Diskussion:John French Sloan
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Goesseln in Abschnitt Bildrechte
Bildrechte
[Quelltext bearbeiten]vor dem PDD am 1.1.2022 sind die Werke von Sloan in Ländern, die die Regelung 70-Jahre-post-mortem haben, urheberrechtlich geschützt. So steht das auch bei Commons
- Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird
Daher lösche ich den Eintrag erneut. --Goesseln (Diskussion) 13:59, 27. Nov. 2021 (CET)