchiv: „Als ihn das Oberlandesgericht im Sommer 1998 (gemeint ist wohl sicherlich 1978) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt, ist kein Journalist im Saal. [...] 1981 sitzt Johannes erneut im Gefängnis. [...] Der neue Paragraph "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" schnappt zu: Anderthalb Jahre Haft.“ Unter Berufung auf diese beiden Quellen schreibt schließlich Michael März in Linker Protest nach dem Deutschen Herbst: Eine Geschichte des linken Spektrums im Schatten des 'starken Staates', 1977-1979: „Einer von ihnen war Johannes Thimme. Der 23jährige hatte gerade (bezieht sich auf Juni 1979) eine mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung abgesessen [...]“ Dass ganze ist aus juristischer Perspektive auch ein wenig unscharf, da bis zum 1. Januar 1987 Gründung, Mitgliedschaft, Unterstützung von und Werbung für eine terroristische Vereinigung gemeinsam in §129a Absatz 1 abgehandelt wurde: „Wer eine Vereinigung gründet [...] oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ [1] Bleibt die Frage, ob in den Urteilen damals überhaupt so genau zwischen Werbung, Unterstützung und Mitgliedschaft unterschieden wurde... --Häuslebauer (Diskussion) 20:28, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Nicht Stuttgart-Möhringen

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Der mißglückte Anschlag fand nicht in Stuttgart-Möhringen statt, sondern in Stuttgart-Vaihingen, Industriegebiet Dürrlewang, Schulze-Delitsch-Straße 28. Dürrlewang liegt zwar in Richtung Möhringen, aber es gehört zu Vaihingen. Das dort ansässige, zu Züblin gehörende RIB zog zwar wenig später um in das gerade fertig werdende, unweit und in Möhringen liegende Züblin-Haus, und der Anschlag dürfte den Umzug beschleunigt haben. Aber der Anschlag war noch nicht dort.

Ich kann dies mit Sicherheit sagen, denn mein Vater war bei RIB beschäftigt. Ich war wenige Tage nach dem Anschlag selbst mit meinem Vater bei RIB und habe dort ausgerechnet im Vesperzimmer die verbrannten Reste von Thimmes Fleisch, Hirn und Knochen an der Decke gesehen. Den Geruch habe ich noch heute in der Nase.

Bertram Scharpf