Diskussion:Joysticksteuerung
Verbot für Joysticklenkung?
[Quelltext bearbeiten]> Aus Sicherheitsgründen ist eine allgemeine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen.
Bitte dazu einen Verweis einfügen! Meinem Kenntnisstand nach gibt es dafür kein Verbot. (nicht signierter Beitrag von 193.187.198.121 (Diskussion | Beiträge) 11:20, 18. Sep. 2009 (CEST))
Quellenangabe falsch
[Quelltext bearbeiten]Die angegebene Quelle führt nicht zum angegebenen Aktenzeichen; auch eine Suche danach war auf der Seite erfolglos. Gefunden habe ich den Text unter http://lexetius.com/2006,1845 Darin befindet sich aber kein Hinweis auf die beiden im Artikel zitierten Stellen! (nicht signierter Beitrag von 193.187.198.121 (Diskussion | Beiträge) 12:17, 5. Mär. 2010 (CET))
Steuerung
[Quelltext bearbeiten]Da das Fahrzeug mit diesem System nicht nur gelenkt, sondern auch beschleunigt und gebremst wird, ist "Joysticklenkung" falsch und auch nicht etabliert. Ich habe die Seite daher verschoben und inhaltlich angepasst. -- H005 (Diskussion) 13:48, 19. Aug. 2021 (CEST)