Diskussion:Josef Bigler
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jack User in Abschnitt Adelstitel
Adelstitel
[Quelltext bearbeiten]@Hans Börsting: 1920 erhielt er Rang und Titel eines Geheimen Rates und wurde mit der Verleihung des Ritterkreuzes des Verdienstordens der Bayerischen Krone als „Ritter von Bigl“ in den persönlichen, nicht vererbbaren Adelsstand erhoben. Das kann nicht sein. 1919 wurde der Adelsstand abgeschafft. MfG --Jack User (Diskussion) 02:04, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Aus der Quelle nicht entnehmbar („... und wurde mit der Verleihung des Ritterkreuzes des Verdienstordens der Bayerischen Krone als „Ritter von Bigl“ in den persönlichen, nicht vererbbaren Adelsstand erhoben.“). 1. Juli 1920 Titel und Rang Geheimrat, zum 1. September 1932 Ruhestand.
- Zudem wurden die weiteren Lebensstationen teils weggelassen oder verkürzt.
- Beispiele:
- Amtsgericht München I und Landgericht München I sind zwei verschiedene Gerichte.
- Bezirksamt München I
- Nicht Praktikant beim Landesrentamt, sondern vom 2. Januar bis zum 16. Juni 1894 rentamtliche Praxis beim Landrentamt ...
- Warum fehlt so oft von wann bis wann er was tat. Die einzige genutzte Online-Quelle besagt es doch.... (weiteres Beispiel: „und stieg dort über den Regierungsrat und Oberregierungsrat 1912 zum Ministerialrat auf.“ – Satz zudem unvollständig.)
- „... bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 31. August 1932“ → nicht “am”, sondern “zum 1. September 1932”. Das zugehörige Schreiben kann Monate alt gewesen sein.
- Bitte der Onlinequelle anpassen. --WvB 09:16, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Ich habe mal den Adelstitel rausgenommen, denn damals galt schon Artikel 109 der Weimarer Verfassung. --Jack User (Diskussion) 14:41, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Nach dieser Quelle träfe Ritter von zu. Ritter eines Ordens halt. Wann er diesen erhielt und welchen lese ich dort aber nicht. Du, Jack User? --WvB 14:52, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Er könnte auch vorher geadelt worden sein, aber frühestens 1912 (als Ministerialrat, oder eher 1917 als Direktor). Das herauszufinden ist aber nicht meine Aufgabe, 1920 ist schlicht unmöglich. --Jack User (Diskussion) 14:56, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Nein, das war aber auch nicht meine Frage;-) In den beiden verwandten Quellen steht es und 1920 zumal nicht. --WvB 14:58, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Gut, um deine Frage zu beantworten: Nein. Kleiner Namensexkurs: sofern er irgendwann vor 1919 geadelt wurde, hieß er Ritter Josef von Bigler, wobei Ritter ein Adelstitel war, aber kein Namensbestandteil. Nach 1919 konnte er sich dann Josef Ritter von Bigler nennen, das Ritter von Bigler war dann der Familienname. Da war die Weimarer Verfassung inkonsequent, die Österreicher haben es besser gemacht mit dem Adelsaufhebungsgesetz (man hätte sie gleich noch alle komplett enteignen sollen). Frage: woran erkennt man sicher, dass die Person (Deutscher) nie Adliger war? Am Lemma. Wenn ein vermeintlicher Adelstitel drinsteht, dann ist das Adelsfolklore. Mein Lieblingsbeispiel: Prinz von Bayern. Da gab es immerhin zwei echte Prinzen, die aber danach nur noch PvB hießen... :D --Jack User (Diskussion) 15:17, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Nein, das war aber auch nicht meine Frage;-) In den beiden verwandten Quellen steht es und 1920 zumal nicht. --WvB 14:58, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Er könnte auch vorher geadelt worden sein, aber frühestens 1912 (als Ministerialrat, oder eher 1917 als Direktor). Das herauszufinden ist aber nicht meine Aufgabe, 1920 ist schlicht unmöglich. --Jack User (Diskussion) 14:56, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Nach dieser Quelle träfe Ritter von zu. Ritter eines Ordens halt. Wann er diesen erhielt und welchen lese ich dort aber nicht. Du, Jack User? --WvB 14:52, 14. Jul. 2022 (CEST)
- Ich habe mal den Adelstitel rausgenommen, denn damals galt schon Artikel 109 der Weimarer Verfassung. --Jack User (Diskussion) 14:41, 14. Jul. 2022 (CEST)